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Herbert Mertin

30.03.2023 Sitzungen 18/42

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Den Wortmeldungen kann man eines entnehmen: Wir sind uns hier im Hause einig, dass die Bekämpfung von Kindesmissbrauch eine hohe Bedeutung hat und die Bekämpfung anderer schwerer Tatbestände sicher auch. Als ich Ihnen, Herr Abgeordneter Wäschenbach, vorhin zuhörte, fiel mir eine Begebenheit aus dem Jahr 2017 ein. Da war ich in Berlin mit vielen anderen zusammen, auch Vertretern Ihrer Partei, und habe damals als Justizminister dieses Landes darum gebeten, man möge doch bitte auf Bundesebene eine zwischenzeitlich vom OVG Münster im Hinblick auf die europäische Rechtsprechung gestoppte Regelung durch eine europarechtskonforme ersetzen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft künftig eine Handhabe haben. Als Reaktion Ihrer Parteifreunde habe ich mir damals einen langen Vortrag anhören müssen, was eigentlich der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2016 gewollt habe, man habe sich mit dem deutschen Richter des EuGH zusammengesetzt, und der habe gesagt, dieses Urteil müsse man so verstehen, dass es gegen einige östliche Länder der Europäischen Union gerichtet sei und keineswegs gegen die deutsche Regelung. In meiner – wie soll ich sagen – Langmut (Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) habe ich trotzdem gewagt – kleiner Landesjustizminister gegen die hohen Damen und Herren des Bundes –, in aller Demut darauf hinzuweisen, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2016 nichts mit osteuropäischen Ländern zu tun habe, sondern mit nordwestlichen europäischen Ländern, konkret gesagt mit Großbritannien und Schweden. Jetzt kann man sagen, Großbritannien ist zwischenzeitlich ausgetreten, aber die Schweden sind noch da. Schon damals konnte man erahnen, dass die schwedischen Verhältnisse ziemlich gut mit unseren vergleichbar sein würden, weshalb ich darauf hingewiesen habe, dass die Argumentation Ihrer Freunde auf Bundesebene auf tönernsten Füßen stehen würde, und noch mal dringlichst gebeten habe, eine europakonforme Regelung auf den Weg zu bringen. Ich bin knapp einem erneuten Vortrag entgangen, aber ich habe natürlich intensiv verfolgt, was danach geschehen ist. Sie waren in der Verantwortung auf Bundesebene. Geschehen ist 2017 nichts, Polizei und Staatsanwaltschaft erhielten keine Regelung. 2018 ist nichts geschehen, Polizei und Staatsanwaltschaft haben keine Regelung erhalten. 2019 ist nichts geschehen, Polizei und Staatsanwaltschaft haben keine Regelung erhalten. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So sieht es aus!) 2020 ist nichts geschehen, Polizei und Staatsanwaltschaft haben keine europakonforme Regelung erhalten, 2021 auch nicht. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So sieht es aus!) Sehen Sie, Herr Kollege Wäschenbach, ich nehme es Ihnen persönlich ab, dass Sie sich in hohem Maße gegen Kindesmissbrauch und für eine effiziente Strafverfolgung einsetzen, aber nach meinen Erfahrungen in den eben genannten Jahren – tut mir leid – nehme ich das nicht allen Ihren Parteifreunden auf Bundesebene ab; denn sie haben über Jahre hinweg nichts getan, obwohl sie an der Macht waren. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU –

Protokoll ↗