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Markus Stein

SPD 21.06.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem schrecklichen Angriffskrieg Putins auf die Ukraine spüren alle Menschen – aktive Erwerbstätige, Beamte, aber auch Verrentete – die mittelbaren Folgen. All diesen Personen gewährte der Bund bereits eine Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro. Rheinland-Pfalz hatte sich in der Folge bereits frühzeitig dafür entschieden, seinen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern ebenfalls eine Pauschale in Höhe von 300 Euro auszuzahlen. Hierfür wurden rund 10,7 Millionen Euro in die Hand genommen. Das Gesetz, das wir heute verabschieden möchten, schafft nun die entsprechenden Regelungen. Das zeigt, uns in Rheinland-Pfalz sind auch unsere Versorgungsempfänger wichtig. Dieses Gesetz füllt die bestehende Lücke folgerichtig aus. Meine Damen und Herren, hier kommt der Änderungsantrag der AfD ins Spiel, der uns fast belehrend auf einen vermeintlichen Fehler hinweist. So habe die Landesregierung den Stichtag für die Gewährung der Pauschale unglücklich gewählt, da seit 1. Dezember im Ruhestand befindliche Beamte, die noch am 1. September 2022 im aktiven Dienst gewesen sind, gleich zweimal abkassieren könnten. Das reklamiert man nun und möchte mit dem Änderungsantrag diesen vermeintlichen Fehler beseitigen. Meine Damen und Herren, es gilt der alte Spruch: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Zunächst ist klarzustellen, dass der 1. September 2022 bei der Pauschale für Arbeitnehmer und aktive Beamte keinen Stichtagcharakter hatte. Er war und ist lediglich der Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Des Weiteren gehen die Zielrichtungen der zwei Pauschalen, also der Pauschale für Aktive und der Pauschale für Versorgungsempfänger, in unterschiedliche Richtungen, was auch beim Bund bereits so war. Während die seitens des Bundes für Rentner gewährte Pauschale die Heizkosten abfedern sollte, ging es bei der Pauschale für Erwerbstätige um Entlastungen bei den gestiegenen Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen. Wir übernehmen genau diese unterschiedlichen Zielrichtungen, wie es der Bund vorgemacht hat. Meine Damen und Herren, so steht es auch im Gesetzentwurf. Insoweit kann es daher Konstellationen geben, in denen man in Einzelfällen tatsächlich in den Genuss beider Entlastungen kommt, weil sie zwei unterschiedliche Bereiche und Tatbestände tangieren. Ihr Änderungsantrag ist allein schon deshalb abzulehnen. Ich komme zu den positiven Seiten dieser Debatte; denn dieses Gesetz hat doch noch weit mehr zu bieten als die Energiepreispauschale, zum Beispiel eine um 3 Cent pro Kilometer bei Autos bzw. 2 Cent pro Kilometer bei Motorrädern höhere Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen. Damit katapultieren wir unser Land mit einem Spitzensatz von 38 Cent pro Kilometer auf Platz 2 im bundesweiten Ranking, meine Damen und Herren. Gemeinsam mit Thüringen teilen wir uns damit den Platz in dieser Spitzengruppe. Wer sein privates Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken nutzt, bekommt also künftig mehr Entschädigung, übrigens unbefristet, auch das ist in manchen Bundesländern anders. Kostenpunkt für das Land: 1,3 Millionen Euro jährlich. Was mich besonders freut, ist zudem die deutliche Anhebung des Zuschlags für das Befahren besonders schwieriger Wegstrecken. Meine Damen und Herren, ich komme aus einem sehr waldreichen Wahlkreis und kenne zahlreiche Forstbedienstete – ebenso wie mein Kollege Nico Steinbach, der auch unser Forstpolitiker ist –, denen das wirklich ein Herzensanliegen ist. Kostenpunkt: 360.000 Euro jährlich. Zudem werden die Tagegeldsätze und die Trennungstagegeldsätze angehoben. Kostenpunkt: 2,1 Millionen Euro. Damit entlasten wir auch bei den immer weiter gestiegenen Verpflegungskosten. Gut ist außerdem, dass künftig ein vollständig automatisiertes Verfahren für die Bearbeitung durch die zuständigen Stellen ermöglicht wird, was auch die Wirtschaftlichkeit und die Verwaltungsvereinfachung deutlich nach vorne bringt. Ein großer Wunsch wird erfüllt, so wie wir es auch in der Anhörung vernommen haben. Meine Damen und Herren, auch die Anhörung im Ausschuss zeigte, dass man sehr zufrieden damit ist. Ich zitiere die kommunalen Spitzenverbände um Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund sowie Städtetag: „Wir haben dem Vorhaben uneingeschränkt zugestimmt, und das wollen wir auch heute tun.“ Liebe CDU und liebe FREIE WÄHLER, ich sage noch einen Satz zu Ihrem Änderungsantrag. Wenn Sie darin selbst diese deutlichen Verbesserungen für unsere Bediensteten als nicht ausreichend bezeichnen, dann verwundert das doch sehr, oder es zeigt auf, dass Sie inhaltlich einfach sonst nichts mehr entgegenzusetzen haben, außer immer noch mehr zu fordern. Man kann fast meinen – das hat Kollege Fernis heute Mittag schon einmal in einer Debatte erwähnt –, Sie wüssten in der Opposition, wo noch irgendwo eine unbekannte Kasse voller Geld liegt, die man hierfür einmal eben locker machen könnte. Nein, meine Damen und Herren, ich bin Finanzministerin Doris Ahnen und der gesamten Landesregierung sehr, sehr dankbar – meine ganze Fraktion –, dass sie die mit diesem Gesetz verbundenen Erhöhungen und Einmalzahlungen in das Licht der Angemessenheit und Sachgerechtigkeit stellt, (Glocke der Präsidentin) auch mit Blick auf all die anderen wichtigen Herausforderungen in unserem Land; denn diese betreffen schließlich die gesamte rheinland-pfälzische Bevölkerung, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)

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