Josef Winkler
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können als Landespolitiker wirklich vieles, aber um die Sicherung der europäischen Außengrenzen selber vorzunehmen, würden wir uns vielleicht doch besser an die Bundesregierung, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission wenden. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ich bin aber sehr froh, dass wir heute über die Änderung des Landesaufnahmegesetzes sprechen können; denn die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten stellt die Kommunen, wie bekannt, vor deutliche Herausforderungen. Um die Menschen, die vor Krieg und Terror zu uns fliehen, menschenwürdig unterbringen zu können, sie zu versorgen und Unterstützungs- und Integrationsleistungen zu organisieren, brauchen die Kommunen eine sachgerechte finanzielle Ausstattung. Das hat niemand bestritten. Es ist deshalb auch gut, dass sich Bund und Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Mai darauf geeinigt haben, die bereits zugesagte Unterstützung für Länder und Kommunen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro auf insgesamt 3,75 Milliarden Euro aufzustocken. Es wurde auch schon gesagt, dass von dieser zusätzlichen Milliarde des Bundes in Rheinland-Pfalz 48 Millionen Euro zu Buche schlagen. Das wird nun – das ist der Vorschlag – vollständig an die Kommunen weitergereicht, mit denen wir natürlich auch ständig sprechen, und zwar sowohl mit den Spitzenverbänden als auch mit denjenigen, die sich an uns wenden. Somit werden Bundesmittel in Höhe von insgesamt 121,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das ist übrigens genau dieselbe Summe, die die Kommunen im vergangenen Jahr 2022, dem Jahr des Kriegsbeginns in der Ukraine, erhalten haben. Mir ist an dieser Stelle aber wichtig festzuhalten, die 121,6 Millionen Euro, die in diesem Jahr an die Kommunen weitergereicht werden sollen, sind natürlich ausschließlich Bundesmittel. Herr Kollege Schnieder, zusätzlich dazu gibt es selbstverständlich auch weiterhin Landesmittel für die kommunale Fluchtaufnahme. Das ist ebenfalls im Landesaufnahmegesetz geregelt. Es gibt einmal die Pauschale von 35 Millionen Euro plus weitere 848 Euro pro Person, bis die Erstentscheidung über den Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen wurde. Auch für Integrationsleistungen wie Sprachkurse oder die Migrationsfachdienste gibt es weitere Landesmittel, sodass wir insgesamt natürlich auf eine weitaus größere Summe kommen als die eben genannten 121,6 Millionen Euro zur Unterstützung der kommunalen Fluchtaufnahme. Immer nur die Bundesmittel anzusprechen, die wir durchleiten, ist zu wenig. Die Beteiligung des Bundes ist wahrscheinlich noch nicht einmal hoch genug, darüber wird für die Zukunft noch verhandelt. Das allein ist aber dann doch eine Milchmädchenrechnung, weil Sie den gesamten Aufwand, den wir im Land haben, scheinbar gar nicht zur Kenntnis genommen haben. Ziel muss jetzt zuerst einmal sein, dass die zusätzlichen Mittel schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich bei den Kommunen. Dabei sind wir als gesetzgebendes Organ gefragt, und ich hoffe sehr, dass sich auch die Oppositionsfraktionen in diesem Sinne verhalten und insgesamt ein schnelles und schlankes Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Kommunen schaffen. Natürlich hat auch niemand etwas gegen eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Das werden Sie im Ausschuss sehen, wenn darüber abgestimmt wird. Es ist doch völlig vernünftig, dass eine Anhörung durchgeführt wird. Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass wir mit diesem Gesetz schnell vorankommen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen. Wichtig ist aber auch, dass bei den Verhandlungen – den nächsten oder derzeit laufenden – über die Finanzierung der Fluchtaufnahme auf der Ministerpräsidentenkonferenz im November die Lastenteilung zwischen Bund, Land und Kommunen noch einmal grundlegend diskutiert werden muss, hoffentlich auch mit guten Ergebnissen. Es ist unbedingt nötig, dass sich auch der Bundesanteil zur Unterstützung der kommunalen Fluchtaufnahme in Zukunft an den jeweils realen Zugangszahlen orientiert und nicht wie bisher pauschal ausgezahlt wird, egal wie viele Personen es betrifft. Nur wenn wir es schaffen, hier ein – wie es gerade überall heißt – atmendes System einzuführen, steht die Finanzierung auf einem festen, zukunftsfähigen Fundament. Dafür setzen wir uns als Grünen-Fraktion mit Nachdruck ein, auch die Ampel insgesamt. Dann müssen wir nicht jedes Jahr erneut über das Landesaufnahmegesetz sprechen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der SPD und bei der FDP)
