Dr. Stefanie Hubig
Herr Abgeordneter, was Sie in Ihrer Frage zugrunde legen, ist nicht zutreffend. Ich habe zu Frage 3 – darin ging es um einen internen Vermerk – gesagt, dass uns ein interner Vermerk der Kreisverwaltung nicht bekannt ist. Ich erkläre das gerne noch einmal. Eine integrative Kita finanziert sich – das muss man, glaube ich, wissen – aus zweierlei Quellen. Es gibt den Teil – das habe ich gerade gesagt – der beeinträchtigten Kinder. Dabei ist es so, dass die bedarfsplanerische Entscheidung, wo im Land und mit welchem Träger eine teilstationäre Kita durchgeführt wird, in Abstimmung mit der Kommune vor Ort und dem Sozialministerium erfolgt. Es gibt dann Kostenvergütungsregelungen zwischen dem Land und den Leistungserbringern, die häufig nicht nur diese eine Leistung erbringen, sondern auch Leistungen in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und der beeinträchtigten Kinder. Es gibt zudem einen zweiten Strang. Dabei geht es um die Regelkinder. Der wird einerseits durch das Land nach dem KiTa-Gesetz damals – das war vor Inkrafttreten des KiTa-Zukunftsgesetzes – und andererseits wie heute durch die Kreise, durch das Jugendamt vor Ort, finanziert. Heute nach Inkrafttreten des KiTa-Zukunftsgesetzes und seit dem Jahr 2020 nach Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz gilt für diesen zweiten Strang, dass es sozusagen nur noch eine einheitliche Kita gibt. Wir haben nur noch Regelkitas, in die beeinträchtigte Kinder mitaufgenommen werden, die dann ihren Zusatzbedarf über das Teilhabegesetz abgedeckt bekommen. Das ist eine andere Art der Finanzierung. Um jetzt noch einmal auf die Zeit von vor dem Jahr 2020 zurückzukommen: Der Teil mit dem Verwendungsnachweis betrifft die Zahlung, die das Land im Vorschuss an das Jugendamt zahlt. Das ist regelhaft. Es gibt eine Kita bzw. es gibt die Bedarfe. Dann wird das Geld als Vorschuss an das Jugendamt gezahlt. Für diese Zahlung aus dem Jahr 2018 gab es zwischen dem Landesamt und dem Kreis Fragen, wie die Verwendungsnachweise aussehen. Das hat sich von Anfang an als problematisch dargestellt. Das war aufgrund dieser Personalstrukturen und Unregelmäßigkeiten zu erwarten. Das Landesamt hatte dann im Jahr 2019 bereits dem Kreis angeboten, ihn bei der Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises – das ist nicht nur die Kita, sondern betrifft viele verschiedene Kitas – zu unterstützen, damit ein Verwendungsnachweis eingereicht werden kann. Der Verwendungsnachweis ist – so steht das auch in der Kleinen Anfrage oder in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lammert – erst im Jahr 2022 erfolgt. Dieser Verwendungsnachweis ist vom Landesamt geprüft worden. Das Landesamt hat im März 2023 diesen Verwendungsnachweis nicht anerkannt und es abgelehnt, hier endgültig festzusetzen. Der Rhein-Lahn-Kreis hat Widerspruch eingelegt, und das Verfahren läuft noch. Es ist also mitnichten so, dass der Zuschuss, den das Land an den Kreis gezahlt hat, ungeprüft hingenommen worden ist, sondern er ist überprüft worden. Er ist für nicht korrekt befunden und der Gesamtverwendungsnachweis deshalb nicht akzeptiert worden. Das war jetzt eine etwas lange Erklärung, aber es ist auch ein bisschen kompliziert.
