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Daniela Schmitt

29.03.2023 Sitzungen 18/41

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Gesetz zu einem Staatsvertrag zwischen den Ländern RheinlandPfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Mit dem Gesetz wird den drei Trägern der zwei Landesbausparkassen, nämlich den Sparkassenverbänden Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, die Möglichkeit eröffnet, ihre Landesbausparkassen Südwest und Bayern zu vereinigen. Die heutige LBS Südwest ist damals durch die Aufnahme der LBS RheinlandPfalz in die LBS Baden-Württemberg zum 1. Januar 2016 entstanden. Dabei ist sie im Laufe der letzten Jahre zur stärksten Landesbausparkasse Deutschlands zusammengewachsen, was die damalige Fusion als richtige Entscheidung bestätigt. Trotz ihrer Stärke steht das Geschäft der LBS Südwest und das aller Bausparkassen aber vor weiteren Herausforderungen. Die Sparkassen der drei Länder waren daher im Frühjahr 2022 übereingekommen, ihre Landesbausparkassen zusammenzuführen, um ein gemeinsames zukunftsfähiges Verbundunternehmen zu schaffen. Auf Beschluss des Ministerrats vom 12. Juli 2022 wurde das MWVLW beauftragt, mit den Landesregierungen Baden-Württemberg und Bayern auf Grundlage eines Eckpunktepapiers einen Staatsvertrag auszuhandeln. Ein entsprechender Entwurf wurde vom Ministerrat im Januar in der nun vorliegenden Fassung beschlossen und im Anschluss an die zuständigen Ausschüsse verwiesen und dort erörtert. Nach unserer Landesverfassung bedarf ein Staatsvertrag immer der Zustimmung des Landtags durch das Gesetz. Daher wurde das vom Ministerrat am 14. Februar 2023 beschlossene Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Vereinigung der beiden Landesbausparkassen am 1. März 2023 in den Landtag eingebracht und in die Ausschüsse verwiesen. In der Ausschussberatung zeigte sich ein Konsens aller Fraktionen zu dem Gesetzesvorhaben, was man auch vernehmen kann. Die Annahmeempfehlung wurde einstimmig gefasst. Mit dem Hinzutreten der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Südwest wird die rheinland-pfälzische Sparkassenorganisation Teil der größten deutschen öffentlich-rechtlichen Landesbausparkasse mit guter Zukunftsperspektive. Es wurde eben angesprochen: Alle bisher gegenüber der badenwürttembergischen Seite geltenden Positionen bleiben für das neue Institut uneingeschränkt aufrechterhalten. So werden fusionsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und für notwendige Standortwechsel flexible und sozial ausgewogene Lösungen angestrebt. Das mobile Arbeiten soll noch stärker genutzt werden. Für Rheinland Pfalz wird also der Status quo erhalten, und – was auch noch wichtig ist – Beschlüsse des obersten Gremiums der LBS Süd, der Trägerversammlung, bedürfen der Zustimmung aller Träger. Das heißt, ein Überstimmen der rheinland-pfälzischen Vertreter ist damit nicht möglich. Ich bitte mit dem vorliegenden Landesgesetz um Zustimmung zum Staatsvertrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗