Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Umweltausschuss vom vergangenen Donnerstag hat uns verdeutlicht, in der Sache sind wir uns einig. Also, kurzfassen. Das Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften kommt zur rechten Zeit, und es gibt Abfallbetrieben ein klares Rahmenwerk an die Hand. Es geht dabei auch wesentlich um die Einführung von Restabfallanalysen, die letztlich eine klarere Trennung von Rest- und Biomüll gewährleisten sollen. Das ist gut so; denn auch im Sinne der Energiewende benötigen wir eine umfassende energetische und stoffliche Verwertung von Biomüll. Zusätzlich ist es wichtig, dass diese Müllsorte nicht in der Verbrennung landet, da dafür wegen des hohen Wasseranteils eine enorme Energiemenge benötigt würde, also genau das Gegenteil von dem, was wir wollten. Es liegt also ein sinnvoller Gesetzentwurf der Ampel vor, ganz ohne Eingriffe ins Privateigentum. Hört, hört! (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Was für meine Fraktion von Bedeutung war, ist die Aufrechterhaltung des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung. Herr Staatssekretär Manz hat im Umweltausschuss nachvollziehbar dargelegt, dass dieses Recht unberührt bleibt; denn es geht nicht darum, wie das Ziel, nämlich eine saubere, messbare und nachhaltige Mülltrennung, erreicht wird, sondern dass es erreicht wird. Dies unterschreiben wir gerne. Es ist auch gut, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe mit diesen verschärften, aber machbaren Bedingungen für Sammlung und Kontrolle konfrontiert werden. Das gibt Anlass zu neuen Ideen, veränderten Abläufen und Innovationen. Auch dies ist gut. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)
