landtag-rlp.de ↗

Dr. Anna Köbberling

SPD 29.03.2023 Sitzungen 18/41

Danke, Herr Landtagspräsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es bei dem Gesetz mit diesem langen Namen? Es geht um die Fusion von zwei Landesbausparkassen, nämlich der LBS Südwest und der LBS Bayern zur neuen Landesbausparkasse Süd, also LBS Süd. Träger der LBS Südwest sind bereits die beiden Sparkassenverbände Baden-Württemberg und RheinlandPfalz, und jetzt kommt als dritter Player noch Bayern hinzu. Die drei Landesregierungen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und (Abg. Marcus Klein, CDU: Bayern!) Bayern haben bereits einen Staatsvertrag ausgehandelt, der den rechtlichen Rahmen für die Fusion schafft. Nach Artikel 101 Satz 2 der Landesverfassung ist für Staatsverträge die Zustimmung des Landtags notwendig. Das wollen wir heute machen. Was ist der Hintergrund dieses Gesetzes oder dieser Fusion insgesamt? – Die Situation auf dem Markt für Bausparkassen ist schwieriger geworden. Bausparkassen haben aber eine ganz wichtige Rolle, sie fördern nämlich den Wohnungsbau, einschließlich der Baufinanzierung. Wie gesagt, die Marktsituation ist angesichts der langen Niedrigzinsphase, die dazu führt, dass die Nachfrage nach Bausparverträgen zurückgegangen ist, und auch angesichts der zunehmend komplexer werdenden Regulatorik, die die EZB fordert, schwieriger geworden. Von solch einer Fusion zu einer großen, schlagkräftigen neuen Landesbausparkasse erhoffen wir uns eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeit, den großen regulatorischen Fragen besser begegnen, mit attraktiven Produkten einen größeren Markt bedienen und damit Erträge und Vermögenswerte insgesamt besser sichern zu können. Das führt natürlich auch dazu, dass man bessere Ausschüttungen an die Sparkassenverbände vornehmen kann. Was war der bisherige Weg? – Der Ministerrat hat den Staatsvertrag am 10. Januar dieses Jahres beschlossen. Er ist inzwischen bereits unterzeichnet. Die erste Lesung des Gesetzes hatten wir – allerdings ohne Aussprache – im letzten Plenum am 1. März. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat dem in seiner letzten Sitzung am 7. März einstimmig zugestimmt. Deswegen gehe ich davon aus und würde mich auch darüber freuen, wenn das hier genauso stattfinden würde. Dann kann nämlich die Fusion zum 1. Juli dieses Jahres wirksam werden, sie soll aber dann rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres gelten. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzes sind nicht zu erwarten; denn die Landesdirektion Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz soll unverändert erhalten bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Alle Reden von Dr. Anna Köbberling Protokoll ↗