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Philipp Fernis

FDP 21.06.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu später Stunde noch Philosophie im Parlament: „Grund ist der Zufall, verantwortlich ist die Landesregierung.“ Das hat etwas Philosophisches, aber nun gut. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, das ist zu hoch für Sie, ne?) Herr Kollege Stuhlfauth, im Übrigen, Bezugnehmend auf das, was Sie zu den Ausführungen des Kollegen Stein angemerkt haben – Sie haben gesagt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil –: Wer in der Debatte nur vorlesen kann, ist gelegentlich im Nachteil, weil das Eingehen auf Vorredner dann etwas schwerfällt. Worum geht es in der Sache? In der Sache geht es um einen Gesetzentwurf, der hinsichtlich der Umsetzung der Energiepreispauschale für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes auf sehr breite Zustimmung stößt. Das ist ein richtiger Schritt, weil die Entwicklungen insbesondere der Energiepreise, die Anlass waren, überhaupt entsprechende Energiepauschalen zu zahlen, auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gleichermaßen treffen. Außerdem passen wir die Wegstreckenentschädigungen der Preisentwicklung an. Es ist natürlich so, dass es in dieser Debatte immer darum geht, was an dieser Stelle ein angemessener Betrag ist. Dieser Betrag, den wir festsetzen, muss immer der Tatsache Rechnung tragen, dass das Land, weil es die Anschaffung von Dienstfahrzeugen spart, davon profitiert – man muss das immer wieder unterstreichen –, wenn Bedienstete des Landes freiwillig ihre eigenen Fahrzeuge für dienstliche Zwecke einsetzen. Deswegen ist es richtig, dass sie dafür eine angemessene Entschädigung erhalten. Gleichzeitig ist es richtig, dass diese Entschädigung keine vollständige Erstattung der Kosten sein kann – auch unabhängig von der Frage, dass diese vergleichsweise schwer zu berechnen wäre –, weil sie natürlich in dem Moment, in dem sie sich entscheiden, einen Pkw nutzen zu wollen, bestimmte Kosten haben, die von der Fahrleistung erst einmal unabhängig sind. Das heißt, jede Kilometerpauschale ist, wie jede Pauschalierung, immer letzten Endes eine Festsetzung, die bestimmten Dingen Rechnung trägt. Wir bewegen uns jetzt, auch nach Überzeugung meiner Fraktion, in einem angemessenen Feld. Dort – das ist hier ein bisschen zu kurz gekommen –, wo es um besondere Belastungen geht, nimmt Rheinland-Pfalz jetzt mit Platz 2 einen Spitzenplatz ein. Das betrifft in der praktischen Umsetzung hauptsächlich die Bediensteten bei Landesforsten, die mit ihren privaten Pkw auf nicht straßenmäßig ausgebauten Wald- und Wirtschaftswegen unterwegs sind. Es betrifft nicht nur sie. Es betrifft durchaus auch den LBM, dessen Mitarbeitende mitunter mit privaten Fahrzeugen auf Baustellen unterwegs sind. Überall dort also, wo der Zustand der zu nutzenden Wege dazu führt, dass die Fahrzeuge stärker beansprucht werden, erhöhen wir die Wegstreckenentschädigung deutlich, auch deutlicher – das will ich sagen –, als es im Prozess gelegentlich vorgeschlagen war. Das ist ein Ausdruck von Wertschätzung und Dankbarkeit dafür, dass Bedienstete ihre privaten Ressourcen dienstlich einsetzen. Bei den Tagegeldern passen wir uns der Preisentwicklung an. Das ist eine Frage, die ganz stark mit der persönlichen Lebensführung zusammenhängt. Auch hier geht es um eine Pauschalierung, aber auch hier bewegen wir uns damit in einem vernünftigen Rahmen. Abschließend kann ich sagen, dass meine Fraktion dem entsprechenden Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen wird. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Abend. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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