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Damian Lohr

AfD 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für eine bessere Seniorenteilhabe und Mitwirkung sowie die Sicherstellung und Verbesserung von Beratung, Information und Unterstützung alter Menschen in RheinlandPfalz unter Ausweitung des Angebots können wir uns grundsätzlich anschließen. Gleichwohl wird aus unserer Sicht aus dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ganz klar, welche Maßnahmen, Initiativen und Angebote konkret in welcher Art und Weise aus welchen Gründen gefördert und wie damit die gesetzten Ziele konkret erreicht werden sollen. So nimmt die Fraktion der CDU in der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs explizit Bezug auf die Gemeindeschwesterplus und merkt an, dass diese die mit dem Gesetzentwurf angedachte Förderung von Teilhabe nicht bedarfsgerecht leisten kann, da das Angebot der Gemeindeschwesterplus – das wurde schon gesagt – sich an die 80-Jährigen wendet. Insoweit geht es hier also offensichtlich inhaltlich um die Förderung, Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen, die sich neben dem Angebot der Gemeindeschwesterplus bewegt. Andernfalls wäre es ausreichend, hier lediglich das Angebot der Gemeindeschwesterplus auszuweiten. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf allerdings inhaltlich die Förderung von Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen ergänzend zum bereits besteGemeindeschwesterplus henden Angebot der bezweckt, dann erschließt sich nicht, wieso in der Begründung darauf verwiesen wird, dass ein Ausbau der Gemeindeschwesterplus auf die Anzahl von 54 für eine landesweite gleichmäßige Versorgung als nicht ausreichend erachtet wird. Ebenso wenig erschließt sich, wieso in der Begründung auf den Ergebnisbericht zur Evaluation des Projekts Gemeindeschwesterplus verwiesen wird, nach dem die personellen Ressourcen für die Gemeindeschwesterplus aufgestockt und dabei verstärkt strukturschwache und schlecht angebundene Region in den Blick genommen werden sollen. Diese Ergebnisse der Evaluation des Projekts mögen zwar für einen Ausbau der Gemeindeschwesterplus sprechen, lassen sich aber doch nur sehr bedingt zur Begründung der Schaffung eines ergänzenden Angebots zur Förderung von Teilhabe und Mitwirkung von älteren Menschen heranziehen. Davon abgesehen wird vorliegend zur Begründung explizit auf die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der CDU zu Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen in den Kommunen in Rheinland-Pfalz verwiesen. Dazu heißt es in der entsprechenden Antwort der Landesregierung die Dichte der Angebote, die Mitwirkung und Teilhabe älterer Menschen betreffend, ihre Ausstattung und jeweilige Konzeption seien sehr unterschiedlich ausgestaltet, ohne dass ein in der Sache selbst liegender Grund erkennbar wäre. Es wird kritisiert, dass seitens der Landesregierung bisher kein ausreichendes Konzept erkennbar sei, um die Teilhabe und die Mitwirkung älterer Menschen in Rheinland-Pfalz sicherzustellen und zu verbessern. Entsprechend des vorliegenden Gesetzentwurfs sollen angemessene Personalkosten für geeignete Kräfte und Sachkosten für erforderliche Einrichtungen zur Beratung, Information und Unterstützung alter Menschen mit den in den Nummern 1 bis 8 genannten Aufgaben hinsichtlich der Teilhabe und Mitwirkung alter Menschen seitens des Landes gefördert werden, wobei das für Senioren zuständige Ministerium nach § 3 Anträge prüfen und über die Förderung entscheiden soll. Das ist alles sehr allgemein gehalten. Ein konkretes Konzept, dessen Fehlen der Landesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeworfen wird, können wir hier nicht erkennen. Allerdings besteht aus unserer Sicht durchaus die Möglichkeit, offene Fragen und Präzisierungen in den Ausschussberatungen vorzunehmen. Angesichts der für sich genommenen begrüßenswerten Initiative und Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs sind wir offen und können uns eine Zustimmung vorstellen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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