Daniela Schmitt
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Straßenbrücken sind besonders neuralgische Punkte unserer Verkehrsinfrastruktur. Im Wesentlichen gebaut in den 60er- und 70er-Jahren, sind bei vielen Brücken an Bundes-, Landes- sowie kommunalen Straßen heute Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Den Sanierungsstau der vergangenen Jahre müssen und wollen wir dringend hinter uns lassen. Dabei haben wir Einigkeit. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf den Weg gebracht hat, mit dem uns genau das gelingen kann; denn durch schnellere Verfahren, auch bei Ersatzneubauten und Brückenbauwerken, können wir den Knoten einer belasteten Verkehrsinfrastruktur schneller lösen. Das wird sich auch auf andere Infrastrukturbereiche auswirken. Die Erhaltung sowie Erneuerung von Brücken sowie der Infrastruktur insgesamt ist eine Daueraufgabe – das wissen alle, die hier schon Verantwortung übernommen haben und übernehmen –, der sich die Landesregierung nachdrücklich stellt. Wir investieren im Landeshaushalt 2023/2024 mit insgesamt 273,6 Millionen Euro in unsere Landesstraßen. Der Landesbetrieb Mobilität prüft regelmäßig den Zustand der Brücken an Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen und geht den Erhalt der Landesstraßen seit Jahren strategisch und systematisch an. Die Baulastträger Bund und Kommunen erneuern ihrerseits. Lassen Sie mich einiges sagen. Neben den soeben angesprochenen 273,6 Millionen Euro investiert die Landesregierung weitere 80 Millionen Euro in den Ersatzneubau der kommunalen Pfaffendorfer Brücke in Koblenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ludwigshafen werden wir uns gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium für die Sanierung und den Ersatz des Hochstraßensystems engagieren, deren Gesamtkosten über 600 Millionen Euro liegen. Das heißt, wir lassen unsere Kommunen bei der Sanierung ihrer kommunalen Brücken nicht im Stich und unterstützen hier nach Kräften. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Erhaltung der Brücken wird systematisch vorgegangen. Im Standardfall wird bei der Brückenerhaltung die sogenannte reaktive Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Alterung angewendet. Diese auf bundesweiten Regelungen basierende Erhaltungsstrategie ist im Regelfall wirtschaftlicher, da Schäden über gewisse Zeiträume so lange kumuliert werden, wie noch keine Gefahr von Folgeschäden besteht. Das ist gängige Praxis bundesweit. So fallen bei dieser Herangehensweise durch diese gebündelte Beseitigung der Schäden allgemeine Kosten wie die Baustelleneinrichtung, aber auch die notwendige Verkehrsumleitung nicht mehrfach an. Zudem wird der Verkehrsfluss nicht für jede Einzelreparatur durch baustellenbedingte Einschränkungen gestört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gilt es zu berücksichtigen; denn Staus belasten neben dem Verkehrsfluss auch die Infrastruktur. Insgesamt kann man daher feststellen, alle unter Verkehr befindlichen Brückenbauwerke in dem Zuständigkeitsbereich des LBM sind standsicher. Ich bin dankbar, dass die realistische Einschätzung von dem Fraktionsvorsitzenden Fernis vorgenommen wurde. Wir sind für die Zukunft gut gerüstet. Im Landesstraßenbauprogramm 2023/2024 stehen für 88 Projekte zum Erhalt von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken Baumittel in Höhe von rund 28 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können bei den übrigen Projekten des Bauprogramms, wie dem Ausbau einer Ortsdurchfahrt, Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken integriert sein. Wir werden weiter daran arbeiten, dass der Brückenbestand sicher und leistungsfähig erhalten und künftig ein funktionsfähiges Straßennetz in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen wird. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
