Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Fachkräftemangel gilt auch für den Lehrerberuf. Daher ist es höchste Zeit für diesen Gesetzentwurf, der auch Bewerberinnen und Bewerbern aus Drittstaaten die gleichen Chancen einräumt wie denjenigen aus EU-Staaten und ihnen eine dauerhafte Tätigkeit im Schuldienst ermöglicht. (Unruhe im Hause) Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf für ausgewogen, umfassend und unterstützt ihn. Der Teufel steckt aber bekannterweise im Detail. Lassen Sie mich daher trotz der späten Stunde in aller Kürze noch auf einige wenige dieser Details eingehen. Die Erfahrungen mit EU-Kandidaten sowie mit Seiten- und Quereinsteigern zeigen, dass in der Regel die fachliche Qualifikation gegeben ist, allerdings Nachholbedarf im pädagogischen Bereich im Hinblick auf unser Schulsystem besteht. Wir haben also nur zwei Schwerpunkte. Das Ministerium ist für die Feststellung der Gleichwertigkeit und die Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen zuständig. Für den pädagogischen Bereich und den entsprechenden Qualifikationserwerb müssen die Studienseminare federführend zuständig sein. Da ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Bewerber in den regulären Betriebsablauf der Seminare eingebunden werden, das heißt, dass sie denselben Antrags- und Zulassungszeiten wie den rheinland-pfälzischen Bewerbern unterworfen sind. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Nur dann ist die Aufgabe leistbar und der prognostizierte Zusatzbedarf an Mitteln und Unterrichtsstunden nachvollziehbar. Auch unterstützen wir die Akzeptanz von Bewerbern mit nur einer Lehrbefähigung in einem Mangelfach. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
