Michael Ebling
Herr Abgeordneter Hüttner, ich sehe in diesem Vertrag rückblickend betrachtet in der Tat kein Problem. Ich stimme Ihnen zu, es ging um die zeitnahe Einrichtung einer sinnvollen Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsleistung in außergewöhnlich unvorstellbarer Ausnahmesituation. Bis heute wird den Betroffenen vor Ort damit eine wichtige Anlaufstelle geboten. Die Direktvergabe war rechtlich zulässig. Ich denke, die Landesregierung hat zu dem Zeitpunkt das getan, was gefordert wurde, nämlich schnell und unbürokratisch Hilfe vor Ort zu organisieren.
