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Dr. Stefanie Hubig

12.05.2023 Sitzungen 18/45

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist der Landesregierung seit Langem ein besonderes Anliegen. Um es ganz deutlich zu betonen, intensive Deutschförderung von Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse bildet den wesentlichen Bestandteil des Unterrichts für diese Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz. Bis zu 15 Lehrerwochenstunden werden Schulkinder in Deutsch-Intensivkursen gefördert. In der Sekundarstufe I umfasst die intensive Deutschförderung sogar bis zu 20 Unterrichtsstunden. An den Sprachfördermaßnahmen der Schulen nehmen die Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf verbindlich teil. Das gestufte Konzept sieht weitere Maßnahmen von vier- und zweistündigen Deutschkursen über qualifizierte Hausaufgabenhilfen für Grundschulkinder und Feriensprachkurse vor. In Rheinland-Pfalz lernen Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen also von Anfang an die Sprache in Deutsch-Intensivkursen. Das ist die Regel. Gleichzeitig werden sie in Fächern wie Sport zusammen mit den gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschülern unterrichtet. Wir setzen auf Sprachförderung und Integration, und das so erfolgreich wie kein anderes Bundesland. Separation, also der Weg, den Sie vorschlagen, ist falsch. Da sind wir uns mit den Expertinnen und Experten einig. Ein weiterer wichtiger Baustein ist deshalb der Unterricht in der Herkunftssprache. Die Wertschätzung der Herkunftssprache und deren sicherer Gebrauch wirken sich positiv auf das Erlernen von Deutsch und weiteren Sprachen aus. Der Herkunftssprachenunterricht und der gemeinsame Unterricht im Klassenverband leisten somit jeweils ihren spezifischen Beitrag zur interkulturellen Bildung und Erziehung. Deshalb wird der Unterricht in 19 Herkunftssprachen unterrichtet. Zuletzt kam Ukrainisch dazu. Das ist von großer Bedeutung, um die kulturelle Vielfalt in Rheinland-Pfalz zu fördern und unsere Schülerinnen und Schüler auf eine immer globaler werdende Welt vorzubereiten. Der Herkunftssprachenunterricht wird in Rheinland-Pfalz von muttersprachlichen Lehrkräften in staatlicher Verantwortung erteilt. Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Unterricht in der Herkunftssprache keineswegs den Zweitspracherwerb in Deutsch hemmt, sondern diesen sogar fördert. Eine hohe Sprachkompetenz in der Muttersprache wirkt sich förderlich auf das Erlernen der Zweitsprache aus. Deshalb halten wir es für sachgerecht, auch für dieses Angebot Mittel aus dem Landeshaushalt einzusetzen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass es nicht um die Frage geht, ob Deutschunterricht wichtiger ist als Unterricht in der Muttersprache. Vorrang haben das Deutschlernen und die Teilnahme am Unterricht in der Klasse. Genauso wichtig ist die Teilnahme am Regelunterricht. Das Erlernen der deutschen Sprache funktioniert schneller und besser, wenn die Kinder möglichst früh in vielen Situationen mit der deutschen Sprache und mit Deutsch sprechenden Menschen in Kontakt kommen. Die Einbindung in die soziale Gruppe ist dabei genauso von Bedeutung. Im Regelunterricht bekommen unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu sozialisieren. Sie knüpfen neue Freundschaften, machen neue Lernerfahrungen und erweitern ihren Wortschatz. Diese Einschätzung bestätigt eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen aus dem Jahr 2022, wonach Grundschulkinder, die statt einer Regelklasse zuerst eine Vorbereitungsklasse besuchen, weniger gut die deutsche Sprache lernen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission in der Kultusministerkonferenz spricht sich in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2022 ebenfalls für eine möglichst zügige Integration von Geflüchteten in den Regelunterricht aus. Die Aussage ist der Landesregierung nicht bekannt. Ganz generell ist es so, dass die Bedeutung der Muttersprache im Sprachförderkonzept gleichzeitig beinhaltet, dass diese Sprache ihre Berechtigung in der Schule haben kann. Selbstverständlich ist Deutsch die Unterrichtssprache, aber die Muttersprache wird nicht diskriminiert. Sie kann im Lebensraum Schule zu Anlässen ihre Berechtigung haben, insbesondere, wenn wir berücksichtigen, dass wir hier von Kindern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren reden, die zum Teil erst sehr kurz in Deutschland sind. Die Lehrkräfte, die Unterricht in der Herkunftssprache erteilen, können zum Beispiel, wenn es um das Erlernen von Regeln und Ritualen geht, als Sprachmittler den Kindern helfen, sich besser zurechtzufinden und diese Regeln zu erlernen und umzusetzen. Stellen Sie sich vor, ein Kind braucht emotionale Zuwendung, weil es sich verletzt hat, irritiert ist oder weint. Da ist es sicherlich hilfreich, wenn ein Erwachsener in der bekannten Muttersprache tröstet und Nähe gibt. Kinder in diesem Alter brauchen nicht nur Lernangebote, sondern auch eine Beziehung zur Lehrkraft sowie Empathie und Zuneigung. In manchen Momenten ist das Wohlergehen und Verstehen des Kindes wichtiger. Seit 2006 setzen wir in Rheinland-Pfalz das mittlerweile sehr etablierte und anerkannte Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs ein Jahr vor der Einschulung ein. Ein Jahr vor der Einschulung nehmen all die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besucht haben und bei denen ein Sprachförderbedarf zu vermuten ist, am Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs teil. Damit wird der Sprachstand des Kindes erhoben. Bei Sprachförderbedarf empfiehlt die Schule den Eltern einen Besuch in einer Kindertageseinrichtung. Falls ein Kitabesuch nicht erfolgt, nimmt das Jugendamt intensiv Kontakt mit den Eltern auf, um darauf hinzuwirken, dass die Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung noch vor Schuleintritt stattfinden kann. Derzeit arbeiten wir daran, das Verfahren so zu modifizieren, dass damit auch eineinhalb Jahre vor der Einschulung ein gutes Einschätzverfahren durchgeführt werden kann, damit mehr Zeit für eine zielgerichtete Förderung der Kinder in der deutschen Sprache vor der Einschulung bleibt.

Protokoll ↗