Katharina Binz
– – für Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Wir leiten den absolut überwiegenden Teil dieser Mittel an die Kommunen weiter. Wir leiten ihn einerseits direkt an die Kommunen weiter. Das sind die 121,6 Millionen Euro, über die wir sprechen. Darin inbegriffen sind übrigens die 48 Millionen Euro, die der Landesanteil der zusätzlichen Milliarde sind. Die leiten wir zu 100 % direkt weiter. Außerdem leiten wir weitere Mittel weiter. Was wir teilweise nicht weiterleiten, sondern in Abzug bringen, ist der Ersatz des Bundes für die vorherige Pauschale, die der Bund für die Erstattung der umA-Kosten geleistet hat. Bei den umA-Kosten haben wir in Rheinland-Pfalz eine Vollkostenerstattung für die Kommunen. Das heißt, dieses Geld wird den Kommunen im Rahmen der Vollkostenerstattung auch wieder zu 100 % zur Verfügung gestellt. Ja, auch wir haben als Land höhere Aufwendungen. Diese höheren Aufwendungen haben wir vor allen Dingen deswegen, weil wir die Kapazitäten in unseren AfA im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben, und das kostet Geld. Warum haben wir diese mehr als Verdoppelung der Kapazitäten aber gemacht? Um den Kommunen zu helfen, um die Menschen möglichst lange in den AfA unterbringen zu können, um dort schon möglichst viele Verfahrensschritte im Asylverfahren abarbeiten zu können, bevor wir diese Menschen in den Kommunen verteilen, und um den Kommunen die Zeit zu geben, ihrerseits die notwendigen Unterkünfte aufzubauen. Das heißt, der Aufbau der AfAKapazitäten kommt natürlich auch den Kommunen zugute. Insofern ist es völlig absurd zu sagen, das Land behält nur für eigene Zwecke das Geld bei sich. Nein, die Aufnahme von geflüchteten Menschen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. So gehen wir sie auch an, und so gehen wir auch bei der Verteilung der Mittel vor. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Dann – darüber reden wir aber gleich noch in einer anderen Debatte – ist es natürlich auch nicht richtig, dass das das einzige Geld ist, was wir den Kommunen zur Verfügung stellen. Das Landesaufnahmegesetz – wir reden heute über die Änderung des Landesaufnahmegesetzes, aber es ist vielleicht ratsam, sich das gesamte Gesetz durchzulesen – beinhaltet noch eine ganze Reihe anderer Pauschalen, die wir den Kommunen zur Verfügung stellen. Wie gesagt, wir haben gleich aber noch eine andere Debatte, in der wir darauf eingehen können. Ich will noch auf zwei Sachen hinweisen. Das eine ist, dass wir dieses Mal die 121 Millionen Euro wieder nach dem bewährten Verteilschlüssel des letzten Jahres verteilen. Das heißt, ein Teil nach den Einwohnern der jeweiligen Kommunen, und ein Teil nach aufgenommenen Menschen aus der Ukraine, damit wir auch hier eine Verteilgerechtigkeit herstellen können. Wir haben auch wieder die Pauschale von insgesamt 1,6 Millionen Euro für Mehrbedarfe an den Standortkommunen der AfA; denn das sind Kommunen, die dadurch noch einmal eine besondere Belastung haben. Das gelten wir durch diese neue, seit letztem Jahr eingeführte Pauschale ab. Ich möchte auch noch einmal auf das Thema „Digitalisierung der Ausländerbehörden“ eingehen. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Thema vor allen Dingen für die Zukunft. Hierfür stellen wir innerhalb des Landesaufnahmegesetzes noch einmal exklusiv 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Digitalisierung der Ausländerbehörden – eigentlich eine originäre Aufgabe der Kommunen selbst – auch noch einmal finanziell zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
