Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich zu Beginn noch einmal bedanken, einerseits bei den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte meinen Dank aber auch erweitern an alle Ausschussmitglieder der zuständigen Ausschüsse, in denen das Gesetz beraten wurde, und in denen wir es mit einem sehr straffen Zeitplan und einer Anhörung, die direkt im Anschluss ausgewertet wurde, hinbekommen haben, dass wir jetzt diese Landtagssitzung erreichen. Ich glaube, neben allen inhaltlichen Differenzen ist es gut, dass wir heute dieses Gesetz beschließen und Sicherheit und Klarheit herrschen über die Weiterleitung der Mittel und die Kommunen relativ bald an das Geld herankommen. Deshalb vielen, vielen Dank. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es ist uns mit diesem Gesetzentwurf nämlich möglich, dass wir die Ergebnisse einerseits der MPK, aber auch der Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden im Mai jetzt umsetzen. Genau das tun wir nämlich auch, das umsetzen, was wir mit den Kommunen besprochen haben. Die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Entwurfs sind Ihnen hinlänglich bekannt. Das Land wird den Kommunen erneut Sondermittel in Höhe von 121,6 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung stellen. 48 Millionen Euro davon sind zu 100 % die Mittel des Bundes, die zusätzliche 1 Milliarde Euro, die der Bund Ländern und Kommunen noch einmal zur Verfügung stellt. Diesen Anteil leiten wir zu 100 % weiter. Verteilt werden die Mittel erneut zielgenau auf der Basis eines differenzierten Verteilschlüssels. Zusätzlich wollen wir aber – das will ich an der Stelle noch einmal erwähnen – die Digitalisierung der Ausländerbehörden noch einmal mit einem starken Impuls und einem Förderprogramm unterstützen. Ich komme jetzt direkt noch einmal zu dem Vorwurf, der auch in dieser Debatte wieder geäußert wurde, warum das Land nicht 100 % der Mittel weitergibt, die der Bund ausschüttet. Nun, das ist vor allen Dingen auch deshalb so, weil diese zugesicherten Mittel des Bundes überwiegend – das können Sie in allen dazugehörigen MPK-Beschlüssen nachlesen – ausdrücklich für die fluchtbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen vorgesehen sind. Die Gelder sind also sowohl für die Länder als auch für die Kommunen vorgesehen, weil auch der Bund erkannt hat, dass erhebliche Kosten aufseiten der Länder entstehen, dass erhebliche Geldmengen aufgewendet werden – das tun wir eben auch – und wir auch ein Anrecht auf einen Anteil dieses Geldes haben, um die fluchtbezogenen Mehrausgaben des Landes zu kompensieren. Das machen wir nicht, um uns einen Vorteil zu verschaffen, sondern das machen wir, weil die Fluchtaufnahme eine Gemeinschaftsaufgabe über alle staatlichen Ebenen hinweg ist. Das wird uns nur im Schulterschluss gelingen. Wir sind als Land ein zentraler Akteur in der Fluchtaufnahme. Wir tun dies deshalb, um die Kommunen mit zu entlasten. Wir haben im vergangenen Jahr – dafür brauchen wir sehr viel Geld – die Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes mehr als verdoppelt. Dadurch ist es uns möglich, die Menschen länger in den Landesaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Dadurch ist es uns möglich, weniger Menschen in die Kommunen zu verteilen. Das heißt, davon profitieren die Kommunen in direkter Weise. Natürlich profitieren sie davon, dass wir beispielsweise mehr Lehrerstellen in den Schulen schaffen. Dafür braucht das Land eine Kompensation. Es stehen viele Zahlen im Raum, unter anderem die 300 Millionen Euro. Ich möchte sagen, eine wirklich fundierte Berechnung dieser Zahl liegt uns nicht vor. Uns liegen die Statistiken aus dem letzten Jahr über die Leistungen, die kommunalen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Diese lagen im Jahr 2022 bei rund 167 Millionen Euro. Das ist das absolute Gros der Ausgaben in diesem Bereich. Das ist die gesamte Unterbringung, Verpflegung usw. Wir haben im letzten Jahr den Kommunen 198 Millionen Euro vonseiten des Landes erstattet. Die sämtlichen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind damit abgeglichen worden, zusätzlich über 30 Millionen Euro, die den Kommunen vonseiten des Landes zur Verfügung gestellt worden sind. Vor diesem Hintergrund muss ich wirklich sagen, die vorgelegten Änderungsanträge, vor allen Dingen vonseiten der CDU, werden dieser Thematik nicht gerecht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Abgeordneter Winkler hat sehr gut ausgeführt, es wird überhaupt nicht darauf abgehoben, was das für den Landeshaushalt in Summe und die mehrfache Erstattung bedeutet. Herr Abgeordneter Schnieder, ich muss Ihnen leider sagen, die 670-EuroPauschale, auf die Sie in Ihrem Antrag abzielen, gibt es seit Anfang 2022 nicht mehr. Das ist Teil unserer Diskussion mit dem Bund, zu einem neuen Finanzierungssystem zu kommen. Der Bund hat sich von dem 4-Säulen-System verabschiedet. Eine Säule war die 670-Euro-Pauschale. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Er überweist pauschal nur noch eine Summe an die Länder. Genau über diese Fragen wird im November mit dem Bund gesprochen. An dieser Stelle sage ich noch einmal, wir setzen uns vonseiten des Landes beim Bund dafür ein, dass wir mehr Unterstützung für die Länder und die Kommunen bekommen. Wir brauchen mehr und nicht weniger Geld, so wie es der Bund momentan plant. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Brauchen wir ja doch mehr!) Wir haben vor allen Dingen immer gesagt – das ist wichtig –, wir brauchen eine langfristige Vereinbarung darüber, wie die Finanzierungsströme in den nächsten Jahren aussehen. Wenn wir im November die langfristige Vereinbarung haben, ist klar, dass wir uns auf dieser Basis anschauen, wie wir Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz finanziell dazu ins Verhältnis setzen. Das haben wir immer so kommuniziert. Das ist weiterhin unser Plan. Ich will ganz kurz auf die anderen Punkte eingehen, die von Ihnen geforderte Entlastung der Kommunen durch die verstärkte Unterbringung von Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Das praktizieren wir bereits seit über einem Jahr. Wie gesagt, wir sind auf über 7.000 Plätze hochgegangen. Im Antrag wird lapidar geschrieben, wir brauchen noch mehr AfA in Landesliegenschaften. Wenn es so einfach wäre, dann hätten wir es schon umgesetzt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir haben im April eine AfA in einer Landesliegenschaft auf dem Hahn eröffnet. Wir sind immer auf der Suche nach anderen Standorten, die dafür geeignet sind. Nicht unendlich viele Standorte sind im Land verfügbar. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wohnraum auch nicht!) In dieser Situation gehen wir mit unseren Aufnahmeeinrichtungen an die Auslastungsgrenze. Das tun wir mit voller Überzeugung, um die Kommunen zu entlasten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Insofern danke ich und hoffe auf breite Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
