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Peter Stuhlfauth

AfD 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Herr Präsident, werte Damen und Herren! Im Kern sind wir uns alle darüber einig, dass Kinderpornografie eines der schrecklichsten und grausamsten Verbrechen ist, das unablässig bekämpft werden muss. Kinderpornografie ist nicht nur eine Straftat gegen die Kinder, sondern gegen die ganze Gesellschaft. Es darf keinen Platz für solche kriminellen Aktivitäten in unserer Gesellschaft geben. (Beifall der AfD) Dabei dürfen wir aber nicht außer Acht lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein kontroverses Thema darstellt, dass die Privatsphäre von Menschen und die Freiheit des Internets in die Waagschale wirft. Im Wesentlichen beschränkt sich die Vorratsdatenspeicherung darauf, dass eine gesetzliche Anforderung an Telekommunikationsanbieter und Internetdienstleister besteht, bestimmte Daten über ihre Kunden für eine bestimmte Zeit zu speichern. Derzeit müssen alle Telefonanbieter und Internetdienstleister die kompletten Daten ihrer Kunden für maximal zehn Wochen speichern. Die CDU möchte die Speicherungsdauer jetzt auf sechs Monate erhöhen. Dass diese Daten nur maximal zehn Wochen gespeichert werden dürfen, regelt § 176 Telekommunikationsgesetz. Genau dieser Antrag, über den wir heute reden, war bereits fast wortgleich vor Kurzem Thema im Bundestag. Hier hat der Bundestag Ende September 2022 erstmals über einen Antrag der Unionsfraktionen mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Den angeforderten Bericht des Rechtsausschusses zum Antrag der CDUFraktion hat der Bundestag im März 2023 beraten. Dabei wurde der Antrag von den anderen Fraktionen stark kritisiert. Der vorliegende Bericht führt aus, dass der Ausschuss zu dem Antrag dem Grunde nach eine Anhörung beschlossen hatte, wurde aber mehrmals abgesetzt. Wir werfen einen Blick auf die ermittlungstechnische Praxis. Die meisten Straftaten im Bereich der Kinderpornografie finden heutzutage im Darknet bzw. im Deep Web statt, wie die Zahlen der Ermittlungsbehörden auf Bundesund Landesebene zeigen. Das Darknet ist eine Art Untergrundnetzwerk. Die Straftaten werden in der Regel von Personen begangen, die wissen, wie man das Darknet nutzt, um seine Spuren nachhaltig zu verwischen. Dadurch wird die Arbeit der Ermittlungsbehörden erheblich erschwert. Ein aktueller Bericht des ZDF hat gezeigt, dass auf den Plattformen im Darknet mehrere Tausend Nutzer aus dem In- und Ausland aktiv waren, die monatlich mehr als 20.000 kinderpornografische Bilder und 120.000 Postings veröffentlichten. Doch trotz dieser erschreckenden Zahlen gehen die Ermittler davon aus, dass die Zahlen wesentlich höher sind. Aus rechtlicher Sicht wurden in den letzten Jahren im europäischen Raum mehrere Gesetze von höchsten Gerichten gekippt, zuletzt vom BVG. Dies hat am 16. Februar eine Klage zur Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig zurückgewiesen. Dabei blieb das BVG seinem Urteil vom März 2010 treu. Ausgangspunkt war eine EU-Richtlinie, die 2006 in Kraft trat. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten, eigene Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Die Speicherfristen wurden darin zwischen sechs Monaten und zwei Jahren festgelegt. Im November 2007 beschloss der Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie. Kurz darauf reichte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet sei, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen. Der EuGH sprach ein Urteil zur oben genannten EU-Richtlinie. Dieser kippte im April 2014 die oben genannte zugrundeliegende EU-Richtlinie und stellte fest, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf das absolut Notwendige beschränkt werden muss. Ein gleichlautendes Urteil erfolgte im September 2022, bei dem der EuGH die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als rechtswidrig einstufte. Wie bereits festgestellt, bringt uns die Vorratsdatenspeicherung im sogenannten Darknet nicht weiter und wäre zudem rechtswidrig. Gleiches gilt – da stimme ich der CDU zu – für das sogenannte Quick Freeze-Verfahren, das sehr oft zu spät seine Tatkraft entfaltet. Es hat sich jedoch in der Praxis herausgestellt, dass die Arbeit der verdeckten Ermittler über Landes- und Bundesgrenzen hinaus erfolgreicher war. Es muss eine engere Zusammenarbeit der Strafbehörden erfolgen, gerade mit Europol in Den Haag. Die technischen sowie personellen Ressourcen müssen ausgebaut werden. Hier ist es unsere Aufgabe, den Ermittlungsbehörden alle finanziell benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Insgesamt ist zu sagen, dass wir uns aus rechtlichen Gründen leider enthalten, aber einer weiteren Besprechung in den Ausschüssen würden wir natürlich zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)

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