Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für uns alle war es eine gute Nachricht, dass mit der TRIWO AG ein heimischer Investor den Flughafen Hahn übernommen hat. Insbesondere für die Mitarbeiter freut mich die Übernahme. Zuversichtlich stimmt uns auch, dass die TRIWO AG Erfahrungen sowohl mit Konversionsprojekten als auch mit Flughäfen hat. Im Jahr 2014 übernahm das Unternehmen den rheinland-pfälzischen Flughafen Zweibrücken und betreibt die Anlage seither erfolgreich. Allerdings spielt der Flugbetrieb in Zweibrücken keine Rolle mehr. Das muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen. TRIWO betreibt dort eine Kfz-Teststrecke, eine Brandsimulationsanlage, ein Veranstaltungszentrum und einen Gewerbepark. (Abg. Martin Haller, SPD: So weit Wikipedia!) Tatsächlich ist der Flughafen Hahn der erste Flughafen der TRIWO AG mit Linienflugbetrieb. Das Linienfluggeschäft bleibt schwierig – da sollten Sie einmal aufpassen, Herr Kollege Haller, da haben Sie offensichtlich Nachholbedarf –; denn aus den Betriebsergebnissen während der Insolvenzverwaltung sollte man keine falschen Schlüsse ziehen. Wenn man keinen Schuldendienst zu leisten hat und keine Investitionen tätigen muss, ist es bedeutend einfacher, schwarze Zahlen zu schreiben. Genau das war die Situation des Insolvenzverwalters, Herrn Plathner, dessen Leistung ich damit keineswegs kleinreden will. Die TRIWO AG steht jetzt aber vor einer ungleich schwierigeren Aufgabe. Sie muss nun die Investitionen in die Flughafeninfrastruktur nachholen, die seit Jahren unter Aufsicht des Landes sträflich vernachlässigt wurden. Da werden ganz schnell Abschreibungen und Kreditzinsen den Gewinn wieder verschwinden oder schrumpfen lassen. Nicht zu vergessen ist auch, dass die politischen Rahmenbedingungen für das Flughafengeschäft unter der jetzigen Bundesregierung sehr schwierig sind. Damit steige ich jetzt bei Punkt 2 der Forderungen der FREIEN WÄHLER ein. Wenn die TRIWO AG für das Fluggeschäft mehr Flächen braucht und es mit einem guten Konzept begründen kann, soll sie diese Flächen auch bekommen. Die Formulierung der FREIEN WÄHLER in ihrem Antrag, jeden Verkauf und jede Vermietung an Dritte bis auf Weiteres auszuschließen, erscheint uns aber zu restriktiv. Auch andere Interessenten mögen überzeugende Konzepte dafür haben, wie man gute Arbeitsplätze im Hunsrück schafft. Solche Interessenten sollten wir nicht grundsätzlich in den Warteraum verweisen. Ich weiß, es ist jetzt nicht wahnsinnig wahrscheinlich, aber wie wäre es denn, wenn wir wieder eine Anfrage eines namenhaften Industriekonzerns hätten, von Tesla zum Beispiel? Sollen wir dann sagen, tut uns leid, wir hätten zwar ausreichend Flächen, aber die haben wir erst einmal anders reserviert? Nein, wir dürfen uns die notwendige Flexibilität nicht verbauen. Zur ersten Forderung der FREIEN WÄHLER, der Forderung nach einem Masterplan: Es ist nicht so, dass es bisher gar nichts gäbe. Es gibt zum Beispiel das „Raumordnerische und städtebauliche Entwicklungskonzept für die Region Flughafen Frankfurt-Hahn“, hinter dem die Gemeinden vor Ort stehen. Ich weiß nicht, ob Sie sich das angeschaut haben, Herr Dr. Streit. Wir als AfDFraktion halten dieses Konzept auf jeden Fall für stimmig. Bevor wir weitergehende Pläne machen, sollten wir als Land erst einmal die Forderung aus dem Entwicklungskonzept erfüllen und die infrastrukturellen Grundlagen für eine Entwicklung des Flughafens wie des Gewerbes darum herum schaffen. Dazu zählen der Neubau der L 182 zur besseren Erschließung der sogenannten Optionsflächen und die Reaktivierung der Hunsrückbahn. Die bedeutendste Rolle für die Erreichbarkeit des Flughafens und der Gewerbegebiete spielt allerdings die B 50. Darum muss sie vollständig vierspurig ausgebaut werden. Ein wirtschaftliches Entwicklungshemmnis ist dagegen der Korridor, der laut Landesentwicklungsplan immer noch für eine imaginäre ICE-Trasse zum Flughafen freigehalten werden muss. Hier sollte das Land nicht bis zu dem erst für die nächste Wahlperiode anvisierten LEP V warten, sondern den Korridor zeitnah streichen. Keine echten Gegenargumente gibt es dagegen gegen die dritte Forderung der FREIEN WÄHLER, die Übertragung der Zuständigkeit für den Flughafen Hahn an das Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Ich sehe hier auf Regierungsseite nur persönliche Eitelkeiten und ein mühsames Austarieren der Gleichgewichte der Koalition, warum man an der bisherigen Zuständigkeit festhält. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Herr Kollege Haller, dabei hat sich das Innenministerium in der Vergangenheit nun wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, was den Flughafen Hahn anbelangt. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
