Damian Lohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der fortschreitenden demografischen Entwicklung in Rheinland-Pfalz gewinnen aktuelle Situationen und künftige Perspektiven der Pflege in unserem Bundesland zunehmend an Bedeutung. Die Landesregierung stellt es der Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage voran. Die ohnehin bereits große Anzahl der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, wird bis 2040 um 28 % steigen. Damit wird auch die Anzahl derjenigen, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen, steigen, wie es auch bereits in der Vergangenheit der Fall war, von rund 140.000 Menschen im Jahr 2015 um 100.000 Menschen innerhalb von nur sechs Jahren im Jahr 2021 auf 240.000. Das ist eine gewaltige Herausforderung, wobei der Begriff „Herausforderung“ hier schon fast verharmlosend wirkt; denn noch immer fehlen in Rheinland-Pfalz rein rechnerisch – es wurde schon gesagt – 1.331 Alten-, 1.023 Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sowie zusätzlich 314 Altenpflegehelfer und 235 Krankenpfleger. Berücksichtigt man auch, dass etwa die Hälfte der Pflegekräfte in rheinlandpfälzischen Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege in Teilzeit beschäftigt sind, wird der Personalbedarf nochmals deutlicher. Zudem ergibt sich hier auch aufgrund der Altersstruktur bis 2040, also in den nächsten 17 Jahren, ein erheblicher Nachbesetzungsbedarf. Jene Pflegekräfte, die bereits jetzt älter als 50 Jahre sind, werden bis zu diesem Zeitpunkt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, und das sind nicht wenige. Gut 8.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern, rund sechseinhalbtausend in den stationären Einrichtungen und noch einmal gut 4.000 Pflegekräfte bei den ambulanten Dienstleistern. Diese Pflegekräfte müssen dann erst einmal durch entsprechenden Nachwuchs bis 2040 nachbesetzt werden, ehe es zu einem Aufwuchs der Anzahl an Pflegekräften kommt, die es angesichts der fortschreitenden demografischen Entwicklung dann benötigen wird, vorausgesetzt, die Menschen bleiben im Pflegeberuf, was aufgrund der hohen Belastung zumindest in Teilen angezweifelt werden kann. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Es ist leider wieder einmal bezeichnend, dass die größte Gruppe der Pflegenden in Rheinland-Pfalz auch in dieser Großen Anfrage – wie so oft, wenn wir an dieser Stelle über die Pflege sprechen – wieder einmal nur eine Randnotiz erhält. Von 241.000 pflegebedürftigen Menschen werden 204.000 im Bereich der selbstständigen Sicherstellung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit im Rahmen des Bezugs von Pflegegeld oftmals ausschließlich oder überwiegend von Angehörigen oder anderen, den Pflegebedürftigen nahestehenden Personen, wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn, betreut. Das sind etwa 85 %. Wie viele pflegende Angehörige es sind, wird übrigens nicht erfasst. Es ist wieder einmal bezeichnend, wie wenig Wertschätzung diesen Menschen entgegengebracht wird. Was diese Gruppe der Pflegenden betrifft, beschränkt sich die Große Anfrage und Antwort der Landesregierung darauf, inwieweit die Digitalisierung hier zu Entlastung beiträgt und beitragen kann, auf Angebote zur Unterstützung im Alltag, Qualifizierung der Pflegenden und Ähnliches. Diese Menschen durch Digitalisierung im Alltag zu unterstützen, ist begrüßenswert, es ändert aber nichts daran, dass bei der Ausgestaltung der häuslichen Pflege die Ansprüche Pflegebedürftiger, die ein Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfe nach § 37 SGB XI beziehen, im Vergleich zu Pflegebedürftigen, die Pflegesachleistungen beziehen, deutlich geringer sind. Wer Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht, wird sich nicht auf die Pflege durch Fachkräfte beschränken können, sondern muss die größte Gruppe Pflegebedürftiger und pflegender Menschen stärker in den Fokus rücken, und das auch in finanzieller Hinsicht. Ich möchte an dieser Stelle explizit auf unseren lange geforderten Zuschuss zum Landespflegegeld hinweisen. Vielleicht überwinden Sie sich in den nächsten Haushaltsberatungen und stimmen unserem Angebot, dass dieser großen Gruppe helfen würde, zu. (Beifall bei der AfD) Es genügt nicht, darauf zu vertrauen, dass die Sicherstellung der Pflege dieser Menschen aufgrund familiärer, freundschaftlicher und nachbarschaftlicher Bindungen auch in Zukunft so funktionieren wird. Nein, wir müssen hier finanzielle Abhilfe leisten. Anders wird es nicht funktionieren. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
