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Lana Horstmann

SPD 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Monaten haben wir im Sozialausschuss und auch hier im Plenum sehr intensiv über die Situation von Betreuungsvereinen und die Reform des Betreuungsrechts gesprochen. Nicht nur als Sozialpolitikerin begrüße ich dies sehr, und zwar aus zweierlei Gründen. Zum einen ist es der Bedeutung der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz absolut angemessen, wenn wir uns als Parlament regelmäßig mit ihrer Situation und ihren Belangen sowie Herausforderungen beschäftigen; denn in einem Punkt stimmen Sie mir sicher alle zu: All die Akteurinnen und Akteure, die hierzulande im Betreuungswesen tätig sind, leisten seit Jahren eine immens wertvolle Arbeit für die Teilhabe und den Rechtsschutz von Menschen mit Behinderungen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank. Zum anderen hat es gerade im Betreuungsrecht auf Bundes- und Landesebene in den vergangenen Jahren umfassende Reformen und damit Veränderungen gegeben. Zuletzt war das zum 1. Januar 2023 der Fall unter anderem mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften. Das Ziel dieser Reform war klar definiert, nämlich die Autonomie und Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken. Das ist – man kann es nicht anders sagen – ein Meilenstein im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, und es war und ist unser gemeinsames Ziel, diese elementaren Rechte zu garantieren; denn das hat in ganz entscheidendem Maße auch etwas mit Würde zu tun. Darauf, dass rechtliche Betreuung vor diesem Hintergrund auch immer ein Balanceakt ist, hatte unter anderem meine Kollegin Kathrin Anklam-Trapp im Rahmen der Gesetzesberatungen bereits hingewiesen. Diesen Balanceakt bewältigen die Betreuerinnen und Betreuer mit großem Verantwortungsgefühl und Einfühlungsvermögen. Angesichts der Komplexität dieser Aufgaben bestand von Anfang an große Einigkeit, die Auswirkungen der Reform einer Evaluation zu unterziehen. Das halten wir für absolut richtig; denn eine Evaluation ist unseres Erachtens ein geeignetes, notwendiges Instrument, um zu überprüfen, inwieweit sich ein Gesetz, das eine solche Tragweite hat, in der Praxis bewährt, was gut funktioniert und wo eventuell noch Anpassungen nötig sind, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So ist es!) und zwar zu einem geeigneten Zeitpunkt. Als regierungstragende Fraktionen hatten wir daher im Zuge der Gesetzesberatung einen Änderungsantrag ins Parlament eingebracht, mit dem eine solche Evaluation im Gesetz festgeschrieben wurde. Dabei geht es auch um die Frage der auskömmlichen Finanzierung. Diesen Weg halten wir weiterhin für sinnvoll; denn er erlaubt es, sich einmal systematisch anzuschauen, wie sich die Reform mittelfristig auswirkt und welche Herausforderungen in der Praxis auftreten. Eines möchte ich an der Stelle aber noch einmal betonen. Rheinland-Pfalz ist im Bundesländervergleich ganz weit vorne dabei, wenn es um die Förderung der Betreuungsvereine geht, und das bereits seit vielen Jahren. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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