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Katharina Binz

22.06.2023 Sitzungen 18/47

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will vielleicht erst einmal damit anfangen, dass sich die AfD bei ihrem Antrag, wie ich finde, eines sehr perfiden politischen Tricks bedient. Auch Sie in Ihrer Rede sprechen die ganze Zeit von Asylfolgekosten. Wenn wir uns aber anschauen, wen wir im letzten Jahr aufgenommen haben und wen wir auch in diesem Jahr teilweise aufnehmen, wer immer noch in den Kommunen ist, dann sind das in der weitestgehenden Überzahl Menschen aus der Ukraine, die gar nicht über das Asylsystem kommen, sondern durch den Rechtskreiswechsel, den wir beim Bund bewirkt haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein, ich habe von Kriegsflüchtlingen gesprochen!) Sie werden über SGB II finanziert, verursachen aber trotzdem Kosten in den Kommunen, weil Wohnraum belegt wird, die vielen Kinder, die aus der Ukraine kommen, in unsere Schulen und in unsere Kitas gehen und Integrationsmaßnahmen gemacht werden. Sie sind im Prinzip auch Mitverursacher dieser Kosten, aber das ist bei Ihnen gar nicht politisch opportun, sondern Sie wollen nur der Gruppe der Asylsuchenden die Verantwortung dafür in die Schuhe schieben, dass die Kommunen solche großen Kosten hätten. Ich finde, das ist ein ziemlich perfider Trick. Ich möchte vielleicht zuerst noch einmal auf unser bestehendes System der Aufwendungserstattung in Rheinland-Pfalz eingehen. Wir haben beim Tagesordnungspunkt zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes über die Sondermittel gesprochen, die wir in diesem Jahr verteilen, und noch nicht über die regulären Zahlungen, die wir an die Kommunen leisten. Da wurde auch die Frage gestellt, wie das denn eigentlich mit den Landesmitteln ist. Was wird denn an originärem Landesgeld an die Kommunen gegeben? Dazu möchte ich an der Stelle gerne ein bisschen ausführen. Wir haben nämlich über diese Sondermittel hinaus vor allem zwei Erstattungswege, die ganz relevant sind. Das ist einmal die 35-Millionen-EuroPauschale, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird, und das ist die 848-Euro-Pauschale für jede Person vor dem ersten Bescheid. Von dieser 848-Euro-Pauschale haben wir bis vor Kurzem nur 670 Euro vom Bund refinanziert bekommen. Das heißt, die Aufstockung auf 848 Euro ist schon einmal aus Landesgeld passiert. Seit Kurzem bekommen wir für diese Pauschale gar keine Erstattung mehr. Das heißt, es ist jetzt komplettes Landesgeld. Darüber hinaus machen wir – das habe ich eben schon einmal erwähnt – eine Vollkostenerstattung für alle anfallenden Kosten für die umA, und zwar per Spitzabrechnung. Wir haben eine Fallkostenpauschale für die Aufgaben, die die Schwerpunktjugendämter bei der Aufnahme der umA übernehmen. Wir haben eine Erstattung für medizinische Hochkostenfälle, die wir in die Kommunen verteilen. Wir haben eine Erstattung für Fälle, die durch die Härtefallkommission ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen, und wir haben noch eine zusätzliche Kostenerstattung für Spätaussiedler, die aus unseren AfA in die Kommunen verteilt werden. Alles aus Landesgeld. Das alles gehört zu diesem Komplex. Deswegen ist es nicht redlich, wenn Sie immer wieder nur 121 Millionen Euro Sondermittel, die wir in diesem Jahr ausschütten, nehmen und sagen, das ist das Geld, das das Land den Kommunen gibt. Es ist viel, viel mehr. Ja, von den kommunalen Spitzenverbänden wurden jetzt diese 300 Millionen Euro in den Raum gestellt. Ich bin aus diesem Grund auch sehr froh, dass wir demnächst diese Anhörung haben werden und dann sicherlich über diese 300 Millionen Euro und auch darüber, wie sich diese 300 Millionen Euro zusammensetzen, sprechen werden. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die Berechnungsgrundlage dafür liegt mir auch noch nicht vor, (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann schaffen Sie eine!) auch nicht, nachdem wir im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden waren. Insofern bin ich gespannt darauf, was wir in der Anhörung herausfinden werden. Was ist in der Vergangenheit passiert, um Informationen darüber zu bekommen, welche Kosten in den Kommunen anfallen?Herr Frisch, auch hier bedienen Sie sich in Ihrem Antrag eines Tricks. Sie haben nämlich nicht nur eine Kleine Anfrage gestellt, sondern Sie haben zwei Kleine Anfragen gleichzeitig gestellt. Interessanterweise lassen Sie die Antwort auf die zweite Kleine Anfrage komplett unter den Tisch fallen, weil dann Ihre Geschichte nicht mehr so gut funktionieren würde. Wir haben Sie nämlich in der Antwort auf die zweite Kleine Anfrage sehr wohl darauf hingewiesen, welche Bemühungen es in den letzten Jahren gegeben hat, um die Kostenlage in den Kommunen zu ermitteln. Wir haben auf eine Kleine Anfrage verwiesen, die Herr Klein im Jahr 2019 gestellt hatte. Dann haben wir Ihnen noch einmal die Antwort gegeben, dass es damals sehr, sehr intensive Bemühungen gab, diese Kosten zu erheben, diese aber nicht zu einem Ergebnis geführt haben, weil die Kommunen nicht in der Lage waren, die entsprechende Datengrundlage für das Land zu ermitteln. Das meine ich jetzt nicht als Vorwurf an die Kommunen, sondern das zeigt uns, dass dieses Vorhaben kein einfaches ist, nämlich einfach einmal mit dem Finger schnippen zu müssen, und dann wissen wir, wie die Vollkosten aussehen, sondern das ist sehr anspruchsvoll, vor allen Dingen für die Kommunen, aber wir bleiben an dieser Sache dran. Es ist nicht so, dass wir gar nicht wüssten, welche Kosten anfallen. Wir wissen vor allen Dingen natürlich, welche Kosten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes anfallen. Hier betrugen die Kosten für das Jahr 2022 ausweislich der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamts rund 166,7 Millionen Euro netto. Im Jahr 2022 hat das Land den Kommunen insgesamt 198 Millionen Euro an Erstattungsmitteln und Sonderzahlungen bereitgestellt. Ich möchte auch noch einmal entschieden widersprechen, die in Ihrem Antrag aufgegriffene 35-Millionen-Euro-Pauschale wäre bislang von den Asylausgaben komplett entkoppelt worden. Das stimmt ebenfalls nicht; denn diese 35-Millionen-Euro-Pauschale ist seit dem Jahr 2016 mehrfach durch Ergänzungszahlungen immer wieder aufgestockt worden. Im Zeitraum von 2016 bis 2022 hat das Land zusätzliche fluchtbezogene Sondermittel in Höhe von rund 386 Millionen Euro an die rheinland-pfälzischen Kommunen gezahlt. Deshalb zeigt sich: Wir lassen die Kommunen nicht im Stich. Das tun wir nicht. Wir wissen von den Problemen der Kommunen. Wir gehen sie gemeinsam im Schulterschluss mit ihnen an und sind an dieser Stelle immer wieder in einem sehr konstruktiven Dialog. Dafür brauchen wir die AfD-Fraktion im Landtag ganz sicherlich nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Was wir aber brauchen, um wirklich zu einer langfristigen Neuaufstellung der Kostenverteilung zu kommen, ist eine langfristige Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Teilung der Kosten im Bereich der Flucht. Daran arbeiten wir, daran arbeiten alle Bundesländer und ziehen da parteiübergreifend an einem Strang, egal welche Farbe das Parteibuch hat. Dafür setzen wir uns ein. Wir hoffen, dass wir im November bei der nächsten MPK endlich eine Lösung bekommen; denn das ist ganz, ganz bitter notwendig. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Protokoll ↗