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Peter Stuhlfauth

AfD 21.06.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Damen und Herren! Zuletzt wurde die Erstattung von Reisekosten im Jahr 2009 erhöht. Das ist 14 Jahre her. Seit dieser Zeit gingen die Preise für Benzin und Diesel durch die Decke. Alle anderen Autokosten auch. Seit Jahren ist die Reisekostenerstattung viel zu niedrig. Die Landesregierung hätte sie längst anpassen müssen. Endlich tut sich etwas. Das Gesetz erhöht die Erstattungen, zwar in geringem Umfang, aber endlich und richtig. Der Gesetzentwurf ist aber unvollständig. Deshalb verbessert die AfD das Gesetz durch einen Änderungsantrag zugunsten einer sehr wichtigen Personengruppe, nämlich zugunsten unserer Anwärter. Anwärter sind die Auszubildenden im Landesdienst. Ich bin selbst Polizist und kenne das Landesreisekostenrecht und die zu niedrigen Erstattungen aus meinem Berufsleben. Ich mache das bestehende Problem am Beispiel der Polizei fest. Die Polizei sucht händeringend Nachwuchs. Wir brauchen mehr Polizeianwärter. Die Landespolizeischule ist am Flughafen Hahn. Dahin kommt man praktisch nur mit dem Auto. Die meisten Studenten und Dozenten reisen mit dem privaten Auto an. Der schlechte Witz ist, die Anwärter bekommen pro Kilometer viel weniger Reisekosten erstattet als die Dozenten. Der Dozent erhält künftig 28 Cent, je Kilometer 3 Cent mehr, die Polizeischüler erhalten 18 Cent je Kilometer. Das sind 3 Cent mehr als bisher. Der Unterschied beläuft sich auf 10 Cent bei jedem gefahrenen Kilometer. Damit werden die Anwärter weiterhin um 10 Cent benachteiligt. Die AfD sagt, Anwärter dürfen nicht benachteiligt werden. (Beifall der AfD) Ihnen muss derselbe Betrag je Kilometer erstattet werden wie den Beamten. Die Ausbildung der Anwärter liegt im Landesinteresse. Wir brauchen die Anwärter dringend. Ich frage die Landesregierung: Warum diskriminieren Sie unsere Anwärter bei den Reisekosten? Eine weitere Diskriminierung der Anwärter erfolgt beim Tagegeld. Das wurde von der CDU nicht aufgegriffen. Das Tagegeld soll pauschal den Mehraufwand für die Verpflegung außer Haus abdecken. Wieder mache ich am Beispiel der Polizeischüler fest, was im Argen liegt. Warum erhalten Polizeischüler ein geringeres Tagegeld als ihre betreuenden Kollegen? Die AfD-Fraktion fordert, Anwärter nicht zu benachteiligen. Das hätte man problemlos in das Gesetz packen können, sogar müssen. Sie merken hoffentlich selbst, dass Sie bei den Anwärtern an der falschen Stelle sparen. Anwärter sollen endlich nicht mehr benachteiligt werden. Dieses Ziel erreicht der AfD-Änderungsantrag. Ich komme nun zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs – auf die Aussage von Herrn Stein komme ich später –, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Liebe Regierung, damit könnten Sie an der richtigen Stelle sparen. Ihr Gesetzentwurf führt nämlich tatsächlich zu einer teuren Ungerechtigkeit. Angestellte und Rentner haben die Energiepreispauschale erhalten, aktive Beamte und auch Ruhestandsbeamte des Bundes haben sie schon erhalten; Pensionäre des Landes und Ruheständler der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke noch nicht. (Zuruf aus dem Hause: Doch!) Mit dem Gesetz bekommen auch die Landespensionäre die 300 Euro ausgezahlt. Das ist gerecht. Dennoch übernimmt die Landesregierung eine Ungerechtigkeit vom Bund. Einige Ruhestandsbeamte erhalten die Energiepreispauschale doppelt. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Der AfD-Änderungsantrag vermeidet diese teure Ungerechtigkeit. Ungerecht ist die Doppelbezahlung deswegen, weil außer den Ruhestandsbeamten des Bundes keine andere Personengruppe die Energiepreispauschale doppelt erhalten hat. Warum besteht diese Ungerechtigkeit? Die Landesregierung hat die Stichtage, nach denen sich der Anspruch auf die Energiepreispauschale bestimmt, unglücklich gewählt. Aktive Beamte erhalten die Pauschale, wenn sie am 1. September 2022 im Landesdienst standen. Ruhestandsbeamte erhalten die Pauschale, wenn sie am 1. Dezember 2022 nicht mehr im Landesdienst standen. Warum diese Unterschiede mit den Stichtagen gemacht wurden, weiß nur die Landesregierung. (Abg. Markus Stein, SPD: Das habe ich doch gerade erklärt! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Ich erkläre es Ihnen gleich. Vermutlich haben Sie das von der Bundesregierung abgeschrieben. Die Folge ist, die Beamten, die zwischen September und Dezember in den Ruhestand gegangen sind, erhalten die Energiepreispauschale doppelt. Herr Stein, das Einzige, was richtig ist, ist: Wer lesen kann, ist im Vorteil. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Besprechen Sie sich aber einmal mit dem Haushaltsausschuss. Eine Nachfrage unsererseits im Haushaltsausschuss hat ergeben, dass hiervon 180 Personen betroffen sind. Das sind 54.000 Euro. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aha!) Das haben wir schriftlich. Schauen Sie im Haushaltsausschuss einmal nach. (Beifall bei der AfD) Warum sollen die 180 Personen bessergestellt werden (Glocke der Präsidentin) als die anderen 4,1 Millionen Rheinland-Pfälzer? Dafür gibt es keine sachlichen Gründe. Grund ist der Zufall, verantwortlich ist die Landesregierung. Folge ist eine Ungerechtigkeit. Ist diese Ungerechtigkeit sinnvoll oder notwendig? Nein. (Glocke der Präsidentin) Wer nachliest, kann sich schlaumachen.

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