Dr. Lea Heidbreder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2021 hat der rheinland-pfälzische Landtag das bundesweit vielleicht modernste Nahverkehrsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben den öffentlichen Personennahverkehr zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt und damit die Bedeutung des ÖPNV als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge gestärkt. Herr Kollege Wolf, ich kann an dieser Stelle die Unsicherheit nehmen. Zur Ausgestaltung dieser Pflichtaufgabe, also zu der Frage, was diese am Ende bedeuten wird, erarbeitet die Landesregierung den Landesnahverkehrsplan gemeinsam mit den Kommunen, den Verkehrsverbünden, den beiden Zweckverbänden unter Beteiligung aller wichtigen Akteure im Land. Er wird das zentrale Instrument zur Entwicklung eines modernen und zukunftsfähigen Nahverkehrssystems für Rheinland-Pfalz sein. Mit dem Landesnahverkehrsplan legen wir Mindeststandards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe fest, wie gute Sozialstandards für Beschäftigte, die Festlegung emissionsarmer Fahrzeugtypen oder die Umsetzung von Barrierefreiheit. Die Erarbeitung dieses Landesnahverkehrsplans ist ein komplexes Verfahren und ein politischer Kraftakt. Er wird in seiner geplanten Form bundesweit ein absolutes Novum darstellen. Ich glaube, es ist falsch, an dieser Stelle erneut die Gesetzesgrundlage zu ändern und das im Februar gestartete Verfahren zum Landesnahverkehrsplan auszubremsen; denn dass es ausgebremst würde, hat die Anhörung sehr deutlich zutage gefördert. Ich bin sicher, der Landesnahverkehrsplan wird Mitte dieser Legislaturperiode wie angekündigt vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wir haben bereits in der Beratung im April unsere Kritik gegenüber dieser Gesetzesänderung deutlich gemacht. Die Anhörung hat unsere Position bekräftigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Änderung des Nahverkehrsgesetzes an dieser Stelle falsch. Sie verkennen die Bedeutung und Ziele des Landesnahverkehrsplans. Dort wird die Pflichtaufgabe für die Kommunen inhaltlich und finanziell konkretisiert. Das bedeutet, ein Finanzierungskonzept wird festgelegt. Wir wollen damit den ÖPNV als wichtige Säule der klimafreundlichen Mobilitätswende und sozialen Teilhabe in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln, Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen sowie Klarheit und Sicherheit für die Aufgabenträger schaffen. Ich möchte an dieser Stelle auf drei zentrale Punkte aus der Anhörung eingehen, die gezeigt haben, dass wir uns als demokratische Fraktionen in diesem Landtag an einigen Stellen bezüglich der Ausfinanzierung, Gestaltung und Stärkung des ÖPNV einig sind. Erstens. Die demokratischen Fraktionen haben ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Personennahverkehr abgegeben, für die Bedeutung zur Erreichung unserer Klimaschutzziele im Land und für die öffentliche Daseinsvorsorge. Zweitens: Die Aufstufung des ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe ist die absolut richtige Entscheidung. Es unterstreicht dessen gesellschaftliche Bedeutung und ist ein großer Fortschritt für die Mobilitätswende in RheinlandPfalz. Damit holen wir den ÖPNV aus der Nische heraus, nur Pflichtaufgabe für den Schülerverkehr zu sein, um stattdessen Pflichtaufgabe insgesamt zu werden und damit den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben. Drittens: Wir sind uns einig, dass die Finanzierung des ÖPNV neben dem Fachkräftemangel weiterhin eine große Herausforderung bleibt. Deshalb wollen wir gemeinsam für eine bessere Ausfinanzierung des ÖPNV stehen, für eine stärkere Erhöhung der Regionalisierungsmittel beim Bund, aber auch als Haushaltsgesetzgeber. Wir als grüne Landtagsfraktion werden die Erarbeitung des Landesnahverkehrsplans als Meilenstein für den ÖPNV in Rheinland-Pfalz konstruktiv begleiten und den ÖPNV im Land stärken. Das bedeutet, entsprechendes Geld bereitzustellen und Geld, das für den Schülerverkehr zur Verfügung stand, weiterhin im System ÖPNV zu belassen. Wir lehnen an dieser Stelle den Antrag der CDU-Fraktion ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
