Lars Rieger
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit noch nicht einmal einem Vierteljahr ist das Betreuungsorganisationsgesetz in Kraft, und schon jetzt hagelt es Kritik seitens des Landesverbands der Lebenshilfe, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Er hat einen Brief geschrieben, Herr Rieger, oder?) der Träger der freien Wohlfahrtspflege und weiterer Leistungserbringer. Was unsere Fraktion bereits im vergangenen Jahr befürchtet und wovor sie gewarnt hat, spiegeln uns jetzt die Vorgenannten wider. Der Aufgabenzuwachs in den Beratungstätigkeiten durch das BtOG findet keine angemessene Entsprechung in der finanziellen Förderung auf Landesebene. Die Vergütung der Vereinsbetreuer für selbst geführte Betreuungen durch die Justizkassen hält den allgemein gestiegenen Kosten schon lange nicht mehr, insbesondere unter den jüngsten Entwicklungen, stand, und die nochmals aufgeblähte Bürokratie führt dazu, dass es vor allem immer schwerer gelingt, noch neue Betreuer zu gewinnen. (Beifall bei der CDU) Aus allen Fachverbänden, nicht nur vom SKM Katholischer Verein für soziale Dienste Trier e. V., mit dem ich mich ausgetauscht habe, kommen Ankündigungen, dass Vereine Ende des Jahres schließen müssen, da keine Rücklagen mehr vorhanden sind, die gemeinnützige Vereine im Übrigen nur in geringer Höhe haben dürfen. Schon jetzt sind drei von 21 katholischen Betreuungsvereinen im Bistum Trier akut in ihrem Bestand gefährdet. Die Tilgung des Begriffs „Wohl“ im Betreuungsrechtsänderungsgesetz zugunsten des Begriffs „Willens“ und des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten führt zu deutlichem Mehraufwand bei den Betreuungen, um den tatsächlichen Willen des Betreuten zu ermitteln und beispielsweise die Grenzlinie des Willens des Betreuten und des Schadens, der daraus für ihn entstehen kann, nicht subjektiv, sondern objektiv zu ermitteln. Aus all den Gründen, die sich in fünf Minuten Redezeit nur äußerst gerafft zusammenfassen lassen, bleiben wir bei unseren zentralen Forderungen. (Beifall bei der CDU) Erstens: Evaluierung der BtOG-Gesetzesfolgen bis Ende dieses Jahres durch die Landesregierung, begleitet durch ein wissenschaftliches Institut, anstatt Berichterstattung dazu erst bis Mitte 2026. Zweitens: Dass das Land anerkannten Betreuungsvereinen auf Antrag eine weitere Zuwendung in Höhe von 9.425,58 Euro je Verein gewährt, jedenfalls soweit das erforderlich ist, um die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben nach den geltenden betreuungsrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen und den Anspruch nach § 17 Betreuungsorganisationsgesetz zu erfüllen. (Beifall der CDU) Drittens: deutlich bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Betreuungsvereine im Bereich der Querschnittsarbeit. Viertens: Nichtkürzung der Aufwandspauschale der ehrenamtlichen Betreuer im Fall einer Verhinderungsbetreuung. Fünftens: Setzen Sie sich für eine spürbare Anhebung der Vergütungspauschale für hauptamtliche Betreuer ein. Damit würden Sie unter anderem den Neuregelungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes mit der unterstützten Entscheidungsfindung, der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten und den ansteigenden Dokumentations- und Berichtspflichten entsprechen. (Beifall der CDU) Verehrte Ampelkoalitionäre, sowohl ehrenamtliche Fremdbetreuer als auch Familienangehörige geben derzeit Betreuungen zurück. Warten Sie deshalb nicht noch länger, sondern nehmen Sie die begründeten Hilfe- und Warnrufe der Betreuungsvereine ernst, und handeln Sie jetzt, ehe es zu spät ist und Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, ohne Unterstützung bleiben. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Vom Gesetz her stehen beispielsweise dem Sozialdienst katholischer Frauen für eine rechtliche Betreuung im Durchschnitt zwischen drei und dreieinhalb Stunden pro Monat und Betreuung zur Verfügung, die pauschal vergütet werden, aber der zeitliche Aufwand übersteigt dies bei Weitem, vor allem bei Menschen mit komplexen Problemlagen. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Herr Staatsminister Schweitzer, verehrte Regierungskoalitionäre, wenige Stunden vor dieser Debatte kommen Sie nun äußerst kurzfristig mit einem Alternativantrag um die Ecke. (Abg. Martin Haller, SPD: Na, na, na!) Um es kurz zu fassen: viel blumiges Blabla, (Heiterkeit und Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Sagt Herr Rieger!) aber erwartungsgemäß nichts, wirklich nichts Konkretes. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Sagt Herr Rieger zu seiner Rede!) – Von Ihnen, Frau Anklam-Trapp, bin ich es gewohnt, dass Sprechblasen kommen, (Glocke der Präsidentin) aber nichts Konkretes. (Beifall der CDU und bei der AfD) Lassen Sie die Betreuten nicht im Regen stehen, sondern steuern Sie jetzt gegen, solange der Schaden noch begrenzbar ist, und stimmen Sie unserem Antrag für ein Sofortprogramm zur Sicherung der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
