landtag-rlp.de ↗

Lars Rieger

CDU 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund für die heutige Beratung dieses Tagesordnungspunkts ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 zur unzulässigen Aufgabenübertragung an die Kommunen über Bundesrecht in Teilen des SGB XII. Der Bund hat darauf im Juni 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz reagiert und gesetzlich geregelt, dass die zuständigen Träger für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB XII durch Landesrecht bestimmt werden. Die Regelung trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Handlungsbedarf zur Herbeiführung einer korrekten Umsetzung war und ist also unbestritten. Hinsichtlich der Abläufe wird es auf Ausschussebene sicher noch nähere Informationen geben. Der Referentenentwurf zu diesem Gesetz datiert vom 1. September 2021. Seitdem sind also über eineinhalb Jahre vergangen. Die Ausführungen im jetzigen Gesetzentwurf vom 7. April 2023 zu Problem, Regelungsbedürfnis und Lösungen etc. entsprechen dem damaligen Text. Wofür hat die Landesregierung also so viel Zeit gebraucht, zumal im Rahmen der Anhörung, wie es der Gesetzentwurf ausführt, keine Einwände erhoben worden sind? Die Regierung verweist auf ein Rundschreiben des Ministeriums vom 20. Dezember 2021, welches aber die notwendige rechtliche Regelung durch den Gesetzentwurf nicht dauerhaft ersetzen kann. So haben wir hinsichtlich des Regelungsteils ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2022, das der mag sein, aber ob es notwendig war und gut begründet wird, ist eine andere Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Wir sehen den weiteren Beratungen mit großem Interesse entgegen. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)

Alle Reden von Lars Rieger Protokoll ↗