Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen, der Antrag der AfD-Fraktion fußt auf reinen Behauptungen, relevante Informationen werden bewusst ausgespart. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Die nächsten Minuten möchte ich deshalb nutzen, um einige Dinge klarzustellen und einzuordnen. Das beginnt schon mit der Zahlengrundlage. Die kommunalen Spitzenverbände schätzen, dass im laufenden Jahr 300 Millionen Euro für die Fluchtaufnahme in Rheinland-Pfalz aufgewendet werden müssen. Hierbei liegt die Betonung klar auf dem Wort „schätzen“; denn eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage für diese Zahl habe ich bisher noch nicht gesehen. Mir ist nicht klar, ob in diesem Betrag Integrationsleistungen eingerechnet oder welche prognostizierten Zugangszahlen überhaupt zugrunde gelegt werden. Das alles erschließt sich mir bisher nicht. Wenn die AfD dann weiter schreibt, dass davon nur rund 120 Millionen Euro erstattet werden, dann ist das – darüber haben wir heute schon einmal gesprochen – eine bewusste Verzerrung der Tatsachen. Die angesprochenen 120 Millionen Euro sind allein die Bundesmittel, die das Land den Kommunen weiterreicht, wie Sie sicherlich alle wissen. Dazu kommen noch die Landesmittel, wie sie im Landesaufnahmegesetz festgeschrieben sind – die Ministerin hat das heute schon einmal ausgeführt –, der Pauschalbetrag in Höhe von 35 Millionen Euro zusätzlich zur Pro-Kopf-Pauschale von 848 Euro pro aufgenommener Person. Zusätzlich gibt es noch die Sonderzahlungen für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen. Außerdem leistet das Land einen erheblichen finanziellen Teil der Integrationskosten, beispielsweise für Sprachkurse, Sprachmittlung, Migrationsfachdienste und vieles mehr. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Die Kommunen schultern viel im Bereich der Fluchtaufnahme. Das ist vollkommen klar und stellt auch niemand in Abrede. Natürlich wird uns die Kostenerstattung für die kommunale Fluchtaufnahme immer wieder beschäftigen, besonders im Hinblick auf die Verhandlungen mit dem Bund im Herbst. Hier müssen wir ein flexibles und an den Zugangszahlen orientiertes System etablieren. Das aber, was die AfD in ihren angeblich drohenden Defiziten für die Kommunen an die Wand malt, sind keine belegbaren Zahlen. Die finanziellen Leistungen der Landesregierung werden zudem schlicht ignoriert. Ebenso tendenziös – dazu haben Sie kurz Bezug genommen – ist die Behauptung, die Grundsteuer müsste einzig und allein wegen der Kosten für die Fluchtaufnahme erhöht werden. Sie wissen ebenso wie ich, dass aus den kommunalen Haushalten viele Ausgaben bestritten werden, wie aus dem Landeshaushalt übrigens auch. Es ist daher völlig absurd, mögliche finanzielle Defizite, die dann zum Beispiel mit einer Grundsteuererhöhung kompensiert werden könnten, nur an einem einzigen Auf- und Ausgabenfeld festzumachen. Natürlich ist es die Asylpolitik. An der machen Sie alles fest, egal zu welchem Thema wir hier in diesem Hohen Hause sprechen. Eine derart monokausale Vereinfachung und Verengung entspricht nicht der Realität und führt auch zu nichts. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja, ja!) Bevor ich zum Schluss komme, noch einige Worte zu Ihrer Kernforderung der Vollkostenerstattung. Aus der Antwort vom 1. Juni dieses Jahres auf Ihre eigene Kleine Anfrage wissen Sie, dass den Kommunen ihre Aufwendungen für die Fluchtaufnahme vor der Novellierung des Landesaufnahmegesetzes 1993 im Rahmen einer Spitzabrechnung erstattet wurden. Die von Ihnen geforderte Vollkostenabrechnung gab es also schon einmal. Was Sie in Ihrem Antrag und in Ihrer Rede natürlich verschwiegen haben, sind die Gründe für die damalige Abschaffung der Spitzabrechnung. Die Kommunen waren nämlich außerordentlich unzufrieden mit dem damaligen System. Zum einen lag das an dem enormen Verwaltungsaufwand, und zum anderen nimmt eine Spitzabrechnung notwendigerweise eine gewisse Zeit in Anspruch. Das heißt, die Kommunen warten länger auf das Geld. Aus diesen gut nachvollziehbaren Gründen wurde die Vollkostenerstattung seinerzeit abgeschafft. Aus meiner Sicht gibt es keinen Anlass zur Vermutung, dass die Argumente heute anders gelagert wären. Was wir sicherlich brauchen, ist eine Errechnung der tatsächlichen Kosten für die Fluchtaufnahme. Ich wüsste nicht, weshalb irgendjemand in diesem Hohen Hause davor Angst haben sollte. Das ist eine fiktive Annahme, die Sie hier unterstellen. Wir haben davor keine Angst. Wir sind vielmehr stolz darauf, dass wir die Menschen, die geflohen sind vor Krieg, Terrorismus und ganz besonders vor dem Krieg in der Ukraine, in unserem Land aufgenommen haben. Wir sind stolz darauf, dass wir dafür auch Geld in die Hand nehmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Mit Blick auf die nächsten Verhandlungen mit dem Bund im November sind konkrete Zahlen immer hilfreich. Hier sind die Kommunen gefragt, diese Zahlen zu liefern, da die Fluchtaufnahme nach geltendem Recht hauptsächlich in ihrer Verantwortung liegt. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg, und so werden wir im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen insgesamt weiter verfahren. Ihren Antrag lehnen wir als Koalition daher ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
