Kathrin Anklam-Trapp
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, und es ist der Sache absolut angemessen, dass die Belange älterer Menschen am heutigen Plenartag gleich zweimal auf der Tagesordnung unserer Beratungen stehen, nämlich jetzt mit dem CDU-Gesetzentwurf für ein Seniorenmitwirkungsgesetz und später mit der Besprechung unserer Großen Anfrage zum Thema „Pflege“. Beide Aspekte sind gleichermaßen wichtig, wenn wir über die älter werdende Bevölkerung in unserem Land sprechen; denn die Gruppe der älteren Menschen ist wie andere Bevölkerungsgruppen äußerst vielfältig und individuell unterschiedlich. Diese Unterschiedlichkeit müssen wir immer mitdenken, wenn wir über „die“ Seniorinnen und Senioren sprechen. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) Die Altersspanne reicht von 60- bis zu weit über 90-jährigen Menschen. Ebenso verschieden sind die Wohnorte, soziale und familiäre Netzwerke, Interessen, die gesundheitliche Kondition usw. usf. Das breit gefächerte Instrument der rheinland-pfälzischen Seniorenpolitik bildet genau diese Vielfältigkeit ab. Zum Teil erwähnen auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU – Frau Moesta – die vorhandene Angebotsstruktur in ihrem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, wir haben ein sehr gutes Netz an kommunalen Seniorenbeiräten. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Landesleitstelle „Gut Leben im Alter“. Wir haben die Landesseniorenvertretung, und wir haben die Gemeindeschwesterplus, Frau Moesta, die sich laut Evaluationsbericht, der vor Kurzem vorgestellt wurde, inzwischen altersgeöffnet auch für unter 80-Jährige darstellt. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsamkeit wird mit 65,9 % evaluiert. Eine Maßgabe des Landes, die dort dagegen wirkt, wo die Kommunen dieses Angebot des Landes annehmen möchten. Zudem haben wir nicht zuletzt über 470 ehrenamtliche Digitalbotschafterinnen und Digitalbotschafter und mehr als 110 PC- und Internettreffs. Die digitale Teilhabe älterer Menschen ist in Rheinland-Pfalz also ebenso gut verankert und bereits seit über zehn Jahren ein Schwerpunkt dieser Landesregierung. Inzwischen gibt es in jedem Landkreis und allen kreisfreien Städten ein wohnortnahes Netz an Ehrenamtlichen zu Alltagsfragen rund um das Thema „Digitalisierung“. Das freut nicht nur die Koalition, sondern das freut auch unseren Digital- und Sozialminister Alexander Schweitzer. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Staatsminister Alexander Schweitzer: Völlig richtig! – Abg. Marco Weber, FDP, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hui!) – Genau. Dennoch wollen wir uns wenig – wie Sie von der Opposition – auf den bestehenden Angeboten ausruhen. Deshalb wächst jedes der genannten Angebote – viele mehr wären noch zu nennen – jedes Jahr Stück für Stück. Sie werden fortlaufend evaluiert und ergänzt. Frau Moesta, es bleibt aber dabei: Seniorenarbeit findet vor allem vor Ort statt. Sie ist dementsprechend in allererster Linie eine kommunale Aufgabe, während das Land wie dargelegt in vielfältigster Weise unterstützt. Der Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion vorgelegt hat, mag gut gemeint sein. Ehrlich gesagt wirkt er aber von vorne bis hinten schnell und mit heißer Nadel gestrickt. (Beifall der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Frau Moesta, Sie fordern ein Konzept, bleiben aber selbst eines schuldig. Sinnbildlich dafür steht § 3 Ihres Gesetzentwurfs, in dem es um die Förderung geht. Voraussetzungen, Fördergegenstände, Kriterien, Förderhöhen und die Verzahnung mit vorhandenen Strukturen lassen Sie, wahrscheinlich bewusst, alles, alles offen. An einer anderen Stelle schreiben Sie lediglich, dass „bewährte örtliche StrukSie allerdings nicht. Da wundert es kaum, dass Sie zu den entstehenden Kosten schreiben, diese können abschließend nicht beziffert werden. In der Begründung behaupten Sie zudem, der Gesetzentwurf konzentriere sich auf ein klar gefasstes Aufgabengebiet. Diese Aussage ist angesichts der Vielfalt der Bereiche der Seniorenteilhabe zumindest mutig; denn es ist doch so: Die Teilhabe älterer Menschen kann auf vielfältigste Weise erfolgen, zum Beispiel in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfen, Freizeitprojekten, kommunalen Seniorenvertretungen oder auch digital oder noch ganz anders. Sie kann nahezu jedes Thema umfassen. Genau das macht Teilhabe dann aus. Lassen Sie uns also gerne darüber sprechen, an welchen konkreten Punkten wir andocken können, um Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen in Rheinland-Pfalz weiter, noch ein Stück weiter, zu verbessern. Das wird nämlich aus Ihrem Gesetzentwurf noch in keiner Weise ersichtlich. (Glocke des Präsidenten) Daher bin ich gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
