Malu Dreyer
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen, liebe Abgeordnete! Zunächst will ich vorausschicken, wir diskutieren heute über den öffentlichrechtlichen Rundfunk, aber mit Blick auf die Pressetribüne will ich auch sagen, wir leben eigentlich sehr privilegiert in Deutschland, weil wir eine Vielfalt von Medien haben, die Qualitätsmedien und freie Medien sind. Jede Demokratie braucht diese freien Medien. Wenn wir in autokratische Systeme schauen, wissen wir, dort, wo freie Medien eingeschränkt werden, ist es mit der Demokratie nicht mehr sehr weit. Insofern glaube ich, ist es gut, dass wir diskutieren. Den Blick in die Geschichte hat Philipp Fernis schon vorgenommen. Es gibt einen sehr guten Grund in Deutschland, warum wir neben Verlagen und nach einem späteren dualen System den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland haben. Es ist die Lehre aus dem schrecklichen Dritten Reich, in dem uns die Alliierten deutlich gemacht haben, es muss eine unabhängige Presse geben. Sie haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verankert. Deshalb bin ich froh, dass wir insgesamt sehr konstruktiv über dieses Thema debattieren. Dafür will ich mich bedanken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Die AfD nehme ich dabei heraus; denn alles, was von der AfD zum öffentlichrechtlichen Rundfunk kommt, kennen wir inzwischen ausreichend. Ich glaube auch nicht, dass die AfD ein Interesse an einem qualitätsorientierten, freien öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ist halt nicht frei!) Deshalb möchte ich mich gerne kurz an die CDU wenden, weil ich mich natürlich darüber freue, dass sie hier noch einmal ein Bekenntnis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgelegt hat. Ich will für uns alle sagen, dass vollkommen klar ist, dass Reformen immer wieder erforderlich sind. Auch hier unterliegen wir einer Transformation im Medienbereich. Wir müssen uns permanent verändern und die Dinge auf den Weg bringen. Deshalb sage ich noch einmal ausdrücklich: Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört auch etwas wie die Programmautonomie. Es gehört dazu, dass der Beitrag nicht politisch festgesetzt wird, sondern dass wir ein Verfahren haben, das verfassungsrechtlich über die KEF abgesichert ist, das letztendlich festlegt, was die Bedarfe sind. Natürlich ist klar, dass der politische Einfluss dort besteht, wo wir darüber bestimmen, wo die Beauftragung ist. Genau darüber sprechen wir unter anderem heute beim Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich will einen Punkt vorab nennen. Er spielt eigentlich heute gar keine große Rolle, aber er spielt bei diesen Debatten immer eine Rolle. Das ist das Thema „Ich ärgere mich über Programm“. Mein Gott, ich ärgere mich auch über Programm. Ja, es kommt häufiger vor, dass ich mich über Programm ärgere, aber dieser Kurzschluss, der daraus folgt, nämlich dass ich diesen Programmpunkt dann abschaffe, liegt mir wirklich weit entfernt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir alle haben uns verpflichtet, dass wir Staatsferne leben. Das Bundesverfassungsgericht hat es uns beim ZDF-Staatsvertrag sogar direkt in die Wiege gelegt. Wir mussten die Gremien komplett neu aufziehen, weil die Staatsferne damals dort nicht gegeben war. Das haben wir teilweise auf die anderen Öffentlich-Rechtlichen übertragen. Das heißt, die Staatsferne und die Programmautonomie gehören substanziell zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil es gerade nicht Staatsmedien sind, sondern weil es darum geht, dass sich Fernsehen entwickeln kann. Das kann man gut oder schlecht finden. Man kann Sendungen ablehnen. Man muss sie auch gar nicht schauen. Man kann Kritik an den Intendanten schreiben. Man kann verklagen. Man kann alles Mögliche tun. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Klar ist aber doch, zu einer freien Presse gehört es dazu, dass Programmautonomie gelebt wird. Das möchte ich hier noch einmal sehr, sehr deutlich sagen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Zeit ist sehr kurz, um all das anzusprechen, was hier besprochen worden ist, aber ich möchte schon noch einmal sagen, es wurde viel über die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen gesprochen. Die Inhalte des öffentlichrechtlichen Rundfunks haben nach wie vor eine sehr hohe Akzeptanz. Daniel Schäffner hat darauf hingewiesen. Dass Reformbedarf besteht, ist bekannt, und das ist auch vollkommen klar. Frau Demuth, wenn Sie uns adressieren, selbstverständlich setzen wir uns in der Rundfunkkommission ein, aber wir sind 16 Bundesländer. Wir haben sehr konträre Positionen zu unterschiedlichen Themen. Es ist immer ein großer Kraftakt, wieder zu einem Änderungsvertrag oder zu neuen Dingen zu kommen. Dazu zähle ich auch das Thema der Finanzierung. Ja, das kann ein Experte sehr leicht, halbherzig sagen. Wie oft haben wir aber über alternative Finanzierungsprojekte in der Rundfunkkommission diskutiert? Wir haben selbst Vorschläge dazu gemacht. Am Ende ist es dann doch daran gescheitert, dass Bundesländer nicht mitgemacht haben. Das ist auch ein Aushandlungsprozess. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nämlich von den Bundesländern getragen wird, ist eine Stärke, gerade was die Unabhängigkeit betrifft. Es bedeutet aber eben auch, dass viele Prozesse eine ganze Weile dauern. Umso schöner ist es, dass wir jetzt in der Transformation endlich bei den Themen „Medienstaatsvertrag“ und „Medienänderungsstaatsverträge“ wirklich ein gutes Tempo haben. Heute reden wir über einen Teil eines größeren Reformprozesses. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist der Staatsvertrag, in dem es um die Novellierung, in erster Linie die Digitalisierung und die Flexibilisierung, aber auch um das Thema der Gremienkontrolle geht. Alles, was hier angesprochen worden ist, beispielsweise die Themen „journalistische Sorgfaltspflicht“, „Objektivität“ und „Unparteilichkeit“, wird hierin geregelt. Die Gremien haben eine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen und zu kontrollieren, ob dieser Qualitätsstandard eingehalten wird, Objektivität an Kriterien festgemacht und Unparteilichkeit tatsächlich eingehalten wird. Das ist Inhalt dieses Dritten Medienänderungsstaatsvertrags. Selbstverständlich ist es auch die Stärkung der Gremienkontrolle. Die Binnenkontrolle wird durch diesen Staatsvertrag erheblich gestärkt. Das ist auch richtig so. Ja, und die vierte Novelle, die wir bereits eingebracht haben, ist eine Antwort auf rbb, weil etwas solches natürlich überhaupt nicht vorkommen darf. Es ist tatsächlich so, dass dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag den Gremien mehr Einfluss gibt, wir eine höhere Transparenz haben werden und es andere und vor allem gleiche Qualitätsstandards geben wird. Diejenigen, die das ZDF von innen kennen, wissen, wir haben dort sehr viele Dinge im Staatsvertrag umgesetzt, die in der ARD und den Anstalten noch lange nicht umgesetzt worden sind. Das ist aber nicht in unserem Sinn. In unserem Sinn in der Rundfunkkommission ist, dass wir vergleichbare, und zwar hohe Standards haben, die transparent sind und uns sicher machen können, dass wir am Ende sagen können, das sind zuverlässige Strukturen, wie wir sie uns insgesamt als Politik vorstellen. Ein letzter Satz ist der, dass wir auf vielen Ebenen Prozesse haben. Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag liegt noch nicht vor, sondern es sind nur Eckpunkte, die im Moment online gestellt worden sind. Diese kann jeder einsehen. Der Staatsvertrag liegt noch nicht vor. Auf allen Ebenen gibt es Reformprozesse, in der Rundfunkkommission, im Zukunftsrat – der jetzt berufen worden ist, um die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beraten – und natürlich in den Rundfunkanstalten. Von ihnen erwarten wir auch, dass sie sich weiter bewegen, Reformvorschläge machen und das, was wir von ihnen erwarten, am Ende umsetzen. Dazu gehören vor allem Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz. Auch dazu ist in diesem Medienänderungsstaatsvertrag einiges geregelt. Insofern glaube ich, sind wir uns an einer Stelle dann doch einig. Der öffentlichrechtliche Rundfunk lebt auch von öffentlichen Beitragsmitteln. Deshalb hat er eine besondere Verantwortung und Verpflichtung, dass er nachhaltige Reformbestrebungen durchführt und sie glaubwürdig umgesetzt werden. Einen wichtigen Schritt begehen wir heute mit diesem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich kann nur hoffen, dass wir beim Thema des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Großen und Ganzen gemeinsam weitergehen; denn ein Hauptproblem in der Rundfunkkommission ist, dass wir inzwischen in den Bundesländern eine Landschaft haben, die so heterogen, angegriffen und unklar ist – auch in der Positionierung dem Öffentlich-Rechtlichen gegenüber –, dass Reformschritte wirklich nur mit einem sehr großen Aufwand zu einigen sind. Herzlichen Dank. Ich würde mich über eine breite Zustimmung sehr freuen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
