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Bettina Brück

22.06.2023 Sitzungen 18/47

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die rund 1.500 Kindertagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz leisten eine wichtige und hervorragende Arbeit, die wir schätzen und für die ich meinerseits sehr herzlich danken möchte; denn neben den Kitas stellt die Kindertagespflege eine wichtige ergänzende Betreuungsform dar. Es ist schon vieles zu der familiennahen, zeitlich flexiblen Betreuungsform gesagt worden. Ich möchte auf die inhaltlichen Punkte näher eingehen. Strukturell sind die beiden Betreuungsformen Kita und Kindertagespflege sehr unterschiedlich. So liegt die Verantwortung, eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kita zu erhalten, beim Landesjugendamt als überörtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Pflegeerlaubnis, die gebraucht wird, um eine Kindertagespflegeperson zu sein, erteilt hingegen das örtliche Jugendamt. Somit liegt die Kindertagespflege in der Verantwortung der Jugendämter. Weil die Betreuungsangebote faktisch nicht gleich, sondern sehr unterschiedlich sind – bei allem großen Engagement, bei aller Leidenschaft, die die Kindertagespflegepersonen an den Tag legen, um die ihnen anvertrauten Kinder zu betreuen –, haben wir, weil es so unterschiedlich ist, einen Schwerpunkt auf die institutionelle Betreuung in den Kitas gelegt. Die Kita hat für den Ort, für den Sozialraum, für das Dorf, für die Stadtteile eine enorme Bedeutung. In der Fachkräftevereinbarung für Kitas sind die beruflichen Qualifikationen für pädagogische Fachkräfte festgelegt, und sie haben eine deutlich höhere Anforderung als an die Kindertagespflegepersonen, die entweder mit 210 oder mit 300 Unterrichtsstunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts unterwiesen werden, was wir landesseitig mit fördern. In unseren Kitas arbeiten die Fachkräfte auf Grundlage einer Konzeption und festgelegter Qualitätsstandards. Die Gesamtverantwortung hat dabei der Einrichtungsträger. Das ist auch ein großer Unterschied zu der Frage der vielfach einzeln arbeitenden Kindertagespflegepersonen. Herr Teuber hat es erwähnt. Wir haben jetzt die Möglichkeit geschaffen, sich mit zwei Personen zusammenzusetzen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was machen denn eigentlich Eltern?) Das ist eine klare Abgrenzung zwischen den beiden Betreuungsformen. Natürlich bleibt es den Jugendämtern unbenommen, die Eltern hier zu entlasten. Wir bieten den Eltern die Wahlfreiheit, ihre Kinder in die Kita zu geben oder sie anderweitig betreuen zu lassen. Die Kindertagespflege ist aber ganz eindeutig ein Betreuungsangebot in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Ich möchte, weil diese Punkte beide Anträge betrachten und das auch der Grund ist – weil es unterschiedlich ist –, warum wir bei der Beitragsfreiheit politisch entschieden haben, es bei der Inanspruchnahme der Kindertagesstätte zu belassen, noch auf einige Punkte aus dem CDU-Antrag eingehen. Sie fordern die Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kindertagesstätte und Kindertagespflege. Ich glaube, auch da hat Abgeordneter Teuber noch einmal deutlich gemacht, das ist bei den allermeisten Jugendämtern schon der Fall. Genauso ist es auch auf Landesebene, weil der jährlich stattfindende große Kita-Kongress auch beide Bereiche betrifft. Er wendet sich zum einen an die Beschäftigten in den Kindertagesstätten, zum anderen aber auch an die Kindertagespflegepersonen. Er hat auch immer eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt. Im Übrigen hat das IBEB die Wirkmechanismen in der Kindertagespflege wissenschaftlich untersucht. Ich glaube, das ist noch einmal ein Punkt, der zeigt, dass wir beide Betreuungsangebote zusammen denken. Liebe Frau Schneid, ich möchte noch einen Punkt zu dem Sonderbudget sagen. Das gab es zwischen 2008 und 2014. Leider hat es bei den Jugendämtern nicht das große Interesse hervorgebracht, das wir uns davon erhofft haben. Deshalb ist es, weil es auch nicht genutzt wurde, eingestellt worden. Insofern unterstützen wir die Kindertagespflege da, wo sie gebraucht wird. Wir stehen trotz des klaren Schwerpunkts, den wir bei den Kitas setzen, zu der Kindertagespflege und unterstützen sie. Ich habe es schon gesagt. Das Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflegepersonen des Deutschen Jugendinstituts, das von den Jugendämtern beantragt wird, wird unterstützt. Im Übrigen zeigen wir unsere Wertschätzung und Unterstützung auch ganz physisch in der Auseinandersetzung mit dem Landesverband Kindertagespflege. Ich selbst habe die letzten zwei Fachtagungen besucht und mich intensiv mit den Kindertagespflegepersonen unterhalten. Auch unsere Ministerin, Frau Dr. Hubig, ist am 6. Juli zum Beispiel unterwegs und vergibt das 666.666. Bundeszertifikat für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Das erfolgt bei uns aus Überzeugung. Wir wissen, wie wichtig die Kindertagespflege für die Eltern ist. Wir wissen, welche gute Arbeit Kindertagespflegepersonen leisten und wie gut die Kinder betreut sind, aber es gibt auch faktische Unterschiede. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗