Michael Hauer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anfrage des Abgeordneten Fabian Ehmann beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Wie viele Kommunen haben sich seit Start des KKP beim Klimaschutzministerium beworben? – Ich will voranstellen, dass der Kommunale Klimapakt an dieser Stelle eine kurze Historie hat. Das heißt, seit dem 26. März 2021 gibt es dazu bereits einen gemeinsamen Vorschlag, eine Absichtserklärung, des Klimaschutzministeriums, der Energieagentur und der kommunalen Spitzenverbände. Die ist im Rahmen der kommunalen Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz umgesetzt worden. Ziel ist es, den Klimaschutz vor Ort konkret, das heißt weg von einer abstrakten Entwicklung, zusammen und gemeinsam mit den Kommunen umzusetzen, und dies vor allen Dingen auf Augenhöhe. Das ist im Grunde genommen das, was den Kommunalen Klimapakt ausmacht, dass man als Land zusammen mit den Kommunen ein Ziel verfolgt, die Kommunen sich dem Landesklimaschutzziel anschließen und wir das gemeinsam verfolgen. Wie viele Kommunen haben sich angeschlossen, nachdem der Ministerrat den Pakt am 13. September zur Kenntnis genommen hat und die Vereinbarung am 29. September in Kraft getreten ist? – Seit 1. März sind das insgesamt 109 Kommunen. Davon sind 106 Kommunen bereits erfolgreich beigetreten. Bei drei Kommunen werden die Antragsunterlagen aktuell noch geprüft. Die Kommunen setzen sich folgendermaßen zusammen: Es sind elf kreisfreie Städte, 18 Landkreise und 57 Verbandsgemeinden sowie 20 verbandsfreie Gemeinden, deren Zutritt bereits bestätigt ist. Die zweite Frage war, wie die Kommunen in dieser Runde partizipieren können und wie die Kommunen begleitet werden. Das heißt, in den Jahren 2023 und 2024 erwarten wir, dass jeweils 50 Kommunen pro Jahr durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen des Landes individuell beraten werden. Dies entspricht ungefähr der Hälfte aller beitrittsberechtigten Kommunen. Folgende Angebote stehen den Kommunalen Klimapakt-Kommunen zur Verfügung: Das sind erstens Workshops. Das heißt, es gibt Priorisierungsworkshops. Darin werden die Maßnahmen priorisiert, die in den Kommunen umgesetzt werden. Dann gibt es eine gemeinsame Kick-off-Veranstaltung. Das heißt, damit wird den Kommunen, die im Netzwerk sind, die Möglichkeit geboten, dass sie dieses Netzwerk etablieren und ausbauen können. Für die Kommunen, die nicht in der direkten Beratung sind, gibt es eine Förderplattform. Dort haben sie die Möglichkeit, in einer kompakten Übersicht über die Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU Transparenz herzustellen und für sich zu identifizieren, welche Fördermöglichkeiten sie für sich in Anspruch nehmen können. (Unruhe im Hause) Es gibt ferner ein digitales Forum zum Austausch von Best Practice. Wir sind an dieser Stelle zudem soweit unterwegs, dass wir ein Handbuch zur Integration von Klimaschutz und Anpassung für die Bauleitplanung veröffentlichen. Das ist im Rahmen der Energiewende ein ganz wesentlicher Faktor. Wir haben aber auch ein ganz konkretes Beratungsangebot für die Kommunen, die nicht direkt in der ersten Tranche in die individuelle Beratung der Energieagentur und des Klimawandelfolgenzentrums aufgenommen werden können. Wir haben einen Expertenpool eingerichtet. Dort gibt es zusätzliche juristische Beratungsleistungen, die eingekauft und mit denen die Kommunen bei rechtlichen Fragen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaresilienz, lokale Stromerzeugung, kommunale Energiewende, Mobilität und Ausbau grüner/blauer Infrastruktur unterstützt werden. Herr Abgeordneter Ehmann, zur Frage des Personals in der Energieagentur und des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen: Wir haben mit dem Haushalt 2023/2024 für das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen zwei zusätzliche Stellen geschaffen, um konkrete Beratung umzusetzen. Bei der Energieagentur erhält die Umsetzung des Kommunalen Klimapakts zwölf Stellen im Jahr 2023 und vier weitere Stellen im Jahr 2024, was den intensiven Beratungskapazitäten und Anforderungen geschuldet ist. Die Kommunen sind mit vielen fachlichen Fragestellungen oftmals personell in den eigenen Verwaltungen, weil es um eine hochspezifische fachliche Fragestellung im Bereich des Klimaschutzes geht, unterbesetzt oder haben diese Kompetenzen vor Ort nicht. Deswegen haben wir dieses Konzept mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen erarbeitet. Welche Veranstaltungen und Foren sind für dieses und nächstes Jahr im Rahmen des KKP geplant? – Erstens gibt es die bereits erwähnten Priorisierungsworkshops mit allen Kommunen. Darin wird individuell mit den Kommunen geschaut, wo ihr Schwerpunkt im Rahmen des Klimaschutzes liegt. Das ist wichtig, weil die Kommunen nicht einheitlich aufgestellt sind. Es gibt sehr weit fortgeschrittene Kommunen im Bereich der Umsetzung des Klimaschutzes, während andere noch in der Planungsphase sind bzw. am Anfang stehen, was den kommunalen Klimaschutz in der Konzeptionierung angeht. Dem wollen wir gerecht werden. Es gibt eine Kick-off-Veranstaltung und individuelle Beratungsgespräche. Das ist ganz konkrete fachliche Unterstützung. Dort werden auch die Maßnahmen entwickelt. Wichtig ist uns – das ist noch einmal eine ganz zentrale Aussage zum Kommunalen Klimapakt –, dass es eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe sein soll. Es soll ein gleichberechtigtes Miteinander sein, weil es ansonsten nicht funktionieren kann. Ganz kurz, wie sieht ein typischer Beratungsprozess im Rahmen des Kommunalen Klimapakts aus? – Es gibt Initialgespräche der Energieagentur. Darin wird erst einmal der Bedarf ermittelt. Dann gibt es Priorisierungsworkshops, weil wir mit den Ressourcen effizient umgehen müssen, nicht nur mit unseren, sondern auch mit denen der Kommunen. Wo ist für die Kommune der größte Effekt zu erzielen und in Abhängigkeit vom Reifegrad der Kommune umzusetzen? Dann ist das Hauptinstrument die Beratungsphase. In dieser wird ganz individuell und bedarfsgerecht beraten. Das ist der große Mehrwert. Wir haben einen Instrumentenkoffer. Jeder, der weiß, wie Beratung funktioniert, ist sich darüber bewusst, dass sie konkret und spezifisch sein muss. Nur dann kann Beratung in der Zusammensetzung wirklich etwas bewirken. Zum Beantragen und Abrufen von Fördermitteln im Bereich des KKP habe ich die Förderdatenbank bereits beschrieben. Es ist wichtig, dass diese Beantragung von Fördermitteln fachlich begleitet wird, praxisorientiert und konkret. Das heißt, die Beratung darf nur dort ansetzen, wo wirklich konkrete Umsetzungsempfehlungen möglich sind. Wir wollen weg von dem Ansatz kommen, den jeder von Ihnen vielleicht kennt: „Das steht doch im Internet.“ Wir wollen es vielmehr praxisorientiert und praktisch machen. Wann wird die Onlineplattform für die KKP-Kommunen abrufbar sein? – Die Fertigstellung der Website ist für den Sommer geplant.
