Alexander Schweitzer
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Erteilung des Worts, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch enthält insbesondere die gesetzliche Umsetzung der Trägerbestimmung für die Bildungs- und Teilhabeleistungen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Sie erinnern sich sicherlich daran, dass es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gab und damit dem Gesetzgeber auf Bundes- und in der Folge auch auf Landesebene aufgetragen wurde, die gesetzlichen Bestimmungen an der Stelle zu modifizieren. Was wir Ihnen heute vorschlagen, ist, dass wir in der Konsequenz – wie alle Länder – das Landesgesetz zur Ausführung des SGB XII an die aktuelle Rechtslage anpassen. Es geht um die Themen der Teilhabe und insbesondere des kommunalen Bildungspakets im Dritten Kapitel des SGB XII. Wichtig ist, die Trägerlandschaft wird sich zumindest in der Konsequenz in Rheinland-Pfalz nicht verändern. Die sachliche Zuständigkeit wird auch durch diese gesetzliche Anpassung bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe, also den Kommunen, bleiben. Wir werden den Menschen auch weiterhin engagiert diese besondere soziale Leistung in der Kooperation zwischen Land und Kommunen anbieten können. Darüber hinaus nutzen wir die Gelegenheit, dass wir an unser Landesgesetz gehen, um bestehende Regelungen sprachlich anzupassen und damit auch praxisgerechter zu gestalten, ohne dass damit inhaltliche Änderungen gegenüber der bestehenden Verwaltungspraxis verbunden sind. Das sind einige der wesentlichen Punkte, die wir Ihnen in dieser Veränderung unseres Landesgesetzes vorschlagen werden, und ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir nach eingehender Diskussion eine Zustimmung zu diesem Gesetzesvorschlag bekommen könnten. Bis dahin danke ich Ihnen ganz herzlich für die ungeteilte Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
