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Dr. Jan Bollinger

AfD 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gute Straßenverbindungen sind und bleiben das A und O, damit die Wirtschaft laufen kann und Pendler zur Arbeit kommen. Der Schlüsselfaktor für gute Straßenverbindungen sind gut instand gehaltene Straßenbrücken. Was passiert, wenn eine Brücke nicht gut instand gehalten wurde, erlebt man aktuell auf der A 61 bei der Moseltalbrücke in Winningen. Hier musste kurzfristig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 bzw. 80 km/h verhängt werden. Wir haben es in Rheinland-Pfalz aber auch schon erlebt, dass Brücken kurzfristig ganz gesperrt werden mussten, etwa bei der Hochstraße Süd in Ludwigshafen. Eine große Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer ist auch die gleichzeitige Sanierung mehrerer Brücken in einer Region wie 2019 im Koblenzer Raum, als die Bendorfer Brücke sowie die Koblenzer Südbrücke zeitgleich saniert wurden und gleichzeitig noch die Pfaffendorfer Brücke in Koblenz dringend repariert werden musste. Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass eine abgestimmte Planung die Sanierung aller drei Brücken gleichzeitig mit allen Folgen hätte vermeiden können. Meine Damen und Herren, der Zustand vieler Straßenbrücken im Zuständigkeitsbereich des LBM ist besorgniserregend. Das ist das Ergebnis unserer Großen Anfrage. Von den Kreisstraßenbrücken in Rheinland-Pfalz sind aktuell 43 mit der Zustandsnote „nicht ausreichend“ bewertet, weitere 43 mit der Zustandsnote „ungenügend“. Von den Landesstraßenbrücken in RheinlandPfalz sind 81 mit der Zustandsnote „nicht ausreichend“ und weitere 16 mit der Zustandsnote „ungenügend“ bewertet. Von den Bundesstraßenbrücken in Rheinland-Pfalz sind es 50 als „nicht ausreichend“ und 16 als „ungenügend“ bewertete Brücken. Der Sanierungsstau beträgt 42 Millionen Euro bei den Kreisstraßenbrücken, 88 Millionen Euro bei den Landesstraßenbrücken und 268 Millionen Euro bei den Bundesstraßenbrücken. Der Zustand der rheinland-pfälzischen Brücken hat sich demnach auch in den letzten Jahren verschlechtert. So ist die Zahl der Kreisstraßenbrücken mit nicht ausreichender oder ungenügender Bewertung von der vorletzten zur letzten, also zur aktuellen, Brückenprüfung von 78 auf 86 gestiegen. Die Zahl der Landesstraßenbrücken mit nicht ausreichender oder ungenügender Bewertung ist von 92 auf 97 gestiegen, und die Zahl der Bundesstraßenbrücken mit nicht ausreichender oder ungenügender Bewertung ist von 58 auf 66 gestiegen. Meine Damen und Herren, bei den Brücken, die mit „ungenügend“ bewertet sind, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass sie aus Sicherheitsgründen kurzfristig gesperrt werden, und das ist nicht akzeptabel. Die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und -einschränkungen sowohl für Pendler als auch für den Güterverkehr können wir uns nicht erlauben. Nun behauptet die Landesregierung, der schlechte Zustand vieler Brücken im Land sei so geplant und Teil einer Erhaltungsstrategie. Sie spricht in der Antwort auf unsere Anfrage davon, dass sie eine relative Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Alterung verfolge. Ein schöner Euphemismus. Übersetzt heißt das etwa, wir lassen die Brücken so lange zerbröckeln, bis es wirklich gar nicht mehr anders geht. Doch eine solche Erhaltungsstrategie – wenn man sie überhaupt so nennen will – ist nicht nur unzureichend, sondern auch riskant, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen riskiert man, wie schon genannt, kurzfristige Brückensperrungen mit all ihren negativen Folgen und der Möglichkeit, dass mehrere wichtige Brücken in einer Region gleichzeitig gesperrt sind. Zum anderen riskiert man, dass sich die Schäden im Laufe der Zeit verschlimmern und ihre Beseitigung teurer wird als nötig. Die AfD fordert daher den Übergang zu einer wirklichen, echten Erhaltungsstrategie. Bei der präventiven Erhaltungsstrategie wird die Bauwerksubstanz während der gesamten Nutzungsdauer durch relativ häufige, aber kleine Erhaltungsmaßnahmen auf einem guten Niveau gehalten. Das ist sehr aufwendig und erfordert laufend neue Baustellen. Die goldene Mitte ist wohl eine reaktive Erhaltungsstrategie ohne die eben genannte kontrollierte Alterung. Das bedeutet, dass Sanierungsarbeiten dann eingeleitet würden, wenn sich eine gewisse Anzahl erforderlicher Arbeiten über einen längeren Zeitraum angesammelt hat. Auch sollte berücksichtigt werden, welche anderen Brücken in der gleichen Region von Bedeutung sind. Meine Damen und Herren, bei der Rheinbrücke in Neuwied haben sich laut Landesregierung inzwischen 142 Einzelschäden angesammelt. Bei der Hochstraße in Koblenz-Horchheim sind sogar ganze 178 Einzelschäden dokumentiert. (Abg. Marco Weber, FDP: 79!) So lange darf man nicht warten. Meine Damen und Herren, auch die AfD-Fraktion geht davon aus, dass eine bessere Erhaltungsstrategie mehr Mittel für den Brückenunterhalt erfordert, auch wenn man die Kosten für die Beseitigung einiger Folgeschäden einspart. Darum hat die AfD-Landtagsfraktion schon bei den letzten Haushaltsberatungen eine Ausweitung der Mittel für den Landesstraßenbau gefordert und beantragt. Darum hat die AfD-Landtagsfraktion bei den letzten Haushaltsberatungen auch eine bessere Finanzausstattung für die Kommunen gefordert und beantragt; denn die Kreisstraßenbrücken müssen bekanntlich von den Landkreisen und kreisfreien Städten bezahlt werden. Vor allem erfordert eine bessere Brückenerhaltungsstrategie aber mehr Planungskapazitäten, intern im LBM oder extern bei Planungsbüros. Insgesamt hat die AfD-Landtagsfraktion daher bereits bei den letzten Haushaltsberatungen gefordert, die Mittel für den LBM gegenüber dem Regierungsentwurf um 20 Millionen Euro 2023 und um 40 Millionen Euro 2024 anzuheben und das Landesstraßenbauprogramm auszuweiten. Diese Forderung ist nach wie vor aktuell. Wir fühlen uns von den Ergebnissen unserer Großen Anfrage darin bestätigt, dass sie auch sinnvoll ist. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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