Philipp Fernis
Sehr geehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte darüber, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland weiterentwickeln soll und fraglos auch weiterentwickeln muss – das ist in allen Beiträgen hier angeklungen –, beschäftigt uns in diesem Parlament nicht zum ersten Mal. Herr Paul, wenn man nach Ihnen an dieses Pult kommt und Sie in aller Klarheit artikulieren, dass Sie der Meinung sind, dass Politik in der Art und Weise, wie Sie das angedeutet haben, auf Inhalte von freien Sendern Einfluss nehmen sollte, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dann ist das schon ein bemerkenswerter Ausdruck der Gesinnung, die Sie vertreten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, absolut!) Wir haben in Deutschland aus guten Gründen die Presse- und die Rundfunkfreiheit in unserer Verfassung stark ausgestaltet. Das war auch die Antwort auf das, was dieses Land zwischen den Jahren 1933 und 1945 erleben musste, und was eine gleichgeschaltete Staatspresse – das war es nämlich, worum es da ging – unterstützt hat. Die Antwort darauf ist Rundfunkfreiheit. Bei allem Reformbedarf werden wir Freie Demokraten diese immer verteidigen, auch an dieser Stelle. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Marcus Klein und Ellen Demuth, CDU) Das entbindet uns aber natürlich in politischer Verantwortung nicht von einer notwendigen Diskussion, ob die Strukturen, die wir uns im öffentlichrechtlichen Rundfunk einmal gegeben haben, noch zeitgemäß sind. Am Ende gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Binsenweisheit: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Deswegen weist dieser Medienänderungsstaatsvertrag einige Schritte in die richtige Richtung. Deswegen werden auch wir Freie Demokraten diesem Staatsvertrag an dieser Stelle zustimmen, das aber mit einem Hinweis darauf verbinden, dass es kleine Schritte in die richtigen Richtungen sind und wir gemeinsam darüber debattieren müssen, was weitere Schritte sind, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem gerecht werden kann, was sein maßgeblicher Existenzzweck ist, und das ist nun einmal der Informationsauftrag. Beim Informationsauftrag ist nicht nur entscheidend, ob Information stattfindet, sondern es ist vor allen Dingen auch entscheidend, ob Information die Menschen überhaupt erreicht. Informationen, die man mit großem Aufwand produziert – wir haben bekanntermaßen den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt –, die die Menschen aber gar nicht erreichen, weil sie mit ihrem Konsumverhalten abstimmen und sich zunehmend, gerade die jüngere Generation, für andere Informationsquellen entscheiden, das muss Auftrag und Anspruch für Medienpolitik sowie auch und gerade für gebührenfinanzierte Anstalten für die Zukunft sein. Das kann und darf man an dieser Stelle, wenn es um Medienrecht geht, auch in aller Klarheit erwähnen. Da sind eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten, übrigens auch eine Reihe von Fragen, die wir in der Medienpolitik miteinander zu klären haben werden. Zum Beispiel geht es um die Frage, ob in einer Medienlandschaft, die sich in den letzten Jahren mit einer solchen Wucht verändert, in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nie gesehen haben, in einer Zeit, in der sich langsam aber sicher bei den Menschen die Nutzungsdauer sozialer Netzwerke der Nutzungsdauer des Fernsehens zunehmend annähert, in der die Nutzungsdauer digitaler Medien in der jungen Generation deutlich über der Nutzungsdauer des klassisch-linearen Fernsehens liegt, in einer Zeit, in der die Marktanteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der jüngeren Generation zurückgehen, ein System – geregelt durch Staatsverträge von 16 Ländern, die sich einigen müssen – zwangsläufig für eine gewisse Trägheit der Prozesse sorgt. Kolleginnen und Kollegen von der Union, nur sei der Hinweis gestattet, an diesem Stück, was heute vorliegt, waren sechs, am Ende sieben Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Union maßgeblich beteiligt. Auch Ihre Verantwortlichen in anderen Ländern haben dieses Werk also mit verhandelt. Dann müssen wir aber die Frage diskutieren: Ist dieses System in einer schnelllebigen Medienwelt, wie wir sie heute haben, noch zeitgemäß in Ansehung des Reformdrucks, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat? (Abg. Ellen Demuth, CDU: Ja, richtig!) Wir müssen über die Struktur diskutieren. Wir müssen diskutieren, ob es die Vielfalt an Angeboten, an Sendern noch braucht. (Beifall der CDU) Klarheit besteht, was auch der anzuhörende Intendant des SWR im Übrigen in aller Deutlichkeit im Ausschuss zum Ausdruck gebracht hat, als er gesagt hat, dass es eine ganze Reihe technischer Mehrfachstrukturen innerhalb der ARD-Familie gibt, die nicht mehr zeitgemäß sind, und das will er als Sprecher der ARD angehen, um auf dieser technischen Seite in der Kostenstruktur einmal weiterzukommen. Das ist etwas, was richtig ist, weil am Ende – – – Das ist aber der Auftrag an Politik, sagt das Bundesverfassungsgericht nun in seinem Gebührenurteil, das übrigens zustande gekommen ist, weil eine CDU-geführte Landesregierung im Parlament keine Mehrheit für eine entsprechende Anpassung gefunden hat. Daran darf man erinnern. Man darf übrigens bei der Gebührendiskussion mit Blick auf Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, auch daran erinnern, dass der letzte, der sich zu Rundfunkgebühren einmal prominent geäußert hat, Markus Söder war. (Glocke des Präsidenten) An den werden Sie nicht gerne erinnert, (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) aber der hat die Indexierung des Rundfunkbeitrags gefordert, also das Gegenteil von dem, was in Ihrem Antrag steht. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Vielleicht werden Sie sich innerhalb der Parteifamilie einmal klar, wohin Sie wollen. Das erleichtert uns den Kurs ungemein. (Glocke des Präsidenten) Letzter Satz: In diesem Gebührenurteil hat das Bundesverfassungsgericht aber gesagt, Politik muss über die Gebühren dafür sorgen, dass bezahlt wird, was bestellt wird. Deswegen müssen wir die Debatte führen, was wir über den Auftrag künftig bestellen (Abg. Ellen Demuth, CDU: Sehr richtig! Und wir sind der Gesetzgeber!) und wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesem Auftrag und diesem steigenden Informationsbedarf in Zukunft gerecht werden kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
