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Damian Lohr

AfD 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen, es wurde schon mehrfach die Anhörung im Ausschuss angesprochen, und ich muss sagen, ich hatte da eine andere Wahrnehmung, Herr Köbler. Meiner Meinung nach waren sich die Vertreter allesamt schon einig, dass dem erheblichen Mehraufwand und den verbundenen Aufgaben bei der Gesetzesausgestaltung nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Beispielhaft möchte ich hier die erforderlichen schriftlichen Vereinbarungen mit den ehrenamtlichen Betreuern, Organisation und Übernahme von Verhinderungsbetreuungen, Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter, Beratung und Information sowie Patientenverfügung usw. nennen. Dieser Aufgabenzuwachs hat in der aktuellen Förderung des Landes keine entsprechende Berücksichtigung gefunden. Dementsprechend waren sich die Anzuhörenden in ihrer Forderung nach einer zunächst vorläufigen pauschalen Erhöhung der Förderung weitgehend einig, bis im Rahmen dieser eben schon angesprochenen Evaluation die Entwicklung des Aufgabenzuwachses und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen abschließend beurteilt werden können. Dabei wurde ein Betrag von mindestens 9.425 Euro je Betreuungsverein gefordert, teilweise lagen die Forderungen auch darüber. Meine Damen und Herren, die Einschätzungen der Anzuhörenden haben sich bewahrheitet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege weist in ihrem Positionspapier vom 10. März darauf hin, dass die Umsetzung der Reform das Betreuungsrechts in Gefahr ist. Das ist ein Hilferuf. Zum einen wird dabei auf die bereits von den Anzuhörenden angesprochene unzureichende Finanzierung das Aufgabenzuwachses verwiesen. Zum anderen wird auf die aktuelle Kostenexplosion bei den Betreuungsvereinen aufgrund der anhaltend hohen Inflation, der Energiekosten und der Tariferhöhungen hingewiesen. Die Betreuungsvereine verfügen über keinerlei finanziellen Spielraum mehr. Ohne eine zeitnahe Anpassung der Vergütung an die aktuellen Entwicklungen werden diese die erheblichen Mehrkosten nicht bestreiten können. Auch für Rheinland-Pfalz sieht der Landesverband der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. die Betreuungsvereine in ihrer Existenz bedroht. Im Rahmen der 28. Plenarsitzung des Landtags am 14. September vergangenen Jahres haben die Vertreter der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen auf die Bedeutung dieser, wie es hieß, größten Reform des Betreuungsrechts der letzten drei Jahrzehnte hingewiesen, die es mit dem Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften umzusetzen gelte. Es wurde darauf verwiesen, dass es sich für die Betroffenen um eine wirkliche Hilfe handele, mit den rechtlichen, finanziellen und bürokratischen Herausforderungen des Alltags zurechtzukommen und unter sozialen und finanziellen Bedingungen leben zu können. Es war davon die Rede, dass es sich um einen wesentlichen Schritt handelt, weil das zentrale Element der Inklusion, bei der die Selbstbestimmung der Menschen so weit als möglich das Leitbild ist, umgesetzt wird. Es wurde herausgestellt, dass dieses Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie den Mittelpunkt der Reform des Betreuungsrechts darstellt und damit Freiheit geschenkt wird. Das, was Sie da gesagt haben, ist alles richtig, aber letztlich kann es nur funktionieren, wenn jene, die das alles umsetzen müssen, also die Betreuungsvereine, finanziell angemessen ausgestattet sind. Hier erhalten die Betroffenen die Hilfe, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und mehr Freiheit schenkt. Das ist derzeit nicht gegeben. Die Betreuungsvereine haben nach Hilfe gerufen. Man sollte diesem Hilferuf nachkommen. Dementsprechend werden wir diesem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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