Nico Steinbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir sprechen über das Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften und über das Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen. Weniger Abfall, das bedeutet mehr Klimaschutz. Moderne Kreislaufwirtschaft sichert zudem wichtige Rohstoffe; denn weniger Abfälle, eine hohe Quote hochwertiger Verwertung und ein geringer Anteil nicht verwertbarer Abfälle, welche dann separiert und entnommen werden, bedeuten die Erfüllung unserer Ansprüche an eine zeitgemäße Abfallbehandlung. Ziel ist eine möglichst umfassende energetische und stoffliche Verwertung von Bioabfällen und Wertstoffen und die Entfrachtung des Restmülls. Der Abfallwirtschaftsplan wurde zu Beginn des Jahres bereits fortgeschrieben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt nun die Vervollständigung für eine moderne Kreislaufwirtschaft hinzu. Mit den Änderungen passen wir das Landesabfallrecht dem aktuellen Stand an und passen landesrechtliche Regelungen an geändertes Bundesrecht an. Folgende Änderungen sind beispielsweise enthalten: Die Erstellung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte wird nun präzisiert und ergänzt. Die oberen Abfallbehörden können, wie auch schon nach bestehendem Recht, erforderlichenfalls jedoch Anordnungen treffen, wenn zum Beispiel der Abfallwirtschaftsplan nicht beachtet wird oder bundesrechtliche Getrenntsammlungspflichten und -quoten nicht erfüllt sind. Wichtig dabei ist und bleibt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, das kommunale Selbstverwaltungsrecht, nämlich die Gestaltungsspielräume der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind weiterhin zwingend zu beachten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
