Nico Steinbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg zum Antrag der FREIEN WÄHLER – das ist uns besonders wichtig –: Wir als SPD-Fraktion geben ein eindeutiges Bekenntnis zur Weidetierhaltung und zum Erhalt unserer Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz ab. In Bezug auf den Wolf hat das Land Rheinland-Pfalz frühzeitig reagiert. Nachdem im Jahr 2012 im Westerwald der erste Wolf nach 100 Jahren nachgewiesen wurde, hat das damalige Umweltministerium gemeinsam mit Schäfern, Tierhaltern, Jägern und Naturschützern einen Wolfsmanagementplan erarbeitet und abgestimmt. Derzeit wird dieser Wolfsmanagementplan – dieser ist eine freiwillige Leistung des Landes – aktualisiert und zeitnah veröffentlicht. Zentral dabei ist, die Ausweisung von Präventionsgebieten wird beschleunigt. Hier wird der Aufenthalt eines Wolfs bereits nach drei Monaten als resident erachtet. Durch die Ausweisung von Präventionsgebieten werden beispielsweise Schutzmaßnahmen vor dem Wolf förderfähig. Der Wolf breitet sich auch in unserem Bundesland immer weiter aus. Wir sehen die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter und stehen an ihrer Seite. Dies zeigen zum Beispiel auch – ein kleiner Exkurs – die seit dem Jahr 2021 eingeführte Weidetierprämie, die Aufwandsentschädigungen nach GAK, das KLUWO, die Besetzung der Artenschutzstelle, aber auch die Aktualisierung des Managementplans. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen bieten Handlungsspielräume für verhaltensauffällige Wölfe. Diese hochemotionale Debatte über die Wolfspopulation in Deutschland zwischen Artenschützern, Tierhaltern, aber auch der breiten Bevölkerung nehmen wir sehr ernst und erachten es als notwendig, hier zu einer sachlichen Debatte zu kommen. Bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde deswegen das Ziel formuliert, das Zusammenleben von Mensch, Weidetieren und Wölfen neu zu regeln. Eine enge Einbeziehung der Jägerschaft, welche als anerkannte Naturschützer für uns wichtige Funktionen in der Fläche wahrnehmen, ist uns dabei sehr wichtig. In diesem Zusammenhang hat jüngst Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Verbände eingeladen – die Nutztierhalter, den Tierschutz, den Umweltschutz –, um im Dialog gemeinsam entsprechende Wege zu finden; denn wenn der Herdenschutz nicht zumutbar ist, kann der Wolf auch jetzt schon entnommen werden. Die Bestände müssen perspektivisch reguliert werden, wenn die Schäden zu groß werden oder potenzielle Gefahrensituationen bestehen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Dabei sind bürokratische Hemmnisse und Unsicherheiten für die vollziehenden Behörden zu beseitigen bzw. zu vereinfachen, damit die aktuelle Gesetzeslage ausgeschöpft werden kann; denn nach Rissen und Gefährdungssituationen müssen auch Abschüsse angeordnet werden können. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Das ist jetzt schon möglich, nur wie gesagt, der Vollzug muss entsprechend klarer geregelt werden. Ebenfalls fordern wir den Bund auf, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass die Bestandsaufnahme über den guten Erhaltungszustand der Wolfspopulationen in der EU zeitnah durchgeführt wird. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Marcus Klein, CDU –
