Dr. Jan Bollinger
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die 43 Suchtberatungsstellen mit ihren 16 Außenstellen in Rheinland-Pfalz erfüllen elementar wichtige Aufgaben. Sie sind für viele abhängigkeitserkrankte Menschen die erste Anlaufstelle. Rund 14.000 Betroffene haben im Jahr 2021 die Suchtberatungsstellen in Rheinland Pfalz mit zwei und mehr Kontakten aufgesucht. Wie viele abhängigkeitserkrankte Menschen insgesamt die Angebote der Suchterkranktenberatungsstellen in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen haben, lässt sich leider nicht sagen; denn einmalige Kontakte werden nicht erfasst. Wieso eigentlich nicht? In den Suchtberatungsstellen werden die Betroffenen und deren Angehörige durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter beraten, behandelt und begleitet. Sie erhalten auch Unterstützung sowohl in Krisen als auch in dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen. Betrachtet man die Antworten der Landesregierung auf die gegenständliche Große Anfrage, so lässt sich zunächst feststellen, dass die Anzahl der Suchtberatungsstellen in den vergangenen Jahren gewährleistet werden konnte. Insgesamt ist auch die Anzahl der Vollzeitäquivalente der in der Suchtberatung tätigen Fachkräfte stabil geblieben. Gleichzeitig ist die Zahl der abhängigkeitserkrankten Menschen, die die Angebote der Suchterkranktenberatungsstellen in Rheinland Pfalz in Anspruch genommen haben, von rund 15.000 Menschen im Jahr 2020 auf 14.000 Menschen im Jahr 2021 gesunken. Allerdings ist diese Aussagekraft auch vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen des vorvergangenen Jahres zu beurteilen und sollte daher nicht überschätzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Suchtberatungsstellen im Land im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Förderung sozialer Beratungsstellen im Hinblick auf die zuwendungsfähigen Fachpersonalkosten, einschließlich der Kosten für Fortbildung und Supervision. Die Förderung wurde dabei zuletzt auf bis zu 32 % der zuwendungsfähigen Fachpersonalkosten erhöht. Für das Fachkräfteprogramm Suchtprävention beträgt die Förderung der zuwendungsfähigen Fachpersonalkosten sogar 70 %. Im Jahr 2021 wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 Euro für die Förderung der Suchtprävention bereitgestellt. Das ist insgesamt grundsätzlich begrüßenswert. Gleichwohl bestehen hier, wie so oft in Rheinland-Pfalz, ganz erhebliche regionale Unterschiede, die sich insbesondere beim Betreuungsschlüssel zeigen. So liegt der Betreuungsschlüssel der Vollzeitäquivalente bei den Fachkräften je 10.000 Einwohner ohne Suchtprävention in Speyer bei 1,53, in Pirmasens bei 1,49 und in Ludwigshafen immer noch bei 1,07, während er im Landkreis Alzey-Worms nur bei 0,15, im Kreis Germersheim bei 0,16 und im Westerwaldkreis bei 0,18 liegt. So positiv man es bewerten mag, dass die Zahl der Suchtberatungsstellen und der Vollzeitäquivalente stabil geblieben ist, den betroffenen Menschen in den zuletzt genannten Kreisen hilft das wenig. Von gleichwertigen Verhältnissen, die sich die Landesregierung so gerne auf die Fahnen schreibt, kann hier jedenfalls nicht die Rede sein, auch wenn es die Landesregierung in ihrer Antwort natürlich nicht versäumt, darauf zu verweisen, dass es in der kommunalen Verantwortung liegt, für eine bedarfsgerechte Suchtberatung zu sorgen. Was uns zur nächsten und aus unserer Sicht ganz entscheidenden Frage bringt: Ist das Angebot, insbesondere in einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, überhaupt bedarfsgerecht, und ist es ausreichend finanziert? Hierzu trifft die Landesregierung in ihrer Antwort leider keine Aussage, sondern verweist angesichts der kommunalen Verantwortung lapidar darauf, dass die Frage eines bedarfsgerechten Angebots der Suchtberatung von den Verantwortungsträgern vor Ort zu bewerten sei. Verehrte Damen und Herren, eine solche Aussage grenzt an Gleichgültigkeit, was angesichts der Bedeutung der Suchtberatung vor Ort ein Unding ist. Solange wir jedenfalls nicht wissen, ob das Angebot der Suchtberatung ausreichend ist, ist es wenig aussagekräftig, dass die Zahl der Suchtberatungsstellen und die Zahl der Vollzeitäquivalente stabil ist, und solange wird man wenig konkrete Aussagen hinsichtlich der Frage einer ausreichenden finanziellen Ausstattung der Suchthilfe in Rheinland-Pfalz treffen können. Die Träger jedenfalls sprechen bereits seit Längerem davon, dass die Suchtberatung auch in Rheinland-Pfalz finanziell mit dem Rücken an der Wand steht. Personalkosten steigen, Anforderungen an die Qualität wachsen, und auch die erforderliche Digitalisierung bindet Ressourcen. Die aktuell steigenden Preise und die zunehmende Inflation wirken sich zudem selbstverständlich auch an dieser Stelle aus. Insoweit sind die diesbezüglichen Aussagen der Träger nachvollziehbar, zumal sich aus der Antwort der Landesregierung nichts Gegenteiliges ableiten lässt. Zu der bereits aufgeworfenen Frage, ob die Suchtberatung bedarfsgerecht und ausreichend finanziert ist, stellt sich damit auch die Frage, wie lange das bestehende Angebot unabhängig davon überhaupt noch gewährleistet werden kann. Im Ergebnis lässt sich daher feststellen: (Glocke der Präsidentin) Wenn wir eine qualitativ hochwertige Suchtberatung in Rheinland-Pfalz ihrem Stellenwert entsprechend flächendeckend gewährleisten möchten, dann brauchen wir valide Daten hinsichtlich des Bedarfs und einer ausreichenden Finanzierung, und das ganz unabhängig davon, dass die Verantwortung primär bei den kommunalen Gebietskörperschaften liegt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
