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Dr. Stephan Weinberg

21.06.2023 Sitzungen 18/46

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin vor allem den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sehr, sehr dankbar dafür, dass sie einen sehr realistischen Blick auf das Gesetz und vor allem die Anhörung gerichtet haben. Bei der einen oder anderen Wortmeldung, gerade von der CDU, von der AfD, aber auch von Ihnen, Herr Streit, muss ich schon an mich halten, dass ich manchmal denke, ob wir in der gleichen Anhörung gewesen sind. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist natürlich schon so, wie auch Abgeordneter Stein gerade hervorgehoben hat, dass wir Ihnen vorschlagen, die maximale Wegstreckenentschädigung künftig auf 38 Cent/km zu erhöhen. Das ist eine deutliche Erhöhung. Damit bewegen wir uns im Bund-LänderVergleich im Spitzenbereich. Liebe CDU, ich glaube, das ist auch wichtig zu betonen, weil Sie uns an anderer Stelle immer ganz gerne entsprechende Bund-Länder-Vergleiche vorhalten. Falls Sie jetzt mit mir darüber diskutieren wollen, wie wir im Bund-LänderRanking zum Beispiel bei der Besoldung stehen, würde ich Ihnen vorhalten, dass wir dort in einem verdichteten Mittelfeld stehen und eine ganz gute Platzierung erreichen. Wir erreichen eine gute Platzierung aber insbesondere auch dadurch, dass wir für die schwierigen Wege zusätzlich eine Erhöhung um weitere 12 Cent vorlegen und uns auch dort im entsprechenden Mittelfeld bewegen. Dankbar bin ich Ihnen, dass Sie das Thema der Energiepreispauschale so annehmen, wie wir es Ihnen vorgeschlagen haben, weil es für die entsprechenden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirklich wichtig ist, dass dort die 300 Euro auch ankommen, die wir im Übrigen schon ausgezahlt haben. Zum Thema der Energiepreispauschale sage ich, ich bin Ihnen, Herr Stein, ganz besonders dankbar dafür, dass Sie dargelegt haben, warum wir unterschiedliche Stichtage gewählt haben. Es ist nicht so, dass wir in der Landesregierung so arbeiten, dass wir einfach irgendetwas abschreiben oder irgendetwas blind übernehmen – dem ist bei Weitem nicht so –, (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das wäre vielleicht manchmal besser!) sondern die beiden Regelungen haben unterschiedliche Zielrichtungen. Bei dem einen geht es darum, die durch die Energiepreise gestiegenen Wegstreckenbedarfe abzudecken. Bei dem anderen geht es darum, dass wir die entsprechenden Heizkosten und Ähnliches, die zu Hause bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern entstehen, abdecken. Insofern kann es durchaus zu Doppelzahlungen kommen. Sie haben die Zahlen genannt, die wir auf Ihre Bitte hin dem Haushalts- und Finanzausschuss übermittelt haben. Die entsprechenden Zahlen sind bekannt. Vor diesem Hintergrund halten wir es für gerechtfertigt, dass wir die entsprechenden Mittel an die Betroffenen ausgezahlt haben. Ich glaube, dass sie dort gut aufgehoben sind. Ein bisschen verwundert war ich darüber – Herr Streit, ich glaube, es kann vielleicht auch daran liegen, dass ein bisschen etwas durcheinandergegangen ist –, was Sie gerade zum Thema „Homeoffice“ gesagt haben. (Vereinzelt Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Herr Streit, am Ende ist es natürlich schon so, dass es darauf ankommt, an dem Grundsatz festzuhalten, dass der Weg zur Arbeit privat veranlasst ist und es dafür entsprechende steuerrechtliche Regelungen gibt, die den Ausgleich herstellen. Warum man, wenn jemand zu Hause bleibt, dort etwas vorsehen muss, erschließt sich mir ehrlicherweise nicht, weil sich, wie gesagt, die betroffene Person dadurch den Weg zur Arbeit und die entsprechenden Kosten erspart. Herr Streit, teilnahmslos sind wir überhaupt nicht, sondern wir sind dieses Problem angegangen. Ich hatte Ihnen bereits zu Beginn dargelegt, dass wir bei der Wegstreckenentschädigung auf 38 Cent/km hochgehen und den Zuschlag für schwierige Wegstrecken auf 12 Cent/km anheben. Um es noch einmal zu betonen, damit bewegen wir uns im Bund-Länder-Vergleich in einem Spitzenbereich, und ich glaube, deswegen ist der Gesetzentwurf auch für dieses Parlament annahmefähig. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗