Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Humanität und Ordnung zusammenzubringen, ist schon seit vielen Jahren genau das Ziel der Landesregierung. Das ist die Richtschnur, an der wir uns auch in dieser Situation entlangarbeiten. Deshalb möchte ich heute zu der Debatte, aber auch zu dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion einige Anmerkungen machen. Ich komme zum einen zu dem, was Sie gerade gefordert haben, Herr Abgeordneter Streit. Sie fordern einen Flüchtlingsgipfel zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Solche Treffen haben seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine schon zweimal stattgefunden. Wir haben genau das getan, nämlich uns als Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen und über die gemeinsamen Schritte beraten, und wir werden das auch wieder dann tun, wenn es darum geht, uns darüber zu verständigen, welche Finanzmittel wir in diesem Jahr an die Kommunen weitergeben. Das passiert also schon in aller Regelmäßigkeit. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Nicht nur treffen!) Ich komme zu dem Punkt, der auch den Titel des Antrags der CDU bildet, nämlich eine zentrale Ausländerbehörde zu schaffen und die Kommunen damit zu entlasten. Ich will an der Stelle die Vorbemerkung machen, dass die kreisfreien Städte und Landkreise das Ausländerrecht in Rheinland Pfalz als Auftragsangelegenheit wahrnehmen. Dazu gehört auch die Rückführung ausreisepflichtiger Personen und die Vollziehung von Abschiebungen. Die Polizei leistet dabei die Vollstreckungshilfe und führt auch die Transporte durch. Die kommunale Ausländerbehörde ist Herrin des Verfahrens, aber natürlich unterstützt das Land mit vielfältigen Maßnahmen diese Aktivitäten. Ich will als Erstes die Zentralstelle für Rückführungsfragen nennen, die wir bei der kommunalen Ausländerbehörde Trier unterhalten. Das ist eine ganz wichtige Säule, die eben schon genannt wurde. Diese Stelle verfügt über 24 Stellen, die zu 100 % vom Land finanziert werden. Diese Stelle unterstützt bei der Passbeschaffung und bei schwierigen Fragen der Rückführung. Sie leistet auch eigene Charter, eigene Transporte. Sie erfüllt also all die Aufgaben, welche Sie in Ihrem Antrag beschreiben, die eine solche zentrale Ausländerbehörde leisten soll. Das heißt, dieser Schritt ist schon längst erfüllt. (Abg. Dirk Herber, CDU: Warum wenden sich dann die kommunalen Ausländerbehörden an uns und sagen, es funktioniert nicht?) Der zweite Punkt ist, dass wir in allen unseren fünf Aufnahmeeinrichtungen des Landes ebenfalls Außenstellen von kommunalen Ausländerbehörden unterhalten. Diese Stellen werden ebenfalls zu 100 % vom Land finanziert. Gerade erst haben wir dort noch einmal fünf zusätzliche Stellen hineingegeben. Damit haben wir dort insgesamt 44,5 Stellen. Diese Ausländerbehörden in den Aufnahmeeinrichtungen sind auch dafür zuständig, das Rückführungsgeschäft bereits in den Aufnahmeeinrichtungen zu organisieren, und auch da können wir sagen, das machen diese Stellen sehr erfolgreich. Über die Zeit betrachtet sehen wir nämlich, dass mindestens ein Drittel der Rückführungen in Rheinland-Pfalz bereits in den Aufnahmeeinrichtungen über diese Ausländerbehörden vollzogen wird. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Das zeigt also, auch an dieser Stelle entlasten wir die Kommunen sehr konkret. Der dritte Punkt ist mir heute in dieser Debatte ein bisschen zu kurz gekommen, deswegen möchte ich darauf noch einmal eingehen. Es ist das Instrument der freiwilligen Rückkehr, das wir jetzt schon seit über zehn Jahren sehr intensiv in Rheinland-Pfalz verfolgen, das sehr erfolgreich ist und bei dem mir Landräte und Oberbürgermeister die Rückmeldung geben, dass das auch aus ihrer Sicht das Mittel der Wahl ist, mit dem man am besten die entsprechenden Ausreisen organisieren kann. Deshalb werden wir neben allen Anstrengungen, die wir in diesem Bereich schon unternommen haben, ab dem 1. April auch die Rückkehrberatung landesweit ausweiten. Dies erfolgt mit einem sehr hohen Anteil an europäischen Fördergeldern, die es uns ermöglichen, diese Ausreiseberatung landesweit auszurollen. Auf diese drei Säulen stützen wir uns bei der Unterstützung der Kommunen beim Rückführungsgeschäft. Ich möchte noch einen Punkt anführen, weil hier auch immer von dem längeren Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen als eine Lösung gesprochen wird. Diese Lösung ist aber leider viel zu einfach formuliert, und ich will noch einmal darauf eingehen, warum das so ist. Zum einen ist es so, dass in jedem Absatz und in jedem Paragrafen des Asylgesetzes, in dem es um die Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den Aufnahmeeinrichtungen geht, immer eine Ausnahme für Familien mit minderjährigen Kindern definiert wird. Diese dürfen längstens sechs Monate in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wohnen bleiben. Auch würde ich Ihnen allen raten, noch einmal einen Blick in das Asylgesetz zu werfen, nämlich auf die Stelle, an der uns § 49 sehr deutlich rechtliche Grenzen bei der Länge der Wohnsitzverpflichtung in den Aufnahmeeinrichtungen setzt. Die Wohnsitzverpflichtung ist zu beenden, wenn die Aufenthaltsbeendigung, also die Abschiebung, in angemessener Zeit nicht realisierbar ist. Das bedeutet für alle Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, bei denen wir aber rein faktische Hürden haben, sie abzuschieben, weil sie aus Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, Iran, Somalia kommen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dass sie in die Kommunen verteilt werden müssen, weil wir rechtlich überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, eine Wohnsitzverpflichtung für die Aufnahmeeinrichtung auszusprechen. Darauf möchte ich Sie an der Stelle auch noch hinweisen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
