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Heike Raab

29.03.2023 Sitzungen 18/41

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herzlichen Dank, dass wir heute die erste Beratung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags in diesem Landtag durchführen können. Der nun vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Reform-Staatsvertrag. Gleichzeitig ist er aber nur ein Teil eines größeren umfassenden Reformprogramms für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein; denn wir wissen unbenommen um die Bedeutung der Medien im dualen System in Deutschland. Wir wissen auch, wie gut unser Mediensystem in Deutschland aufgestellt ist. Im europäischen Media Pluralism Monitor 2022, der die Medienvielfalt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewertet, belegt Deutschland mit weitem Abstand Platz 1. Wir wissen aber auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer Vertrauenskrise ist und immer wieder um Akzeptanz ringen muss. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Reformkurs so begleiten, dass sich der öffentlichrechtliche Rundfunk wie alle privaten Medienanbieter im digitalen Wandel und in der digitalen Transformation behaupten kann. Dieser nun vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag nimmt eine Schärfung des öffentlich-rechtlichen Profils in den Blick, indem der Programmauftrag neu ausgerichtet und die Qualität der Angebote in den Fokus genommen werden, nämlich im Sinne einer Qualitätssteigerung. Er nimmt ausdrücklich auch eine Stärkung der Gremienkontrolle der öffentlich-rechtlichen Medien in den Blick und daneben einen festgeschriebenen normativen Dialog mit dem Publikum; denn wir haben bei diesem Medienänderungsstaatsvertrag eine sehr breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Wir hatten an die 2.700 Eingaben. Das war nicht repräsentativ, aber das hat uns sehr viele Hinweise darauf gegeben, was die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die Nutzerinnen und Nutzer wollen. Sie wollen Linearität, aber auch viele digitale Angebote. Sie wollen eine digitale Plattform, in der die Mediatheken und die Audiotheken aufgehen. Sie wollen darüber hinaus ein vielfältiges Regionalprogramm im Hörfunk und im Fernsehen, das publizistische Vielfalt und ein regionales Abbild abgibt, aber sie wollen auch einen schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und sie wollen transparent und öffentlich gemacht haben, wofür die Beitragsgelder verwandt werden. Genau das tun wir alles mit diesem Staatsvertrag, der den digitalen Wandel gestalten soll und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also ARD, ZDF, Deutschlandradio, und mit der ARD alle Dritten Programme und die Hörfunkprogramme in die Lage versetzt, den digitalen Wandel zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger dort zu erreichen, wo sie sich mit ihrem neuen Nutzungsverhalten medial aufhalten. Wir werden aber auch den Rundfunkanstalten mehr Freiheiten bei der Wahl der Übertragungswege geben. Das ist das Stichwort der Flexibilisierung. Das heißt, dass zum Beispiel der Spartenkanal ARD-alpha in Zukunft nicht mehr nur linear genutzt wird, sondern eine Bildungsplattform im Netz werden kann. Etwas solches haben wir schon einmal gemacht. Wenn etwas Neues geschaffen wird, müssen auch alte Zöpfe abgeschnitten werden. Als der Online-Only-Kanal funk, der am Standort Mainz erstellt wird, geschaffen wurde, wurden zwei Spartenkanäle abgeschaltet. Jetzt ist der Weg in die digitale Plattform. Jetzt geht es darum, alle Spartenprogramme auf einen Prüfstand zu stellen. Wir Länder erwarten von den Anstalten, dass sie diese neu gewonnene Flexibilität im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer annehmen und sparsam, effizient, aber gleichzeitig mit hoher Qualität umsetzen. Das sind klare Anforderungen. Dabei muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf journalistische Sorgfaltspflichten, Objektivität und Unparteilichkeit Wert legen. Das haben wir ausdrücklich im Staatsvertrag festgehalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gesagt, es ist Teil eines großen Reformkurses. Wir arbeiten bereits am Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, der unter den großen Stichworten der Transparenz, Compliance und der weiteren Stärkung der Gremienkontrolle steht. Mit dem sind wir jetzt bald schon im Ausschuss des Landtags in der Vorunterrichtung der Parlamente. Ich danke für die Beratung und hoffe, dass wir das zu einem guten Ende im Sinne der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗