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Gordon Schnieder

CDU 19.07.2023 Sitzungen 18/48

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in abschließender Lesung die Änderung zum Landesaufnahmegesetz. Verehrte Frau Kollegin Simon, wenn die 300 Millionen Euro nicht glaubhaft sind – ich habe schon bei der Auswertung zur Anhörung den Eindruck gehabt, wir waren in unterschiedlichen Anhörungen –, dann stimmen Sie doch der Vollkostenabrechnung zu. Dann sehen wir doch im nächsten Jahr bei der Abrechnung, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Ganz einfaches Spiel. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Die Anhörung vor zwei Wochen hat uns zumindest deutlich gezeigt, was unsere Kommunen vor Ort tagtäglich zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise in den besonderen Belastungssituationen der vergangenen Jahre geleistet haben und derzeit leisten. Eine Leistung, mit der sie vieles nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch stemmen müssen. Dafür gebührt unseren Städten, Landkreisen und Gemeinden, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen, unser aller Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es ist unsere Obliegenheit, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Kommunen mit dieser Aufgabe nicht überfordert werden, zum Wohl der Betroffenen, aber auch zur Sicherung des sozialen Friedens vor Ort. Zur Wahrheit gehört auch, dass unsere Städte, Landkreise und Gemeinden mit dem Rücken an der Wand stehen. Der Wohnraum zur Unterbringung fehlt. Kitaplätze, Schulen und medizinische Einrichtungen reichen oftmals schon nicht mehr für die heimische Bevölkerung aus. Wie soll hier adäquat den Bedürfnissen auch der Flüchtenden Rechnung getragen werden, schließlich müssen wir die Kostenentwicklungen über alle Themenbereiche, über alle Kostenstellen hinweg betrachten? Meine Damen und Herren, die Anhörung hat doch recht deutlich und eindrücklich gezeigt, dass unsere Kommunen mit ihrem organisatorischen und gesellschaftlichen Einsatz zur Versorgung und Integration der Geflüchteten bereits jetzt alle Hände voll zu tun haben, und sie fordern zu Recht, dass diejenigen die finanzielle Last tragen, die diese auch in der Hand haben, nämlich der Bund und das Land. Sie fordern zu Recht eine Vollkostenerstattung für Unterkunft, Lebensunterhalt und Gesundheitskosten sowie eine Erstattung der Kosten für die Integration der geflüchteten Menschen. Zudem sind sie darauf angewiesen, dass der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern besser gesteuert wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, wie von der Vertreterin des Städtetags Rheinland-Pfalz eindeutig festgestellt wurde, arbeitet kein anderes Bundesland in Deutschland mit Pauschalen, die im Jahr an alle Kommunen unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung gezahlt werden. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem betonte sie in der Anhörung, dass wir in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren gesehen haben, wie viel Nachbesserungsbedarf tatsächlich besteht. Mit unserem Gesetzesänderungsantrag wollen wir den tatsächlichen Bedürfnissen der Migrationsbewegung sowie den nachvollziehbaren und gerechten Wünschen der Kommunen gerecht werden. Deshalb müssen wir die 163,2 Millionen Euro des Bundes zu 100 % an unsere Kommunen weiterreichen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Dabei schlagen wir vor, die noch nicht verteilten 41,6 Millionen Euro zu zwei Dritteln einwohnerbasiert und zu einem Drittel entsprechend der heterogenen Verteilung der in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfassten Geflüchteten aus der Ukraine aufzuteilen. Daneben müssten wir als Land mehr in die Vorleistung gehen, um den kommunalen Gebietskörperschaften die finanzielle Schieflage wieder auszugleichen. Immerhin schätzen die kommunalen Spitzenverbände den Mehrbedarf in diesem Jahr glaubhaft auf rund 300 Millionen Euro. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der vollständigen Weiterleitung der bereits im Jahr 2015 beschlossenen 670 Euro an Bundesmitteln pro Asylsuchendem, die derzeit nur hälftig weitergegeben werden, zusätzlich zu den Landesmitteln auf dann 1.183 Euro pro Monat, entsprechen wir vermutlich eher annähernd den tatsächlichen Kosten, und wir setzen mit unseren Anträgen die Vollkostenerstattung für unsere Kommunen auch tatsächlich um. (Beifall der CDU) Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, müssen wir die Kommunen wieder zurück zu ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Seit dem Jahr 2015 haben deutlich mehr als 100.000 Menschen in Rheinland-Pfalz eine Zukunft gefunden. Dazu kommen die vielen geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Doch gerade aus den Jahren ab 2015 leben viele Menschen ohne Bleibeperspektive immer noch hier. Wohnraum wird immer knapper. Deshalb müssen wir spätestens jetzt die Öffnungsklausel des Bundes nutzen, nach der die Bundesländer Asylbewerber bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesamtes in einer Aufnahmeeinrichtung längstenfalls 24 Monate unterbringen können. (Beifall der CDU) Eine Verteilung auf die Kommunen darf erst nach Entscheidung über den Status und dann nur für die Menschen mit Bleibeperspektive erfolgen. Wir müssen dringend den Druck aus unseren Kommunen nehmen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Des Weiteren brauchen wir eine Wohnsitzauflage, um auch den Druck auf die städtischen Ballungszentren nicht noch weiter zu erhöhen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es ist jetzt an der Zeit zu handeln. Wir wollen nicht, dass der VGH möglicherweise erneut eine verfassungswidrige Vorgehensweise der Landesregierung feststellt. Wir wollen, dass unsere Kommunen handlungsfähig bleiben. Wir stehen zu unserer Verpflichtung, politisch Verfolgten zu helfen, allerdings in den Grenzen des Leistbaren, und wir halten es mit dem früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich.“ Stimmen Sie deshalb unseren Anträgen zu, und zeigen Sie, dass Sie bereit sind, den Kommunen nachhaltig zu helfen (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) und sie nachhaltig und wirksam zu unterstützen; denn sie leisten wahrlich Großartiges. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Damit werden Sie im Übrigen auch denjenigen gerecht, die bei uns in Deutschland, in Rheinland-Pfalz zu Recht Schutz suchen und ihn auch weiterhin bekommen werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Dr. Joachim Streit und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

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