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Steven Wink

FDP 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn sagen, dass Betreuungsvereine eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielen und Menschen stützen, die aufgrund des Alters, von Behinderungen oder anderer Faktoren ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können. Betreuerinnen und Betreuer erfüllen hier eine schwierige Aufgabe. Es sind oftmals auch Querschnittsthemen, bei denen das Engagement vorangetrieben wird, aber auch auf Landesebene wird der Beitrag zur Stärkung der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen. Viel Arbeit der Betreuungsvereine passiert im Verborgenen. Wir schätzen diese und möchten als Freie Demokraten an dieser Stelle einmal Danke hierfür sagen, weil das die inklusive Gesellschaft stärkt. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land selbst fördert seit 30 Jahren anerkannte Betreuungsvereine, und wir haben im Ländervergleich eine der Spitzenpositionen, was dies betrifft. Mit der Änderung im Jahr 2023 stieg und steigt das Recht auf Selbstbestimmung, welche einen Mittelpunkt der Reformen darstellte. Man ist vom Wohl hin zum Wunsch und zum Willen der zu betreuenden Person gegangen und hat den Erforderlichkeitsgrundsatz verankert, dass der rechtliche Betreuer bzw. die rechtliche Betreuerin als letzte Möglichkeit angesehen werden soll, um der Selbstbestimmung in großem Umfang Rechnung tragen zu können. Diesbezüglich und auch aus anderen Gründen fördert das Land weitere Modellprojekte. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Nach unserem Kenntnisstand ist es so, dass die LIGA und die kommunalen Spitzenverbände keine Änderung des eigentlichen Systems wollen. Auch sind die gesetzlichen Änderungen und Aufgaben mehr eine Konkretisierung und Präzisierung bestehender Aufgaben im Gesetz. Das wurde auch auf Bundesebene in deren Debatten so beschrieben. Darin steht auch, dass mit der Änderung für Betreuungsvereine die bedarfsgerechte Finanzausstattung für die gesetzlich neu definierten Aufgaben aufgebracht wird, und mit der Reform kam auch etwas hinzu. Die einzige Frage, die jetzt noch im Raum steht, ist, ob mit dem Gesetz zum 1. Januar 2023 und den Herausforderungen wie Inflation, Tarifsteigerungen etc. eine Mehrarbeit mit sich gezogen wird, für die eine Mehraufwendung an Mitteln nachgezogen werden müsste. Deshalb – ich verweise auch auf die Reden meiner Vorrednerinnen – gibt es die Evaluierung im Landesgesetz, um die Auswirkungen zu prüfen und ebenfalls die Angemessenheit der Finanzierung anzupassen. Wir haben darin aber auch, dass das Land die Aufgaben im Blick hat. Ich gehe davon aus, und ich bin eigentlich ziemlich sicher, dass der Minister das hat und auch auf der Bundesebene entsprechend darauf hinwirkt, damit solche Herausforderungen der Zukunft für die Betreuungsvereine berücksichtigt, beobachtet und eventuell angepasst werden. Daher kann ich es relativ kurz machen. Unser Antrag begründet dies. Unser Antrag zeigt das auf, was wir uns wünschen. Zu allem anderen würde ich mich jetzt wiederholen. Daher danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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