Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig. Wer dem Landesgesetz in seiner Gänze zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. Ich darf Punkt 4 der Tagesordnung aufrufen: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6667 – Zweite Beratung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/6933 – dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6971 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6980 – Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit – Zuweisung von Asylbewerbern auf Menschen mit Bleibeperspektive begrenzen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/6970 – Änderung des Landesaufnahmegesetzes: Flüchtlingskosten überfordern die Kommunen Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/6976 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Daraus folgt, die CDU hat 8 Minuten, die AfD 6,5 Minuten und die FREIEN WÄHLER haben 6 Minuten. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Anke Simon.
