Katrin Eder
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! 100 % Klimaneutralität geht nur bei echter Kreislaufwirtschaft. Hierzu ist schon vieles gesagt worden, und natürlich gilt die Abfallhierarchie: Weniger Abfälle, also Abfälle vermeiden, den Rest noch einmal gut verwerten, und erst am Ende schadlos aus dem Kreislauf schleusen, das heißt heutzutage verbrennen. Dazu haben wir dieses Jahr den Abfallwirtschaftsplan fortgeschrieben und fügen jetzt mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Mosaikstein auf dem Weg zu unserem Zielbild der geschlossenen Kreislaufwirtschaft hinzu. Das können wir nur dann schaffen, wenn wir Daten gewinnen, weil ohne Daten auch keine Steuerung, und wir wissen nicht, wo wir ansetzen müssen. Mir ist besonders wichtig, dass wir hier die Instrumente entsprechend fortentwickeln. Deswegen ist es uns auch wichtig, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre Abfallwirtschaftspläne künftig darauf ausrichten, Restabfallanalysen zugrunde zu legen, und zwar als Verpflichtung. Das ist gar nichts Schlimmes. Wenn hier infrage gestellt wird, ob unsere Erfahrungswerte für die Kosten tatsächlich stimmen; es gibt Kommunen in Rheinland-Pfalz, die gute Restabfallanalysen haben. Die Stadt Mainz hat das 2018 schon einmal gemacht, und das führt zu entsprechenden Erkenntnissen. Diese Analysen, die spätestens alle fünf Jahre erstellt werden sollen, sollen sagen, ob die Form der Getrenntsammlung funktioniert, weil wir – hierzu wurde eben schon viel gesagt – Bioabfälle eben nicht in normalen Müllverbrennungsanlagen verbrennen wollen, geschweige denn Plastik oder andere Wertstoffe. Ich kann Sie nur einladen, doch einmal eine Müllverbrennungsanlage zu besuchen. Da sehen Sie, was da noch drin ist, und dann werden Sie danach wahrscheinlich auch die Haltung teilen, dass es entsprechend wichtig ist zu wissen, wie wir die Wertstoffe aus unserem Restabfall minimieren können. Es ist bereits gesagt worden, dass uns natürlich gerade auch der Biomüll interessiert. Wir wissen, dass die 15 % Biomüll im Restabfall große Vorgaben sind, aber wir werden in den nächsten Wochen auch entsprechende Leitlinien veröffentlichen, wie die Analysen durchzuführen sind, damit wir im ganzen Land ein echtes Benchmarking und so zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auch einen entsprechenden Wettbewerb haben. Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Thema „Gebühren“ hinweisen, weil dazu eben schon viel gesagt worden ist. Natürlich gilt in der Abfallentsorgung die kommunale Verantwortung. Das ist doch ganz klar. Das, was für die Bürgerinnen und Bürger teuer ist, das ist aber doch die Entsorgung des Restmülls. Erkundigen Sie sich doch einmal, was die Tonne Abfall in den Müllverbrennungsanlagen in Rheinland-Pfalz kostet. Wenn wir das entsprechend reduzieren können, reduzieren wir am Ende auch die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger. Das heißt, eine echte Kreislaufwirtschaft sorgt nicht nur für Klimaschutz, sondern auch für Gebührenstabilität. Bedanken möchte ich mich tatsächlich bei den kommunalen Spitzenverbänden. Sie haben wirklich dazu beigetragen, diesen Gesetzentwurf noch ein Stück weit zu verbessern. Wer sich in der kommunalen Praxis schon einmal mit der Entsorgung von wildem Müll beschäftigt hat, wer das am Ende bezahlen muss, das war eine wunderbare Anregung. Dafür bedanken wir uns. Ansonsten hatten wir nur noch ein paar redaktionelle Anpassungen, aber ich bin wirklich sehr gespannt, wie sich die Kreislaufwirtschaft in Rheinland-Pfalz im Sinne der Gebührenstabilität und des Klimaschutzes fortentwickelt. Danke schön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
