Katrin Eder
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren regelmäßig darüber. Ich halte mich ein Stück weit eng ans Gesetz und eng auch an den Zeitplan. § 5 Abs. 2 Nahverkehrsgesetz regelt, dass der Landesnahverkehrsplan Mindeststandards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe setzt, deren Einhaltung der Stabilisierung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Landesgebiet dienen soll. Die Erfüllung der Pflichtaufgabe durch die Aufgabenträger kann folglich erst dann im vom Nahverkehrsgesetz beschriebenen Umfang erfolgen, wenn dieser durch Vorlage des beschlussreifen Landesnahverkehrsplans festgelegt ist. Es war bei der Verabschiedung des Nahverkehrsgesetzes im Februar 2021 nicht die Vorstellung des Landesgesetzgebers, dass die Pflichtaufgabe vor und unabhängig von der Fertigstellung des Landesnahverkehrsplans definiert sein sollte. Im Gegenteil stellt dies einen elementaren Teil des Prozesses zur Erstellung des Landesnahverkehrsplans dar, der – auch aus Sicht mehrerer Anzuhörender – unserer Auffassung nach zunächst abgeschlossen werden sollte. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die finanzielle Leistungsfähigkeit anhand der ÖPNV-Konzepte definiert. Ich gebe Abgeordnetem Weber nicht immer recht, aber da gebe ich ihm recht. Da muss auch erwähnt werden, dass er – hier wurde der Landkreis Birkenfeld erwähnt – seine Leistung verdreifacht hat. Dazu gehört aber auch, er hat die Geschichte nicht bis zu Ende erzählt. Dazu gehört auch, dass bei den ÖPNV-Konzepten erstmalig sogenannte Regiolinien erfunden und entwickelt wurden, die die Bahnhöfe über Land verbinden und vom Land mitgetragen werden. Das sind gerade im Landkreis Birkenfeld oder im Verkehrsverbund RheinNahe bis zu einem Drittel aller Linien, die als Regiolinien definiert wurden. Wahr ist auch – da gebe ich Ihnen recht –, natürlich diskutieren wir jetzt ein bisschen angespannter vor dem Hintergrund gestiegener Kosten. Das führt aber auch nicht dazu, dass es richtig ist, diese Diskussion jetzt vorzeitig zu beenden und etwas vorwegzunehmen, was bis zum Ende des Prozesses beibehalten werden muss. Auch die Gesetzesbegründung damals bringt hinsichtlich der Finanzierung die Verknüpfung zwischen Pflichtaufgabe und Landesnahverkehrsplan. Wir kommen also immer wieder dazu, dass der Landesnahverkehrsplan der Schlüssel ist. Im Landesnahverkehrsplan wird nach unterschiedlichen Regionen kategorisiert. Das wissen Sie auch alles. Natürlich kann man Mainz-Bretzenheim nicht mit einem Ort in der Vulkaneifel vergleichen. Deswegen ist es richtig, dass wir in diesem Beteiligungsprozess die Cluster bilden und unterschiedliche Standards festlegen, um den jeweiligen regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Einem Gerücht – der Landesnahverkehrsplan würde zu lange dauern – muss ich jetzt immer wieder widersprechen. Nein, es war von Anfang an festgelegt, dass im Jahr 2023 der Landesnahverkehrsplan in einem Beteiligungsprozess diskutiert und durchgeführt wird. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, so ist es! Von Anfang an!) Wir sind mitten in diesem Prozess. Wir sind außerdem parallel in einem Prozess – das wissen Sie auch –, in dem die Mittel, die für den ÖPNV gegenwärtig eingesetzt werden, (Unruhe bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) in einem transparenten und rechtssicheren Regelwerk geordnet werden, um die schon oft zitierte Spaghetti-Finanzierung, die nicht umsonst SpaghettiFinanzierung heißt, weil sie nicht wirklich nachvollziehbar ist, zu entwirren. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Diese Neustrukturierung der Finanzströme erfolgt parallel zur Aufstellung des Landesnahverkehrsplans. Auch dass dies parallel erfolgt, war von Anfang an so geplant. Sobald der Landesnahverkehrsplan vorliegt, soll das eben genannte Regelwerk um diese Finanzierungsregelungen erweitert werden. Deswegen lasse ich mich gar nicht darin beirren, dass wir diesen Prozess jetzt in diesem großen Beteiligungsprozess weiterführen, uns über die Taktung, die Qualität, WLAN in Bussen – was dort alles dazu gehört – umfassend austauschen und am Ende gemeinsame Standards für unterschiedliche Regionen definieren. Natürlich gehören dazu auch die Gefäßgröße, On-Demand-Lösungen und, und, und. Parallel dazu erfolgt die Neuordnung der Finanzierungsströme. Lassen Sie mich ganz kurz noch etwas zum Thema „Deutschlandticket“ oder „49-Euro-Ticket“, wie ich es lieber nenne, benennen. Wir wissen doch noch gar nicht, wie die Zahlen sind. Ja, wir wissen seit heute, wir haben 11 Millionen verkaufte Tickets. Wir wissen aber noch nicht einmal, wie viele das in Rheinland-Pfalz sind, wer beim RNN gekauft hat und wer beim DB Navigator gekauft hat, weil es einfach ist. Deswegen müssen wir auch in diesem Prozess leider abwarten, bis sich das auf Bundesebene sortiert hat, wir die tatsächlichen Verkaufszahlen kennen und sie sich auf einem stabilen Niveau eingependelt haben. Herr Wolf, noch eine Sache: Aus dem Grund, dass Schülertickets jetzt zum Deutschlandticket werden, muss niemand um seine Liquidität bangen. Auch hier sind wir derzeit dabei, eine Lösung für das Jahr 2023 zu erarbeiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
