Dr. Bernhard Braun
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinter dem öffentlichrechtlichen Rundfunk steht. (Abg. Marcus Klein, CDU: Wir auch!) Es geht uns um die Qualität, – – (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) – Kommt noch, kommt noch. – – die dort geboten wird, und die möglichst objektive Information. Es geht uns darum, dass wir Freiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Der Dritte Änderungsstaatsvertrag und auch der Vierte, der schon auf dem Weg ist, wie Sie zu Recht gesagt haben, und auch der Fünfte, der schon debattiert wird, müssen natürlich eine Angleichung vornehmen. Stellen Sie sich vor, wir würden keinen Fünften oder Sechsten Änderungsstaatsvertrag machen, dann würden Sie uns schließlich vorwerfen, dass keine weitere Debatte und keine Entwicklung stattfinden. Es ist also doch völlig normal, dass man in einem System, gerade in einem Rundfunksystem, immer wieder neue Änderungen braucht. Wir stimmen zum Teil auch mit der Kritik überein, die geäußert wird, beispielsweise an dem, was beim rbb vorgefallen ist. Das ist natürlich keine Werbung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das sind kriminelle Vorgänge gewesen!) Auch bei anderen Anstalten ist wahrscheinlich das eine oder andere nicht so, wie man es sich wünschen kann. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Schön umschrieben!) Das kann man durchaus hier debattieren und auch in der Öffentlichkeit sagen. Was wir aber nicht verstehen, ist Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU. Darin steht zum Beispiel – ich glaube, da kommen wir auch schon zum Kern der Debatte – im vierten Punkt zu „Der Landtag stellt fest“: „Dem laufen der Eindruck einer einseitigen Berichterstattung,“ – das betrifft die Objektivität – „der Vorwurf stark überzeichneter, teils geschmackloser Satire und offenkundige Versuche einer erzieherischen Beeinflussung der Rundfunknutzer zuwider.“ Meine Damen und Herren, natürlich können wir dem nicht zustimmen, und das wissen Sie; denn wir werden im Parlament nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beurteilen. Das ist nicht unsere Aufgabe. (Zurufe der Abg. Marcus Klein, CDU, und Joachim Paul, AfD) Es ist in diesem Parlament nicht unsere Aufgabe, die Inhalte des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu beurteilen, meine Damen und Herren. Das können Sie zu Hause, beim Stammtisch, in der Familie und auch in der Fraktion tun. Es ist aber nicht die Aufgabe des Parlaments zu beurteilen, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk inhaltlich äußert. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Meine Damen und Herren, auch Ihr Mitglied – ich sage es einmal so – und Ihre ehemalige Vorsitzende in Rheinland-Pfalz, Frau Klöckner, hat im Februar gesagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde gegen die CDU hetzen und eine Hetzkampagne fahren. Sie haben jetzt Ähnliches mit dem Plakat angedeutet. Auch da ist es nicht unsere Aufgabe zu beurteilen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht. Wenn es Verstöße gab, dann klagen Sie doch. Reichen Sie eine Beleidigungsklage oder eine sonstige Klage ein. In diesem Hause sollten wir aber nicht über die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks debattieren, meine Damen und Herren. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das würde Ihnen so passen!) – Ja, das will die AfD tun, das weiß ich. Darum erkläre ich schließlich, dass Sie dort hinten jetzt einmal den Mund halten, Herr Paul. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
