Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! (Zuruf aus dem Hause: Berechtigte Frage! – Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Wir sprechen über einen Aspekt der Hochwasserkatastrophe an der Ahr, deshalb eine Vorbemerkung: Noch niemals in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz hatten wir ein größeres Schadenereignis zu bewältigen. Insgesamt traf die Naturkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz etwa 65.000 Menschen in sieben Landkreisen und einem Stadtteil von Trier. Am schwersten wurde das Ahrtal im Landkreis Ahrweiler getroffen mit rund 42.000 Menschen. Rund 9.000 Gebäude wurden zerstört oder stark beschädigt, darunter viele Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Krankenhäuser. Entlang der Ahr hat die Flutwelle auf rund 40 km eine ungeheure Zerstörung angerichtet. Gebäude, Straßen, Brücken, Gas-, Strom- und Wasserleitungen wurden zerstört. Es gab zeitweise kein funktionierendes Telefon, kein Internet, kein Wasser, kein Abwasser, kein Strom. Es ist so viel Sperrmüll angefallen wie normalerweise in mehreren Jahrzehnten im ganzen Kreis. Meine Damen und meine Herren Abgeordnete, damals herrschte eine absolute Ausnahmesituation. Viele Betroffene haben alles verloren, außer dem, was sie am Leib trugen. Viele wussten nichts vom Verbleib ihrer Verwandten und Nachbarn, hatten kein Geld, keine Bankkarten, keine Ausweise. Sie konnten niemanden anrufen. Sie konnten niemanden um Hilfe bitten. Um den Betroffenen schnell zu helfen, kam es deshalb darauf an, viele Menschen und viele Unternehmen zu finden, die gerade nicht an anderer Stelle gebraucht wurden oder mit ihrer eigenen Betroffenheit zu kämpfen hatten. Arbeit war für alle mehr als genug da. Deshalb waren wir für jede helfende Hand dankbar. Die Betroffenen benötigten in dieser Situation vor allem auch Anlaufstellen für die Versorgung mit Lebensnotwendigem, Sanitätsdienst oder vielleicht einfach nur einen Kontakt, ein Gespräch und ein Wort des Trostes. Diese Anlaufstellen wurden zunächst im Rahmen des Einsatzes von Hilfsorganisationen oder Feuerwehren eingerichtet und betrieben. Sie wurden bald als Infopunkte bzw. Infopoints bezeichnet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat vom 17. Juli bis 1. Oktober 2021 die Einsatzleitung vom Landkreis Ahrweiler übernommen. Um die schon bestehenden und den Betroffenen bekannten Infopunkte zu nutzen, hat die ADD Ende Juli 2021 ein Konzept erarbeitet, das die Details der notwendigen Ausstattung und Infrastruktur der sogenannten allgemeinen Infopoints enthielt. Aufgrund der großen Schäden nach der Katastrophe war davon auszugehen, dass der Bedarf an Infopoints über einen längeren Zeitraum besteht. Anfangs waren die Infopoints an sieben Tagen die Woche besetzt, eine dauerhafte Besetzung durch ehrenamtlich Helfende war daher nicht leistbar. Eine ausreichende Beratungsleistung konnte langfristig nur durch hauptamtliches Personal sichergestellt werden. Dabei war eine Besetzung der Infopoints durch Verwaltungspersonal der zuständigen Kommunen aufgrund der eigenen Betroffenheit der Mitarbeitenden und der Zunahme von Aufgaben bei der Bewältigung der Folgen der Naturkatastrophe eben nicht möglich, weshalb ein externer Dienstleister beauftragt werden musste. Aufgrund der schweren Naturkatastrophe hat das Wirtschaftsministerium zwingend notwendige Vergabeerleichterungen erlassen. Ein Vergabeverfahren dauert im Normalfall Wochen bis Monate. Das wäre unverantwortlich gewesen in dieser Situation. Arbeit war mehr als genug da. Jede Hilfe wurde dringend benötigt und war willkommen. Daher haben Kommunen und auch die ADD von den Vergabeerleichterungen Gebrauch gemacht und Aufträge an dringend benötigte Helfer vergeben. Schnelles und unbürokratisches Handeln wurde damals von allen politischen Seiten gefordert, und es konnte auch ermöglicht werden. Nachdem der ADD nach eigener Auskunft keine anderen konkreten Angebote vorlagen, hat diese am 7. September 2021 mit der m2a artitude BetriebsGmbH einen Dienstleistungsvertrag über die Besetzung der allgemeinen Infopoints geschlossen. Nachdem die Einsatzleitung am 1. Oktober 2021 von der ADD auf den Landkreis Ahrweiler zurückübertragen wurde, erfolgte eine Umschreibung dieses Dienstleistungsvertrags auf den Landkreis. Da es nach Aussage der Kreisverwaltung Ahrweiler keinen weiteren Beratungsbedarf im Hinblick auf allgemeine Fragestellungen des täglichen Lebens gab, hat sie den Vertrag schließlich zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Das vorausgeschickt, komme ich zu Frage 1: Wie lautet der konkrete Auftrag der ADD an m2a artitude Betriebs-GmbH in Bezug auf das Stellen von Katastrophenhelfern, der dem Vertrag zwischen den genannten Vertragspartnern zugrunde lag? Die Antwort: Gemäß des Dienstleistungsvertrags vom 7. September 2021 lautet der konkrete Auftrag – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Der Auftragnehmer wird durch von ihm eingestellte Katastrophenhelfer den Auftraggeber bei im einzelnen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmten Hilfsangeboten für von der Flutkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger im Ahrtal unterstützen. Bis auf Weiteres bestehen diese Hilfsangebote aus der Personalisierung der Infopoints in vom Auftraggeber festgelegten betroffenen Gemeinden. Der Auftragnehmer wird hierfür bis zu 15 Helfer einstellen und entsprechend einsetzen. Darüber hinausgehende Helfer bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. – So weit das Zitat aus dem Dienstleistungsvertrag. Ich ergänze, es handelte sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Ich komme zu Frage 2: Welchen staatlich-hoheitlichen Auftrag haben diese gestellten Katastrophenhelfer ausgeübt? – Keinen. Ich komme zu Frage 3: Was war Inhalt dieser Kontrollen? – Die Qualitätssicherung fand durch persönliche Gespräche mit den Mitarbeitenden der Infopoints sowohl telefonisch als auch an den Infopoints vor Ort statt. Im Kern ging es um Fragestellungen, um eine inhaltlich zutreffende Information der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und offene Fragestellungen schnellstmöglich klären zu können. Ich komme zu Frage 4: Durch wen wurden die eingesetzten Mitarbeiter der Infopoints sachlich-fachlich für ihren Einsatz vorbereitet und geschult? Die Antwort: Die sachlich-fachlichen Informationen wurden durch die Einsatzleitung zusammengestellt und über den Auftragnehmer den Mitarbeitern der Infopoints fortlaufend aktualisiert zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde durch Mitarbeiter des Verwaltungsstabs eine inhaltliche Einweisung in die Tätigkeit sichergestellt, wobei die von dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht umfassten Komponenten der Einweisung durch den Auftragnehmer erfolgten. So weit die Antwort der Landesregierung.
