Katrin Eder
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde sagen, heute ist ein schöner Tag für die Solarbranche und für das Thema „Solarenergie“ in diesem Kreis. Es ist wunderbar, dass wir uns alle einig sind. Ich weiß nicht, wann ich das letzte Mal ein Überbieten aller demokratischen Fraktionen erlebt habe, wie stark und wie viel erneuerbare Energien ausgebaut werden sollen. Insofern würde ich sagen, wenn der Konsens da ist, kann das für die Zukunft nur hilfreich sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich möchte ein bisschen Licht in die Zahlen bringen. Wir hatten 2021 einen Ausbau von 266 MW. Das entspricht 13.633 Anlagen. Ich rede von Zubau. 2022 waren es 350 MW. Das waren 21.822 Anlagen. Man soll jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass wir ganz hinten wären im Vergleich der Bundesländer. Wir haben am Montag die Zahlen im Klimaschutzbeirat vorgestellt. Wir sind auf Platz sechs unter den Bundesländern. Es hilft, die 500 MW zu erreichen, wenn wir da noch ein bisschen Tempo reinbringen. Herr Hartenfels, die 500 MW sind eine Richtschnur, aber mehr geht natürlich immer. Erlaubt ist immer mehr. Wenn wir am Ende des Tages mehr bringen, dann hilft das dem Klimaschutz. Deswegen haben wir unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Herr Kunz, Sie können versichert sein, das ist nicht irgendwie ein Schlag gegen das Klimaschutzministerium, sondern das ist ganz eng abgestimmt. Wir gemeinsam, die Landesregierung als Ganze mit den Fraktionen, werden uns anschauen, welche unterschiedlichen Bereiche wir haben, um das Thema „Photovoltaik“ voranzubringen. Sie kennen das. Seit 2021 haben wir das landesweite Solarkataster eingeführt, das als Erstinformationsanwendung für Immobilieneigentümer die Umsetzung anregen soll. Wir hatten in einem Jahr, im Jahr 2022, sechsstellige Aufrufzahlen. Dieses Solarkataster ist ein absolutes Erfolgsmodell, das die Energieagentur anbietet. Wir hatten 2021 die erste Änderung der Solarfreiflächenverordnung. Das Volumen pro Kalenderjahr wurde von 50 MW auf 200 MW vervierfacht. 2022, also bereits im ersten Jahr, im Juli waren diese 200 MW erreicht. Deswegen konnten wir da nicht weiter zubauen. Durch das Landessolargesetz sind seit dem 1. Januar 2023 für alle gewerblichen Neubauten und die gewerbezugehörigen Parkplätze PV-Anlagen verpflichtend. Wenn Sie Herrn Hauer zitieren, dann zitieren Sie ihn richtig. Er hat zu diesem Gesetz damals gesagt, dass er aus seinem Herzen keine Mördergrube macht. Ich bin froh, dass der Weg gegangen und gesagt wird, aus unterschiedlichen Gründen gehen wir das Landessolargesetz noch mal an und sorgen für weitere Zubauzahlen. Des Weiteren haben wir in der vierten Teilfortschreibung des LEP IV die flächenschonende innovative Doppelnutzung als Agri-PV aufgenommen. Hier waren wir uns im Ausschuss einig, das ist flächenschonend und ist zu unterstützen. Leider sind die Kilowattstundenpreise noch relativ hoch. Wir hoffen, dass sich das in Zukunft weiter annähert. Ein weiterer wichtiger Baustein ist der neue verbindliche Auftrag an die Regionalplanung, Vorhaltegebiete für Freiflächen-PV auszuweisen. Dennoch oder gerade deswegen ist es angesichts des voranschreitenden Klimawandels richtig, dass wir mit diesem Solarpaket die Ausbaugeschwindigkeit erhöhen, und zwar auf den Dächern wie auf den Freiflächen. Diese Notwendigkeiten haben sich im vergangenen Jahr beschleunigt. Der Krieg auf der einen Seite sowie die Energiekrise und die Wasserstoffstudie auf der anderen Seite haben uns gezeigt, dass der Bedarf an Solarstrom bei den Zahlen eine Steigerung notwendig macht. Ich bin sehr froh – wir nehmen unsere eigenen Studien ernst –, dass wir eine Einigung für die Beschleunigung des Solarenergieausbaus gefunden haben. In Bezug auf die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und PV-Anlagen sage ich, wir hatten im Land keine einheitliche Regelung. Es gab Kommunen, bei denen auf denkmalgeschützten Anlagen PV-Anlagen angeordnet waren. Es gab Kommunen, in denen sehr restriktiv vorgegangen worden ist. Es mag am Ende des Tages nicht viele Megawatt bedeuten, aber die Verwaltungsvorschrift vom 14. März 2023 ist ein Symbol, dass die Vorgabe des Bundes, die erneuerbaren Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse, in diesem Bereich übersetzt wird. Wir kommen zur Ausweitung der PV-Freiflächenverordnung. Auf 400 MW zu gehen, ist ein zentraler Hebel, um im Rahmen des Erneuerbare-EnergienGesetzes Planungssicherheit für die heimische PV-Branche zu schaffen und die Kommunen dabei zu unterstützen, die Flächeninanspruchnahme für die Erzeugung von PV-Strom aktiv zu lenken. Hiervon profitieren kleinere, landschaftsverträgliche Anlagen. Natürlich ist das eine Form von Flächenverbrauch. Wir brauchen das. Deswegen ist diese PV-Freiflächenverordnung so wichtig. Wir werden die Möglichkeit schaffen, dass wir bei der Freiflächen-PV den ökologischen Ausgleich und Ersatz durch bestimmte Regelungen auf der Fläche werden erbringen können. Wir werden hier Möglichkeiten schaffen, die Freiflächen-PV voranzubringen. Des Weiteren haben wir die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Landessolargesetzes auf öffentlichen Gebäuden im Fokus. Damit legen wir die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand an dieser Stelle fest. Dies gilt bei Neubauten und bei Dachsanierungen. Jetzt kommen wir zu den privaten Gebäuden. Wir brauchen nicht darüber zu reden, dass sich heute PV-Strom lohnt und wirtschaftlich ist. Der gesellschaftliche Nutzen muss nicht diskutiert werden. Private Dächer wollen wir daher von vornherein vorbereiten, und zwar beim Neubau und bei umfangreichen Sanierungen, um nichts zu verbauen. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass wir mit der Verankerung der PV-Ready-Pflicht für Gebäude ein pragmatisches Instrument gefunden haben, dass wir – das möchte ich noch mal betonen – sowohl bei Neubauten als auch bei Dachsanierungen alles vorbereiten und nichts verbauen. Als zuständige Fachministerin begrüße ich den vorliegenden Antrag ausdrücklich. Wir brauchen das Solarpaket für das Ziel der Klimaneutralität. Wir wollen den Zubau erhöhen. Abschließend lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER sagen. Schon heute gilt, dass Investitionskredite für Maßnahmen, welche nach einer Lebenszykluskostenrechnung in einem Zeitraum von höchstens 15 Jahren eine geprüfte wirtschaftliche Rentierlichkeit erwarten lassen, die dauernde Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften nicht gefährden. Dies gilt auch für Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften. Entsprechende Investitionskredite sind deswegen grundsätzlich genehmigungsfähig. Es gibt viele Kommunen, die dies schon nutzen. Eine Anweisung der ADD ist nach unserer Auffassung daher nicht erforderlich, da die Aufsichtsbehörden ihr jeweiliges Ermessen ausüben können. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
