Dr. Stefanie Hubig
Ich kann es gerne näher erklären. Es handelt sich hierbei um eine integrative Kita. Eine integrative Kita ist eine sogenannte teilstationäre Einrichtung, die ein institutionelles Angebot der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung hat und zusätzlich – anders als bei Förderkindergärten – Kinder ohne Behinderung mitbetreut. Das Landesamt ist insoweit für die Erteilung der Betriebserlaubnis insgesamt zuständig und überprüft – wie ich das geschildert habe –, wenn die Betriebserlaubnis erteilt worden ist, inwieweit die Voraussetzungen weiter vorliegen. Als das Landesamt im Juli 2018 Hinweise bekommen hat, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, vor allem zunächst den Personaleinsatz und die Frage des Umfangs des Personaleinsatzes betreffend, ist das Landesamt noch im Juli 2018 zusammen mit der Kreisverwaltung vor Ort gewesen. An dem Gespräch hat meines Wissens der Kreis teilgenommen. Das Gespräch hat in der Kita stattgefunden, teilgenommen haben Träger und Vorstand. Dort hat der Prozess der Prüfung der Betriebserlaubnis begonnen. Man hat dann verschiedene Vereinbarungen getroffen, welche Unterlagen nachzureichen und welche Nachbesserungen zu machen sind, weil man gemeinsam dort vor Ort beraten und festgelegt hat, wie die Kita weiter betrieben werden kann. Ziel war immer von allen Beteiligten vor Ort, dass die Kita möglichst weiterbetrieben werden kann, aber ordnungsgemäß und ohne die Beeinträchtigungen, die eine Zeit lang bestanden. Im August 2019 hat der Träger gewechselt, und die Kita wurde – mit dem großen Vorteil, dass es dann ruhig wurde – von einem anderen Träger betrieben.
