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Patric Müller

SPD 26.01.2023 Sitzungen 18/37

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die beste Energie ist eingesparte Energie. Mit dieser Überschrift wirbt die Energieagentur Rheinland-Pfalz öffentlich für die Senkung des Energieverbrauchs durch entsprechende Maßnahmen bei der Umsetzung und umschreibt somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gestützt auf die gemeinsame Verabredung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ziel einer 15-%igen Energieeinsparung stellt sich die ausreichende Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU in Form von über 300 Seiten A4 dar. Nahezu in jedem Ausschuss wurden zudem Anträge zum gleichen Thema gestellt und zusätzlich beantwortet. Ich verweise hierbei auf den Leitfaden „Gas- und Stromeinsparung in Landesverwaltung, Kommunen, Unternehmen und Privathaushalten“, welcher vom Klimaministerium in Abstimmung mit dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium erstellt wurde. Die beschriebenen Maßnahmen wurden kurzfristig umgesetzt. Anhand der Berechnungen zu den Leistungsabsenkungen für die Einzelliegenschaften wird prognostiziert, dass die Einsparziele gänzlich erreicht werden können. Die Bundesregierung will die geltenden kurzfristigen Energiesparmaßnahmen bis zum 15. April 2023 verlängern und hat bereits im Kabinett dieser Verlängerung zugestimmt. Es besteht weiterhin Bedarf zur Verringerung des Energieverbrauchs; denn die früheren Energielieferungen können noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Bedingt durch den seither eher milden Winter sind die Gasspeicher gut gefüllt, aber dennoch wird es darauf ankommen, die Versorgungssicherheit durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen weiterhin zu gewährleisten. Um eine Notsituation bei der Energieversorgung zu vermeiden, zählt jede eingesparte Kilowattstunde. Hierbei ist es egal, ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft. Zu den Kurzfristmaßnahmen zählt unter anderem die Absenkung der Mindestraumtemperatur an Arbeitsstätten um 1 Grad C und die Festlegung der Höchsttemperatur in öffentlichen Arbeitsstätten auf 19 Grad C sowie das Heizverbot für private Swimmingpools. In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um1 Grad Celsius abgesenkt, in öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind dort maximal 19 Grad C. Gemeinschaftsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden. Bei der Absenkung der Raumtemperatur in allen Landesliegenschaften auf maximal 19 Grad C kann nach Auffassung von Experten von einer Energieeinsparung von 6 % je Grad ausgegangen werden. Allein aufgrund dieser Maßnahme geht die Landesregierung unter der Annahme einer bisherigen Durchschnittstemperatur von 22 Grad C in den Büros von einem Einsparvolumen in Höhe von mindestens 18 % der Energiekosten in den Monaten der Heizperiode aus. Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden. Zugleich rechnen sich die Maßnahmen für private Haushalte, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Werden sie von allen Beteiligten umgesetzt, lässt sich in den kommenden beiden Jahren ein Einsparvolumen von gut 10,8 Milliarden Euro erreichen. Im Zuge der Digitalisierung wird durch den Einsatz der Klimaschutzmanager in vielen kommunalen Einrichtungen eine Gebäudeleittechnik eingesetzt, welche mit ihren intelligenten Strommessgeräten zur Überwachung und Steuerung in den Gebäuden genutzt wird, eine Technik, die nicht nur fachkundiges Personal begeistert. Diese Umrüstungen rechnen sich langfristig und stellen ebenfalls eine zentrale Bedeutung beim Energieendverbrauch im öffentlichen Bereich dar. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam weiter daran mitwirken, um durch Einhaltung der genannten Einsparmaßnahmen und durch sinnvolle Investitionen Energie auch weiterhin sicherzustellen und für alle Beteiligten unter dem Aspekt sozial gerecht langfristig wieder bezahlbar zu machen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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