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Dr. Stefanie Hubig

12.05.2023 Sitzungen 18/45

Die Maßstäbe sind ziemlich hoch. Ich habe das bereits gesagt. Die Maßstäbe für die Betriebserlaubnis sind deshalb hoch, weil es um die Kinder geht. Es geht nur dann, wenn das Wohl der Kinder gewährleistet ist. Das ist in der Regel anzunehmen, wenn der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, die Kita sozusagen dem Zweck und der Konzeption entspricht, also räumlich, fachlich, wirtschaftlich und personell die Voraussetzungen hat. Zusätzlich werden die gesellschaftliche und sprachliche Integration, ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld, das unterstützt werden soll, und gesundheitliche Vorsorge gefordert. Die medizinische Betreuung der Kinder darf nicht erschwert werden. Das sind hohe Voraussetzungen. Gleichzeitig – ich habe das auch gesagt – ist es aus guten Gründen schwer, die Erlaubnis zu widerrufen, weil sie nur unter diesen hohen Voraussetzungen erteilt wird. Wir haben das damals bei der Kita des Arab Nil-Rhein Vereins gesehen. Damals hat quasi das Verfahren zum Entzug der Betriebserlaubnis durch das Landesamt dazu geführt, das es am Ende erfolgreich war. Es musste aber auch durch ein gerichtliches Verfahren erst einmal bewiesen und nachgewiesen werden.

Protokoll ↗